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Grundstücksbesitzer sperrte Loipe zur Villa Sonnwend

Von Hannes Fehringer, 07. Februar 2017, 00:04 Uhr
Grundstücksbesitzer sperrte Loipe zur Nationalpark-Lodge Villa Sonnwend
Die Loipe vor der Haustür der Villa Sonnwend gehört der Vergangenheit an: Hoteldirektor Leo Döcker muss Gäste zur Loipe im Bus befördern. Bild: feh

ROSSLEITHEN. Das Land Oberösterreich verkaufte vor zwei Jahren Wald und Wiese um das Hotel des Nationalparks Kalkalpen. Jetzt lässt der Grundherr keine Langläufer mehr skaten.

22 Winterurlauber der Lebenshilfe mussten vergangene Woche samt ihren Langlaufskiern in einen Behindertenbus verfrachtet werden, damit man sie zur Loipe des Tals fuhr. Vor der Nationalpark-Lodge "Villa Sonnwend" liegt zwar ein halber Meter der Schnee, aber Spur für die Langläufer führt keine mehr vorbei. "Wir dürfen auf dem Nachbargrund keine Zubringer-Loipe mehr spuren", bedauert Betriebsleiter Leopold Döcker.

Der Innviertler Bullenzüchter Kurt Faschang hat seit heuer etwas dagegen, dass die Hotelgäste mit Langlaufskiern über seine verschneite Wiese schlittern. Die Gemeinde hat er in einem zweizeiligen Schreiben wissen lassen, dass er keine Loipe mehr zulässt. Faschang hat im Jahr 2015 von der Landes-Immobilien GmbH die 127 Hektar des "Landesgutes Sonnwend" als einer von nur zwei Bietern um 2.900.000 Euro gekauft.

Die Veräußerung des Gutsbetriebes der einstigen Melkerschule der Landwirtschaftskammer, die früher in der Villa Sonnwend untergebracht war, schmeckte damals den Grünen im Landtag nicht. Sie sahen Probleme voraus, wenn man die direkte Nachbarschaft der Nationalpark-Lodge in Privatbesitz überlässt. "Bei dem damaligen Verkauf hat man weder die Gemeinde noch die Touristiker gefragt", sagt Bürgermeisterin Gabriele Dittersdorfer (SP). Und noch ein Versäumnis muss die Gemeindechefin dem Land als Verkäuferin machen: Man habe Faschang einige Auflagen und Pflichten in den Vertrag hineingeschrieben, dass es auch die Loipe gibt, darauf habe man bei der Abfassung des Kontraktes vergessen.

Kurt Faschang verhehlt nicht, dass seine nunmehrige Verweigerung der Loipe eine Retourkutsche ist: "Als Nicht-Einheimischer wird man anders behandelt", sagt er und meint damit, dass ihm die Gemeinde bisher die Widmung und die Genehmigung für ein Wohnhaus verwehrt habe.

Dittersdorfer sagt, dass sie sich bei der Raumplanung nun einmal an die Gesetze halten müsse: "Ich darf für niemanden eine Extrawurst braten, das wäre Amtsmissbrauch." Mehrmals habe sie bei der Raumordnungsabteilung des Landes angefragt, aber dort seien sämtliche Forderungen Faschangs als nicht genehmigungsfähig abgewiesen worden.

Das Sportangebot der Villa Sonnwend behindert die Loipensperre gewaltig. Der Geschäftsführer der Tourismusregion Pyhrn-Priel, Thomas Scholl, und der Vorstand des Tourismusverbandes, Herbert Gösweiner, haben ebenfalls bei Faschang interveniert, bisher noch ohne Erfolg.

 

Nationalpark-Lodge Villa Sonnwend

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in der Jugendstil-Villa aus der Kaiserzeit die Melkerschule der Landwirtschaftskammer untergebracht. Dann zog eine Betreuungseinrichtung der OÖ. Lebenshilfe in das Gebäude in Roßleithen ein. Schlussendlich wurde das leerstehende Landhaus vom Nationalpark Kalkalpen erworben und ist nun ein Profit-Center, das Gewinne abwerfen muss. Als Seminarhotel und Ausgangspunkt vieler Naturerlebnisse und Sporttätigkeiten ist die „Villa Sonnwend“ ein wichtiger Hotelbetrieb in der Pyhrn-Priel-Region geworden. Das Management punktet mit attraktiven Packages am Urlaubsmarkt.

