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Rauferei zwischen "Juristen" und "Journalisten"

Von Hannes Fehringer, 24. Oktober 2014, 00:04 Uhr
Rauferei zwischen "Juristen" und "Journalisten"
Martin F., vor seiner Heirat Martin B., auf dem Gang des Landesgerichtes Steyr: 25 Anzeigen gegen seinen Widersacher Ehrenreich, der seinerseits Dutzende Klagen verfasste. Bild: feh

STEYR. Martin F., vormals Martin B., bekam vier Monate Haft aufgebrummt, jetzt betreibt Paragraphenjongleur Tankstelle.

Es war nicht das heitere Bezirksgericht, sondern der Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes Steyr, weil Einzelrichterin Dagmar Geroldinger ein Offizialdelikt verhandelte: Im Mai hatte der Vereinsobmann einer Plattform "Pro Kind" Peter Ehrenreich Martin F. (35) in Sankt Pankraz vor dessen Wohnung trotz Betretungsverbots abgepasst, worauf der Urian einen Faustschlag ins Gesicht und ein paar Fußtritte abfing. Martin F. erhielt für die Körperverletzung und eine versuchte Nötigung vier Monate bedingte Haft aufgebrummt.

An sich wäre das ein normaler Strafprozess gewesen, nichts Weltbewegendes, aber die Besetzung der Anklagebank und des Pultes des Privatbeteiligten waren eigen.

Martin F., der vor seiner Heirat Martin B. geheißen hat, kennt sich vor Gericht und mit Paragraphen bestens aus. Der alles andere als dumme Kopf hat Rechtswissenschaften studiert, darf aber wegen Vorstrafen den Anwaltsberuf nicht ausüben. Vor drei Jahren bekräftigte er in einem Vergleich mit der Rechtsanwaltskammer, jede Winkelschreiberei zu unterlassen. Rechtshilfe und Bücher aus seiner Feder bietet Martin B. – nunmehr Martin F. – über eine Website weiter an, deutlich sichtbar fügt er in Rotschrift an, kein Anwalt zu sein.

Der nach eigener Angabe "Enthüllungsjournalist" Stephan P. verfasste im Internet aber weiterhin Schmähartikel, in denen völlig unbedarft vom Medienrecht vor Martin F. gewarnt wird. Neben den Fausthieben gegen Ehrenreich – "er hat mir vorher die Brille vom Gesicht geschlagen" – soll Martin F. Stephan P. mit dem Handy angerufen haben und ihn bedroht haben, wenn er die Negativberichte nicht sofort vom Server nimmt.

Richterin Geroldinger glaubte Martin F. nicht, dass dessen Mobiltelefon gehackt worden sei und jemand anderer angerufen habe. Auch die Websites des Angeklagten, auf denen gegen Feinde zurückgeschossen wurde, entbehren nicht Merkwürdigkeiten: Der verantwortliche Webmaster soll ein gewisser Bruno da Costa sein, ein Schwarzafrikaner, der unauffindbar ist und "gebrochen Deutsch spricht", wie Martin F. selber sagte. Die Homepages habe dieser ihm als Dankbarkeit aufgesetzt, weil er ihn mit seiner Rechtskenntnis aus der Schubhaft geholt habe.

Martin F. hat wie aus der Pistole geschossen "volle Berufung" angemeldet, sein Anwalt Christoph Rogler bremste ihn auf drei Tage Bedenkzeit ein, womit das Urteil nicht rechtskräftig ist. Zwischenzeitig will Martin F. sich dem Rechtshilfeverein abgewandt haben. Mit seiner Ehefrau betreibt er eine Immobilienfirma, zu der eine Tankstelle und Backstube in Sierning gehören. Haftende Gesellschafter sind ein "Verein zur Förderung von Wohnraumbedarf in Österreich" und ein "Verein zur Aufrechterhaltung der Rechtssicherheit in Österreich". Die Namen der jeweiligen Obleute: Das Ehepaar F.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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jack_candy (7.727 Kommentare)
am 24.10.2014 12:28

"Urian"???

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 24.10.2014 12:12

als ins streiten investieren...

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