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8400 Euro Geldbuße - Anklage gegen Gemeindechef ist vom Tisch

Von Hannes Fehringer, 20. Mai 2016, 00:04 Uhr
Mit 8400 Euro Geldbuße ist Anklage gegen Gemeindechef vom Tisch
"Dummheit gemacht": Bürgermeister Schneckenleitner als Angeklagter. Bild: feh

STEYR, WALDNEUKIRCHEN. "Dummheit" mit falschem Meldezettel: Schöffengericht erspart dem Bürgermeister von Waldneukirchen mit Diversion eine Verurteilung und Vorstrafe wegen Amtsmissbrauchs.

"Mir war bewusst, dass das keine korrekte Vorgangsweise ist. Ich hab’s dann in Gottes Namen gemacht", beichtete gestern der Waldneukirchner Bürgermeister Karl Schneckenleitner (VP) den Schöffen des Landesgerichtes Steyr seine Missetat. Im Namen des Gesetzes hätte er das mit dem Meldezettel ganz und gar nicht tun dürfen. Seine Schwägerin, die in Griechenland verheiratet ist, wollte sich laut Anklageschrift des Staatsanwaltes ein neues Auto schlauerweise in Österreich kaufen. Um sich zum Preisvorteil auch noch die Einfuhrsteuer zu ersparen, hätte sie den Wagen hier zulassen wollen. Für ein "SE-Kennzeichen" sei Schneckenleitners Ehefrau Gertrud mit ihrer Schwester auf das Waldneukirchner Gemeindeamt gegangen, um einen Meldezettel zu besorgen.

"Mein Mann war dagegen, hat gesagt, dass kommt gar nicht in Frage", sagte gestern die der Beitragstäterschaft zum Amtsmissbrauch angeklagte Gattin. Des lieben Friedens wegen habe ihr Mann dann dem Drängen der Verwandtschaft nachgegeben.

Nachdem Schneckenleitner gegenüber den OÖN vor dem Strafprozess den nicht den Lebensverhältnissen entsprechenden Meldezettel der Schwägerin als ein Versehen abgeschwächt hatte, zeigte er sich gestern vor Gericht "vollinhaltlich geständig". Des Familienfriedens willen habe er in den Kunstgriff mit dem Meldezettel eingewilligt und diesen geduldet. Verteidigerin Brigitta Braunsberger-Lechner, sie ist übrigens Gemeinderätin in Steyr und Parteifreundin von Schneckenleitner, verwies darauf, dass durch die "verbotene Gefälligkeit" niemand geschädigt worden sei.

Ihrem Antrag, die leidige Affäre mit einer Diversion aus der Welt zu schaffen, stimmten die Schöffen und auch Staatsanwalt Guido Mairunteregg zu. Richter Wolf-Dieter Graf – "wir sind uns einig, dass diese Sache keine zerebrale Höchstleistung war" – belegte Karl Schneckenleitner mit einer Geldbuße von 8400 Euro und dessen Ehefrau mit einer Strafzahlung von 480 Euro. Mit der Überweisung der Summen ist die Strafsache vom Tisch, die Schneckenleitners sind unbescholtene Bürger, die sie vorher waren, und das Verfahren gegen sie wird eingestellt. Diese Möglichkeit, um bei Amtsmissbrauch einer Verurteilung und Vorstrafe zu entgehen, gibt es erst seit zwei Jahren. Schneckenleitner gelobte, nie wieder eine derartige Eselei zu begehen, und will als Bürgermeister bleiben. Nach der OÖ. Gemeindeordnung wäre er seines Amtes automatisch verlustig geworden, hätte ihn das Gericht rechtskräftig zu einer unbedingten Haftstrafe über einem Jahr verurteilt. Eine Warnung ließ Richter Graf der Schwägerin ausrichten, diese solle nicht weiter aus falschen Meldedaten Kapital schlagen. Vor der Sozialversicherung soll sie erst im Jänner angegeben haben, dass sie nahezu ganzjährig in Österreich lebe.