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26  Kommentare
26  Kommentare
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Amtsmissbrauch (603 Kommentare)
am 11.02.2017 18:12

Es hätte nicht gewidmet werden dürfen!!!
Da sich die Raumordnung oö nichts prüft passieren immer wieder solche Probleme
Wohnhäuser auf B, Mitwohnungen auf B, Wohnhäuser auf mB, Mitwohnungen auf mB, jeweils ohne Gemeldeten Betrieb ohne Betriebs-Möglichkeiten
Keine Schutzzonen zwischen den Widmungen, Wald
Und nicht rausreden auf alte Widmungen das ist Alltag!!!


Mit freundlichen Grüßen

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/steyr/Behoerde-beharrt-auf-Widmungsfehler;art68,2330850

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/steyr/Waldneukirchen-Deimek-kritisiert-Amtsleiterauswahl;art68,2367179

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/steyr/8400-Euro-Geldbusse-Anklage-gegen-Gemeindechef-ist-vom-Tisch;art68,2238041

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/steyr/Freunderlwirtschaft-bei-der-Amtsleiter-Auswahl;art68,2366204

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Amtsmissbrauch (603 Kommentare)
am 11.02.2017 18:08

hallo

noch mal erklärt

es wurde ein Erdkeller usw. errichte im Grünland.

Um in nicht abreißen zulassen zu müssen weil er im Grünland stand.

Hat man den Flächenwidmungsplan angepasst. Ihr nennt das Bausünden Legalisieren!

Flächenwidmung-Sachen fallen in die aufgrabe der Raumordnung!!!!! und nicht in die IKD-BauR

Die Adresse ist
Steyrstraße 33
4595 Waldneukirchen
wo sonst?

xxxxxxxxxxxxxxxxx
Verfassungsgerichtshof (VfGH)V18/89
Eine Änderung des Bebauungsplanes, die allein zu dem Zweck vorgenommen wurde, um die nachträgliche Erteilung der Baubewilligung für eine dem geltenden Bebauungsplan widersprechende und somit rechtswidrige Bauführung rechtlich zu ermöglichen, kann nicht als eine Bebauungsplanänderung angesehen werden, die iSd §23 Abs1 OÖ RaumOG das Gemeinwohl erfordert.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

oder ist man meinem Antrag gefolgt und hat die Raumordnung Aufgelöst und alle Kompetenzen an das IKD-BauR abgegeben????

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Amtsmissbrauch (603 Kommentare)
am 11.02.2017 18:06

die Direktion Inneres und Kommunales (IKD-BauR), Bahnhofplatz 1 4021 Linz, zu richten.
In einem allenfalls mit dem Bauverfahrensfall in Zusammenhang stehenden konkreten Raumordnungsverfahren gemäß §§ 33 und 36 Oö.ROG 1994 (Flächenwidmungsplanänderung) haben Sie, soweit Ihnen die Stellung eines Betroffenen zukommt (§ 33 Abs. 4), die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme deren verfahrensrechtlich korrekte Behandlung durch den Gemeinderat, von der Aufsichtsbehörde im Genehmigungsverfahren gemäß § 34 Oö.ROG 1994 geprüft wird. Auch hier wäre im Falle einer vermuteten Ordnungswidrigkeit die Abgabe einer einigermaßen strukturierten Beschwerde für eine aufsichtsbehördliche Überprüfung hilfreich.

Mit freundlichen Grüßen,

Mag. Franz Stöttinger

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Amtsmissbrauch (603 Kommentare)
am 11.02.2017 18:06

Sehr geehrter Herr xxxxx

Ihre Beschwerdeangelegenheit (möglicherweise rechtswidrig gebauter Erdkeller etc..?) scheint im Wesentlichen eine baupolizeiliche Angelegenheit zu betreffen, welche in die Zuständigkeit der Gemeinde (Bürgermeister) fällt. Zur aufsichtsbehördlichen Überprüfung eines allenfalls rechtswidrigen Verwaltungshandelns der Baubehörde (z.B. Gesetzwidrigkeit oder rechtswidrige Untätigkeit der Baubehörde) wäre die Direktion Inneres und Kommunales zuständig.
Falls tatsächlich ein begründeter Verdacht einer konkreten Gesetzwidrigkeit in einer bestimmten genau bezeichneten Bauangelegenheit vorliegen sollte, darf Ihnen geraten werden eine strukturierte Beschwerde mit einer genaueren Sachverhaltsangabe (genaue Daten des Bauplatzes oder zumindest der Adresse des betroffenen Grundstückes, eine genauere Beschreibung der konsenslosen oder widerrechtlich bewilligten Bauführung und einen zumindest ungefähren Hinweis darauf welche gesetzlichen Vorschriften verletzt sein könnten, an

