Jägerin wilderte geschützten Luchs
MOLLN. Ein Schuss, der niemals fallen hätte dürfen: Die 64-jährige Jägerin Ingrid Rosa W. aus Linz streckte im Zeitraum März bis Mai 2013 im Nationalpark Kalkalpen einen streng geschützten Luchs mit ihrem Gewehr nieder.
Der illegal abgeschossene Kuder landete dann in der Tiefkühltruhe eines Tierpräparators. Dort wurde der Kadaver von der Polizei gefunden, nachdem der Fall von Wilderei aufgeflogen war.
Illegale Abschüsse haben das Luchseprojekt im Nationalpark an den Rand des Zusammenbruches gebracht. Bereits drei Kuder sind wie vom Erdboden verschwunden, darunter auch das Männchen mit der Bezeichnung "B5". Die Fahnder bekamen dann einen Tipp auf den Linzer Unternehmer Harald W. (64), einem passionierten Jäger, der das Forstrevier Weyer der Erzdiözese Salzburg gepachtet hat, wo der Luchs erlegt worden war. Wegen der Trophäe in der Kühlkammer des Präparators waren die Ermittler auf den Waidmann und ehemaligen Funktionär der Wirtschaftskammer gestoßen, der im Revier auch eine Hütte hat. Dann aber kam die Frau des Verdächtigen, ebenfalls eine Jägerin, aus der Deckung. Ingrid Rosa W. legte ein Geständnis ab, dass sie den Luchs geschossen habe – aus einem Versehen: Sie habe die Raubkatze für einen Fuchs gehalten.
Die Jagdkarte hat die Waidfrau trotz ihrer Sehschwäche noch immer. "Wir haben den Vorfall der Behörde gemeldet, diese hat aber noch kein Entzugsverfahren eingeleitet", sagt Christopher Böck, Geschäftsführer des Landesjagdverbandes. Die Jägerin muss sich allerdings vor dem Landesgericht Steyr verantworten. Die Staatsanwaltschaft musste im Strafgesetzbuch blättern, um für den Tatverdacht eine entsprechende Anklage zu finden. Wilderei kann Ingrid Rosa W. nämlich nur im landläufigen Sinn vorgeworfen werden, nach den Buchstaben des Gesetzes verletzte sie kein fremdes Jagdrecht. "Sie hatte einen Ausgeherschein", bestätigt Revierförster Hannes Prucker. Der Staatsanwalt wird beim Prozess am 4. November der Schützin "fahrlässige Beeinträchtigung der Umwelt" und "Tierquälerei", weil sie ein Wirbeltier mutwillig getötet hat, vorwerfen. Der Strafrahmen bei beiden Delikten liegt bis ein Jahr Haft oder 360 Tagessätzen Geldbuße.
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eine schande
Es ist ja kein Geheimnis, dass monatelang die Polizei recherchierte, allerdings nicht bei denen, die als Luchsmörder an erster Stelle standen.
Man wollte einfach gewisse Personen schützen, also ist auch mit keiner Strafe bei Gericht zu rechnen, da bin ich sicher.
Allerdings wäre die Dame mir gegenüber, würde ich schon klarzulegen versuchen, wer wirklich geschossen hat.
elendig
Gibt es hier noch wen, der diese Story nicht glaubt??
Ein "honoriges" Wirtschaftskammermitglied, und plötzlich kommt die bazaugade Gattin aus der Versenkung.
Hahaha, kann man da nur sagen!! Verarscht bitte wen anderen!
Die Jäger beschweren sich oft darüber, dass sie so einen schlechten Ruf haben. Aber solange sie solche Leute in ihren Reihen dulden, sind sie selbst an ihrem schlechten Ruf schuld.
Wer bezahlt eigentlich die Wiederbeschaffung eines Kuders, der angeblich nächstes Jahr aus der Schweiz kommen soll ?
Es wäre höchst an der Zeit, würde man dieser "Jägerin" die Kosten aufhalsen und noch ein gewaltiges Aufgeld dazu !
Oder ist sie verarmt und alles gehört dem lieben Ehemann ?
Man kann schon heute davon ausgehen, dass die "Dame" freigesprochen wird, von der österr. Justiz ist nichts Anderes zu erwarten.
Jagdpächter der Bundesforste, eine eigene Jagdhütte auf Bundesforste-Grund, ehem. Funktionär der Handelskammer, sicher auch braver ÖVPler ....... aus diesen Zutaten rühre man einen Teig und der geht nicht auf. Freispruch !
Es gilt natürlich die UV !
Und der LJV hat wieder einmal versagt, man wird doch einem honorigen Mitglied nicht die JAgdkarte wegnehmen ......tzzzzzzzz !
Leider kann der Landesjagdverband keine Jagdkarten entziehen . Das sollte die zuständige Behörde tun . Die allerdings halten sich bei jagdlichen Verfehlungen immer vornehm zurück, dass ist der Grund für die zum teil anachischen Zustände in der Jägerschaft.
diese Verwaltungswappler des Landes sind nicht einmal dazu fähig, den beiden den Jagdschein wegzunehmen...
Auch wenn man es nicht tun sollte, aber diese bodenlose Sauerei, dass mit Sehschwäche und der Verwechslung zwischen Fuchs und Luchs, der "Jägerin" noch immer nicht die Berechtigung entzogen wurde, kann nur zu dem führen, dass man alle in einen Topf haut und sich denkt: "Ihr seits echt ein Backelrasse, allesamt!" Das "Jägerehepaar" gehört sofort für Lebzeiten gesperrt und jegliches Recht auf eine Waffe abgesprochen!
Vielleicht war es ein "Problem-Luchs", so wie es ja auch "Problem-Bären" gab und gibt?
Oder das hinterlisige Vieh hat sich als Fuchs verkleidet!
Die arme, unschuldige Jägerin. Sie wollte sicher kein putziges Lüchslein schiessen.
Und unter Freunden und "Entscheidungsträgern" wird so ein kleiner Ausrutscher sicher auch gerichtlich nicht so schlimm ausfallen.
es gibt nur Problem-Jäger!
Jagdschein und Intelligenz stehen offensichtlich im Widerspruch zueinander.
Ich hoffe, dass hier nicht mit zweierlei Maß gemessen wird.
Unternehmerin, Ehemann war bei der Wirtschaftskammer,.... Das hört sich nicht gut an. Denn bei einen "normaler Person" würde wahrscheinlich alles gepfändet was dieser so hätte.
Aber urteilen wir nicht im Vorhinrin
Ich lasse mich überraschen.
Zieht sie einfach aus dem Jagdverkehr ..... DANKE !!
ob bei solcher Sehschwäche vielleicht auch Alkohol mit im Spiel war Sie sah 2 Füchse und dachte, da ist einer zuviel und knallte ihn ab.
tacitus
In so manchen Jagdhütten, von den Bundesforsten gepachtet, werden honorige Beamte zu "Saus und Braus" eingeladen, sie haben ja Einfluss auf gewisse Landesaufträge, auf die viele Unternehmer gieren.
Da wird schon einmal die Dame des Hauses ausgelobt, man will Spass haben und wie einmal ein Jagdpächter blumig erklärte ........... " der Herr in diesem Revier bin ich, ich kann es mir leisten, subalterne Beamte und ihre politischen Vorgesetzten zu schmieren. ...... wer gut schmiert fährt gut, vielleicht meinte er öffentliche Aufträge ........... wer weiss das schon ?