Bestens integriert: Koch-Lehrling aus Afghanistan soll Österreich verlassen
KREMSMÜNSTER, SPITAL/PYHRN. Hotel-Direktor Harald Schmid hofft, dass Zaker Karimi (24) die Ausbildung beenden darf
„Ich habe lange darum gekämpft, dass Zaker Karimi bei uns die Lehre antreten darf“, sagt Harald Schmid, Direktor des neuen Jufa-Hotels in Spital am Pyhrn, „er war mit Abstand der beste und auch der einzige dafür qualifizierte aller Bewerber.“ Erst am 1. Oktober habe der 24-jährige Asylwerber, der als Jugendlicher eine in Summe achtjährige (!) Flucht aus Afghanistan über den Iran bis nach Österreich angetreten hatte, als Koch-Lehrling begonnen, bereits am 24. November sei dann der negative Asylbescheid eingetroffen.
„Ich verstehe das nicht. Karimi ist ein Paradebeispiel für gelungene Integration“, sagt Schmid, „er spricht hervorragend Deutsch, engagiert sich als freiwilliger Helfer beim Roten Kreuz, zahlt mittlerweile in unser Sozialsystem ein, anstatt Leistungen zu beanspruchen, und ist uns in einem Mangelberuf eine wertvolle Hilfe.“ Der 24-Jährige sei pünktlich, zuverlässig, ehrgeizig und habe eine schnelle Auffassungsgabe. „Es lässt sich mit meinem Verständnis von Logik nicht vereinbaren, dass man ihn abschiebt.“
Karimi, der seit Mai in Kremsmünster bei der Familie Wakolbinger wohnt, sei völlig verzweifelt gewesen. Mittlerweile habe er aber mit Hilfe der Welser Anwältin und Asylrechtsexpertin Susanne Singer den Bescheid beeinsprucht.
Verständnislos ist auch Silvia Pichler, die sich in Kremsmünster ehrenamtlich um Asylwerber kümmert und Deutschunterricht gibt. Man dürfe im Asylbereich nicht alles durch die rosa Brille sehen, „aber es will ja eh niemand mehr Koch werden. Und Karimi ist bestens integriert und willig“, sagt die Therapeutin.
4500 Unterschriften
Schmid hat sich nun an Integrations-Landesrat Rudi Anschober (Grüne) um Hilfe gewandt. „Wir kennen in Oberösterreich mittlerweile die Fälle von 30 Asylwerbern, die trotz Lehrplatz einen negativen Bescheid erhalten haben“, sagt Anschober. Dieser Bescheid sei zwar nicht endgültig, er schwebe aber wie ein Damoklesschwert über Betroffenen und auch den Betrieben, die meist froh seien, einen geeigneten Lehrling gefunden zu haben. „Es wird hier eine Win-win-Situation abrupt beendet. Wir müssen in Wien lauter werden und das mehr thematisieren.“
Die vor wenigen Tagen ins Leben gerufene Petition „Ausbildung statt Abschiebung“ haben mittlerweile bereits 4500 Menschen unterschrieben. Ziel ist es, bis 10. Jänner 10.000 Unterschriften zu sammeln.
Der Mann wird in einem Mangelberuf ausgebildet (sonst gäbe es keinen Lehrvertrag - siehe gesetzliche Bestimmungen), daher wäre es alleine volkswirtschaftlich mehr als dumm, wenn die Lehre nicht beendet werden dürfte.
Ich würde nach Ende der Lehrzeit und erfolgreicher Lehrabschlussprüfung den Mann mittels Instrumenten a la RWR-Card ganz normal einwandern lassen. Bis dahin: Anwalt nehmen - die Verfahren dauern sicher so lange, bis die Lehre beendet ist...
Die Kurz- und FPÖ-Wähler werden noch Augen machen, was sie sich mit ihrem ausländerfeindlichen Anfall mit dem Kurz und mit der FPÖ für eine Lawine von Orbanisierung, Demokratie- und Freiheitsverlust zusammengewählt haben!
Vurschrift is Vurschrift: Wann endlich werden solche BEAMTE versetzt,verjagt oder anderswo entsorgt?Man möchte meinen man pickt die braven indegrierten heraus zur Abschiebung,die Bad Boys dürfen monatelang Ihr Unwesen treiben ??Paragraphengeilheit,Scheuklappen und und - Nasser Fetzen:
Asyl ist einfach der falsche Aufenthaltstitel.
Um normales Arbeits-Aufenthaltsrecht ansuchen und hoffen, dass es der Chef dann mit der Jobgarantie immer noch ernst meint.
Was spricht dagegen?
"achtjährige (!) Flucht aus Afghanistan über den Iran bis nach Österreich"
Der Begriff Flucht wurde mit dem Begriff Reise oder Suche verwechselt, oder sogar absichtlich manipulativ verwendet?
Auf der Flucht ist man wenige Wochen, danach beginnt die Reise und eine Suche nach der besten Option. Wer es nicht glaubt, kann das auch in diversen Begründungen für abgelehnte Asylansuchen nachlesen.
Was er hier gelernt hat,kann er zu Hause in Afghanistan dann direkt in der Praxis anwenden.
Integrationswillige abschieben und das Gesindel darf bleiben!?
Jene abschieben, die keinen Asylgrund nachweisen können.
Das hat mit dem anderen Klientel nichts zu tun.
Was ist eigentlich so schwer zu verstehen. Ist der Asylbescheid positiv, so kann er im Land bleiben und auch eine Lehre machen. Ist der Asylbescheid negativ, so gehört er ehestens in Schubhaft genommen und außer Landes gebracht. Gesetzt sind dazu da um sich daran zu halten.
