Kontrahenten sollten sich aus dem Weg gehen
STEYR. Ehrenreich bestreitet aber gerichtliche Auflage.
Zum Bericht "Rauferei zwischen ,Juristen’ und ,Journalisten’" ersucht der Privatbeteiligte Peter Ehrenreich um folgende Klarstellung: Wenngleich er in Internetartikeln in Zusammenhang mit der "Plattform Pro Kind" gebracht worden sei, sei er kein Vereinsobmann, welchen Vereines auch immer. Sein Kontrahent Martin F. ist zu vier Monaten bedingter Haft wegen Körperverletzung an Ehrenreich verurteilt worden. Ehrenreich führt an, dass er im Zuge eines Vergleiches trotzdem Martin F. in St. Pankraz aufsuchen habe dürfen und ihm keine Unterlassung eines Kontaktes auferlegt worden sei. F.s Anwalt Christoph Rogler behauptet das Gegenteil, wie auch bei der Aussage, Ehrenreich habe Martin F. nur zweimal geklagt. Ein Erratum ist unsererseits nötig: Martin F. betreibt in Sierning nicht eine Tankstelle, sondern eine dort eingemietete Backstube.
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