Empörung über "5118 Euro für Flüchtlingsfamilie"

Von Hannes Fehringer   13.Mai 2016

Das muss den normalsterblichen Staatsbürger und Steuerzahler ärgern: Seit mehreren Tagen zirkuliert ein abfotografiertes Schreiben der Bezirksstelle Steyr-Stadt des Roten Kreuzes durch Foren und Facebook-Gruppen im Internet. Schwarz auf weiß stehe in dem Brief nachzulesen, dass die Flüchtlingsfamilie A. – die Kettenmails kennen keinen Datenschutz – jeden Monat vom Staat mit sage und schreibe 5118,10 Euro aus der bedarfsorientierten Mindestsicherung unterstützt werde.

Das weckt Neidgefühle: Während die österreichischen Landsleute immer mehr unter den Belastungen des täglichen Lebens stöhnten, würde das Geld den Asylanten üppig zugesteckt. "Das soll man einmal einem Mindestrentner oder der Kassenfrau im Supermarkt erklären", lauten empörte Postings. Das Rote Kreuz wird mit empörten Zuschriften überhäuft, dass man sich in Hinkunft Spenden überlegen werde, wenn das ganze Geld nur noch Fremden nachgeworfen werde. "Wir tun seit Tagen nichts mehr, als uns gegen diese Flut des Ärgers zu wehren", sagt Rotkreuz-Pressesprecher Stefan Neubauer. Die Echtheit des Briefes, in dem die Monatszuwendung an die Familie aus Syrien genannt wird, bestätigt das Rote Kreuz.

Die daraus gezogenen Schlussfolgerungen sind aber von den Fakten widerlegt, was auch OÖN-Recherchen ergeben. Die Familie A. war von November 2014 bis Juli 2015 in der Obhut des Roten Kreuzes im Bezirk. Die Familie umfasst zehn Köpfe, drei Kinder sind mehrfach behindert, weshalb sich für sie ein erhöhter Pflegebedarf ergibt. Die drei Erwachsenen sind mit den sieben Kindern auch nicht in einem Schlauchboot über das Mittelmeer gefahren und auch nicht von Schleppern illegal über eine Grenze geschleust worden.

Die Familie verbrachte ihre Zeit nach den Kriegsschrecken in Syrien im von der UNO betriebenen großen Flüchtlingslager in Zaatari in Jordanien. Dort wurde sie vom UN-Hochkommissariat für das Flüchtlingswesen (UNHCR) zur Evakuierung nach Europa bestimmt. "Die Familie A. sind so genannte Resettlement-Flüchtlinge, die bereits einen anerkannten Flüchtlingsstatus von der UN genossen", klärte ein mit dem Fall vertrauter Helfer die OÖNachrichten auf.

Die Familie A. wurde nach den internationalen Vereinbarungen vom UNHCR nach Österreich gebracht und ist daher auch nie Asylwerber gewesen, weil ihre Schutzbedürftigkeit bereits in Jordanien festgestellt worden ist.

Die monatliche Zuwendung von 5118,10 Euro ist durch die üblichen Sätze der Mindestsicherung nachvollziehbar, die jedem Konventionsflüchtling wie einem in Not geratenen Österreicher zusteht. "Man darf nicht vergessen, dass es zehn Personen sind, die mit der Summe versorgt werden", sagt der ehrenamtliche Helfer, der den Akt kennt. Familie A. muss sich selber Essen kaufen und die Miete für die Wohnung bezahlen. Für die drei behinderten Kinder sind Heilbehelfe nötig, weshalb die dafür nötigen Zuwendungen gewährt wurden. Das Geld steuern dem Gesetz nach Bund und Land bei.

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