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 07.02.2017 22:13

Ich möchte jetzt einmal von einer Zeitung sehen, das gute Fragen an Juristen gestellt werden, von was es abhängen kann, ob nun wieder eine Loipe möglich ist.

Es kann doch nicht so sein, das das nicht ganz klar geregelt ist und wieso schreibt man in keiner Zeitung welche Rechte hier zum Einsatz kommen könnten.

Das auch bei reinen BAustreitigkeiten manchmal jahrelange Rechtstricks, überzogene Strafen und manchmal auch von Gemeinden keine Kosten und Mühe gespart werden, um Gleichheit vor dem Gesetz blass auszusehen........diesen Missstand unserer Demokratie streitender Parteien sollte man ja sowieso viel ernster nehmen, wenn man funktionierende Demokratie ernst nimmt.

Es kann doch nicht so sein, das überall extrem lange Streitereien notwendig sind, weil Experten nicht in der Lage sind, etwas rasch zu lösen.

Dabei gibt es genug fertige Juristen, auch mit Mindeststudiumzeit, die man hier in Redaktionen anstellen könnte, um Licht ins Dunkel zu bringen.

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zukunft001 (693 Kommentare)
am 07.02.2017 14:58

Bei so einem Verkauf durch das Land sind ja dutzende "Fachleute" und Politiker involviert und dann wird "vergessen", das Recht, eine Loipe zu betreiben, in den Vertrag zu schreiben. Da steckt entweder Absicht oder Dummheit dahinter oder beides!

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meinunghat (54 Kommentare)
am 09.02.2017 13:34

Ist so nicht ganz richtig. verkauft hat die LIG - Landesimmbilien GmbH. Saämtliche Liegenschaften des Landes wurden dort "geparkt". Und die verkaufen ohne lange zu fragen an den Meistbietenden.

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demeter (928 Kommentare)
am 07.02.2017 11:57

Herr Faschang hat in seiner Heimatgemeinde Weng seinen Grund an die Fa Hargassner verkauft.
Diese Millionen hat er investiert.
Die ganze Geschichte hat also nur bedingt damit zu tun , dass er ein Bauer war!

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meinunghat (54 Kommentare)
am 07.02.2017 10:58

Vielleicht kommen die Verantwortlichen endlich mal dazu die Loipen der Region durch langfristige Verträge zu sichern. Jedes Jahr geht jede Gemeinde zu den Gruneigentümern "betteln" damit wieder gespurt werden darf. Ist nicht das erste mal dass die Erlaubnis an derartige Bedingungen geknüpft werden. Wichtige Touristische Einrichtungen sollten schon langfristig gesichert werden.

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freeman86 (208 Kommentare)
am 07.02.2017 11:28

vor allem die Frage: Wenn es dort so touristisch wertvoll ist wieso verkauft das Land überhaupt öffentliches Eigentum? Ist ja wie im Seengebiet zuerst alles öffentliche verkaufen und danach jammern.

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xolarantum (2.762 Kommentare)
am 07.02.2017 10:39

vermutlich liegts auch an seinem unlustigen nachnamen,
würde er fasching heißen, gabs sicher loipen zum fahren.

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2good4U (17.368 Kommentare)
am 07.02.2017 10:10

Klingt in meinen Ohren nach versuchter Erpressung nach dem Motto "bekomme ich keine Genehmigung für den Bau eines sichtlich nicht genehmigungsfähigen Hauses, dann verhindere ich die Loipe".

Ist freilich nur ein erster Eindruck, für mehr fehlen mir die Informationen.
Wäre aber nicht das erste Mal das sich Leute mit Geld eine Sonderbehandlung erwarten.