Es ist schwer zu verstehen, dass ein Asylbescheid nicht grundlegende Fragen wie Integrationsgrad, Selbsterhaltungsfähigkeit und Ähnliches beinhaltet bzw aufhebende Wirkung / aufschiebende Wirkung hat.
Ein klares flasches Gesetz. Mit Gesetzesbrechern gehen wir viel zu mild, mit ordentlichen Integrationswilligen oftmals viel zu hart um!
Bitte lesen Sie die ausgezeichneten Postings von Vinzenz2015, dann werden Sie über die gängige Praxis besser informiert sein.
Viele Entscheidungsträger haben sich noch nie mit Afghanistan befasst. Die finden Afghanistan oft nicht einmal auf der Landkarte.
Die FFen können nichts anderes als die Leute aufeinanderzuhetzen und gelungene Integration zu verhindern. Da werden auch wirtschaftliche Schäden in Kauf genommen, wenn Lehrherren keine guten Lernlinge mehr finden und Flüchtlinge sich selber erhalten und sogar noch Steuern zahlen könnten.
Irgendwie habe ich den Verdacht, dass alle Kontakte zur bodenständigen Bevölkerung torpediert werden sollen, damit man Vorurteile aufbauen und besser hetzen kann. Darum möchte man auch Asylwerber wieder in Lagern zusammenpferchen und Privatwohnen verbieten.
Es werden in 1.Instanz negative Asylbescheide erlassen, die in ihrer juristische Qualität jeder Beschreibung spotten!
Unzureichende Beweiswürdigung, in sich widerspruchliche Begründungen usw. ...
Bitte setzen Sie ein Zeichen Ihrer Solidarität
Bitte selbst unterschreiben und leiten Sie an möglichst viele weiter:
https://www.openpetition.eu/petition/online/ausbildung-statt-abschiebung
Hier z.B. jenerTextbaustein, der sicher auch im ggst. Bescheid verwendet wurde:
"Es ist die grundsätzliche Intention des Gesetzgebers, Aufenthaltsverfestigung von Personen,
die sich bloß aufgrund der Asylantragstellung im Bundesgebiet aufhalten,
zu verhindern (VwGH 26.6.2007, 2007/01/0479).
Ihnen musste daher bei der Antragstellung klar sein,
dass der Aufenthalt in Österreich
im Falle der Abweisung des Antrages auf internationalen Schutz nur ein vorübergehender ist.
Würde sich ein Fremder nunmehr generell in einer solchen Situation erfolgreich auf sein Privat- und Familienleben berufen können,
so würde dies dem Ziel eines geordneten Fremdenwesens und dem
geordneten Zuzug von Fremden zuwiderlaufen." (?!)
Stimmt schon: Asylrecht unterscheidet sich von Fremdenrecht betr. Migration!
Ist denn ein "geordneten Zuzug von Fremden", die sich in Mangelberufen qualifizieren gesetzeswidrig??
Is scho recht: Dafür ist ein anderer Schreibtisch zuständig?!?!
HL.BÜROKRATIUS HÜLF!!
Mach dich nicht lustig über die Bürokratie,*) bald erschlägt sie dich.
*) die Bürokratie ist für ihren hierarchischen Eigenerhalt konstruiert. Bürger sind lästige Bittsteller aus der Unterwelt.
Für mich wäre das ganz einfach: Lehre fertig machen - dann weiter als Gastarbeiter mit befristeter Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, solange wir Mangel als Arbeitskräfte haben. Kanada macht das auch so, ebenso die Schweiz.
Der Asylansptuch ist eben endlich und Emigranten brauchen wir nicht
Darf denn gar niemand mehr aus Österreich auswandern...
Je weniger Bildung, ums mehr FPÖ:
http://derstandard.at/2000065824253/Wen-Menschen-wie-Sie-gewaehlt-haben
http://wien.orf.at/news/stories/2736278/
emigranten wandern aus, in die usa zb.
und immigranten wandern ein, nach österreich zb.
soviel zum verständnis der deutschen sprache
Jeder Einzelfall, bei des es so läuft, ist bedauerlich.
Was ich aber nicht verstehe ist, wie kann man ein Lehrverhältnis eingehen, wenn es keinen positiven Asylbescheid gibt?
Auch dieser Fall wird, so wie bei Herrn Shamid R. in Dietach, mit den Verschärfungen im Fremdenrecht, die mit 1.11.1017 in Kraft getreten sind, in Zusammenhang stehen...
was? schon vor tausend Jahren?
Gut, dass ich damals auch nicht gewählt habe
der will halt Vater/Mutter Staat nicht auf der Tasche liegen, sondern aktiv etwas tun.
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Aber abschieben und dafür einen Schmarotzer durchfüttern - ist ja ganz im Sinn unserer Guttis.......
Ganz einfach: Weil das AMS in Mangelberufen Beschäftigungsbewilligungen für Asylwerber erteilen kann.
Versteh ich nicht! Beschäftigungsbewilligung - Lehre, da ist doch wohl ein Unterschied, oder?? Lehrlinge sind normalerweise besonders geschützt, solche ohne Aufenthaltstitel nicht? Wo ist da der vielzitierte Gleichheitsgrundsatz? Wie kann die AK Lehrlingsausbildungen bewilligen, wenn sie weiss, dass das ein zitterndes Glück für die Lehrlinge ist?
Das ist mir neu, dass die AK was bewilligt. Sogar die Lehrlingsausbildung. Habe ich was gelernt.