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Kooperations-Gebot für den Gestaltungsbeirat

Von Kurt Daucher, 24. März 2017, 00:04 Uhr

STEYR. Der Gemeinderat hat eine neue Geschäftsordnung für das Architekten-Gremium beschlossen.

Der Steyrer Gestaltungsbeirat soll kundenfreundlicher werden: Das hat der Gemeinderat in seiner gestrigen Sitzung so festgelegt. Die neue Geschäftsordnung für das Architektengremium sieht nebst anderem vor, dass Bauwerber ihre Projekte noch vor der offiziellen Einreichung prüfen lassen und Vorschläge des Beirates bereits in die ersten Detail-Pläne einfließen lassen können. Damit soll die Gefahr minimiert werden, dass Bauvorhaben lange in der Warte- und Beurteilungsschleife hängen bleiben.

Während die neue Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat einstimmig beschlossen wurde, zeigte sich die Stadtpolitik über die bisherige Arbeit des Architekten-Triumphirats, das mehrmals jährlich tagt, keineswegs einer Meinung. Vizebürgermeister Helmut Zöttl kritisierte, dass in der Vergangenheit zu wenig konstruktive Vorschlage gemacht und Bauwerber, deren Projekte auf Ablehnung stießen, im Regen stehen gelassen wurden. "Es war gut, dass wir dem Gestaltungsbeirat die Rute ins Fenster gestellt haben und die Daumen-runter-Daumen-rauf-Mentalität beendet ist", so der FP-Mandatar wörtlich.

Positiv beurteilt hingegen Grünen-Stadtrat Reinhard Kaufmann die Arbeit des Beirates. Er habe wesentlich dazu beigetragen, dass die Qualität der Baukultur in Steyr gehoben werden konnte. Das neue Fachhochschul-Gebäude, das auf dem ehemaligen Gaswerk-Areal errichtet wird, sei ein ausgezeichnetes Beispiel dafür. Im Vergleich zu den ersten Entwürfen sie das nunmehr bewilligte Projekt ein tatsächlicher Gewinn für das Stadtbild.

In der neuen Geschäftsordnung sind auch klare Vorgaben für die inhaltlichen Stellungnahmen der Expertenrunde verankert. Auch das soll dazu beitragen, dass Bauwerber ausreichend Klarheit für die Entwicklung ihre Pläne haben.

Bisher schon gilt: Bei Bauprojekte, die vom Gestaltungsbeirat drei Mal negativ beurteilt wurden, musste ein Architektenwettbewerb ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung hat so zu erfolgen, dass Architekten in ausreichender Anzahl an dem Bewerb teilnehmen.

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