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WM2000 (1 Kommentare)
am 07.02.2017 18:40

Verdacht ist leider richtg: Ausserdem wollte Hr. Faschang einige Grundstücksumwidmungen, der die Gemeinde (wohl mit Recht9 nicht zustimmte.
Leider fehlt in dem Artikel, daß das bekannte Veichltal auch nicht mehr gespurt werden darf. Dieser "Verlust" schmerzt meiner Meinung nach viel mehr als die paar hundert Meter Verbindungloipe zur Villa Sonnwend.

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 07.02.2017 18:43

Und dafür hast dich hier extra angemeldet? Armselig!

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 07.02.2017 22:02

was soll da nicht passen?

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 07.02.2017 09:15

Die Gemeinde muss nun ihre Versäumnisse insofern korrigieren, das man dann die Loipe im Vertrag aufnimmt und halt ein bisserl umwidmet.

Solche Anwesen um einen Preis von 2,29 Euro pro Ouatratmeter, das hat schon was, da kann man was daraus machen.

Wenn man bedenkt, wie alleine durch die merkwürdigen Grundgeschäfte rund um den vermeintlichen Hotelbauplatz in Gmunden viel mehr Millionen durch fast nichts draufgezahlt werden müssen,

dann erkennt man, das rund um den öffentlichem Verkauf durch ÖVP nahe viele Private wohl ein sehr gutes GEschäft machen.

Außerdem wie bei Baurechtsangelegenheiten so üblich, muss immer die Chemie stimmen.
Offenbar geht da nichts nach Logik und so manche Streitereien auf diesem Gebiet sollten besser von Gerichten entschieden werden, die weit weg von den Handelnden sind.
Am besten wären Computerprogramme, damit man objektiver sein könnte.

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c.sainz (1.259 Kommentare)
am 07.02.2017 09:24

Zum Einen hat es das Land es verabsäumt die Loipe hinein zu schreiben, was ja bei dem Winter in den vergangenen Jahren nicht weiter verwunderlich ist. Zum Anderen ist das Gebiet dort zum Großteil eh nicht mehr Wert als geboten wurde, da es sicher in den nächsten Jahren auch kein Bauland werden wird und mit der Nutzung im Naturschutzgebiet ist es auch so eine Sache. Am Meisten kann er noch kassieren wenn es zum Nationalpark kommt und er Entschädigung dafür bekommt.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 07.02.2017 08:45

wie im kindergarten - und jeder behauptet, im recht zu sein. was ja auch stimmt, irgendwie.....

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netmitmir (12.413 Kommentare)
am 07.02.2017 08:32

Die übliche ÖVP Freunderlsumpf. Zuerst bekommt er die Leigenschaft von der öffentlichenh Hand billigst zugeschoben dann macht er auf Privat, weil man offensichtlich der meinung ist das Gesetze und Verordnungen nur für "die Anderen" gelten.

Jeder liegenschaftsverkauf durch das Land oö hinterließ in der betroffenen Gemeinde einen unwiderbringlichen Schaden.

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c.sainz (1.259 Kommentare)
am 07.02.2017 09:27

Offensichtlich kennen sie das Gebiet nicht, denn sonst wüssten sie dass das Gebiet nicht viel mehr Wert ist als bezahlt wurde. Dass, das nicht umgewidmt wird leuchtet übrigens auch einem Jeden ein der die Gegend kennt.

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Amtsmissbrauch (603 Kommentare)
am 11.02.2017 18:18

das kommt eher darauf an wer man ist!!!

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Amtsmissbrauch (603 Kommentare)
am 11.02.2017 18:24

da muss man nur zu Mag. Franz Stöttinger der Unterschreibt alles so das eine Widmung erfolgen kann!!! Raumordnung OÖ
und das ist sein Chef
Leitung. Abteilungsleiter HR Mag. Gerald Sochatzy
E-Mail ro.post@ooe.gv.at

aber wie gesagt nur für machen Personen!!!

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Voi (281 Kommentare)
am 07.02.2017 08:23

Würde ich auch so machen.

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Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 07.02.2017 07:15

Richtig so ! Eine Hand wäscht die andere !!!!

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Steuerzahler2000 (4.057 Kommentare)
am 07.02.2017 03:16

Recht hat er !

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 07.02.2017 10:55

Warum konkret?

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