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14  Kommentare
14  Kommentare
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Amtsmissbrauch (603 Kommentare)
am 19.07.2016 15:01

Hallo
Zusammen Natürlich ist die Strafe zu gering.
Er hat ein gutes Einkommen in der Bmw , das Bürgermeister einkommen und last not liest die Anfütterungen
Ich darf die Gemeinde Waldneukirchen als Lügengengemeinde bezeichnen
Verweise auf Urteile
v68/2015-10
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_2015050002_20150929X00/JWT_2015050002_20150929X00.html
LVwG-150809/2/EW/FE
Die Gemeinde hat wahrscheinlich 30 000 000€ (30 Millionen Euro) in den Sand gesetz Korrupte Gemeinde Führung mit unfähigen Kontrollorgan (Gemeinderat)
Sie sind auch schon beim Zahlen
Siehe e-mail Auszug
Zwischenzeitig hat die OÖ. Versicherung AG auf Grund der von mir überreichten Amtshaftungsklage, das Kapital, Verzugszinsen, sowie die Kosten der Klage zur Gänze bezahlt.

Es ist eine Schande in so einer Gemeinde zu wohnen!!!!

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strasi (4.410 Kommentare)
am 22.05.2016 11:47

Wieso kommt die Verteidigerin des "Eselei-Bürgermeisters"
zur Behauptung es sei "niemand geschädigt worden".
Die Verursacherin, die Schwägerin des Bürgermeisters hat sich,
sofern der Autokauf planmäßig durchgeführt wurde, den
griechischen Staat geschädigt. Ja und ihr "Sondermeldezettel"
sollte der Sozialversicherung offensichtlich weis machen, sie
lebe als in Griechenland verheiratete nahezu ganzjährig in Österreich.
Als Bürgermeister Konsequenzen ziehen?
Warum den das, verfügt er doch in seinem Revier über die
ÖVP-Absolute.

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Loeffelzwerg (84 Kommentare)
am 21.05.2016 22:45

Nach § 302 Abs.1 StGB ist Amtsmissbrauch mit Freiheitsstrafe von
sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Ein Vorbestrafter als Bürgermeister?

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azways (5.813 Kommentare)
am 21.05.2016 21:02

Gott sei Dank....
"Diese Möglichkeit, um bei Amtsmissbrauch einer Verurteilung und Vorstrafe zu entgehen, gibt es erst seit zwei Jahren."

Wenn sich die Politiker diese Regelung nicht selbst geschaffen hätten, gäbe es viele dieser ehrenwerten Bürger nicht mehr in ihren Ämter.

Da sich aber eh alle Parteien einig sind, dass Vefehlungen wie Amtsmissbrauch ihrer Funktionäre nicht geahndet == bestraft werden dürfen, sind Wahlen mehr denn je sinnlos geworden.

Die Frage, was das Ganze noch mit "Rechtsstaat" zu tun hat, soll sich jeder Leser selbst beantworten......

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Gugelbua (31.812 Kommentare)
am 21.05.2016 10:34

Bei solchen Spielchen immer die passenden Ausländer fragen die kennen jeden Trick und Schlupfloch grinsen

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Geronimo7 (385 Kommentare)
am 21.05.2016 08:57

Rücktritt.
Unverzüglich.
Auch der Bürgermeister von Molln soll sofort zurücktreten.
Der hat keine demokratische Legitimation.

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TH_70 (1 Kommentare)
am 21.05.2016 00:21

Das unterstreicht die hervorragende Gemeindepolitik und Gesetzeslage in unserem Österreich!

Der Amtsmissbrauch wird lediglich mit einer Geldbuße bestraft?

In Gottes Namen kann er hoffentlich heuer einen kostenlosen Urlaub bei seiner Schwägerin in Griechenland verbringen.

Eine Amtsenthebung wäre meiner Meinung nach die einzige logische Konsequenz für dieses Vergehen!

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fritzicat (2.724 Kommentare)
am 20.05.2016 14:58

Seit die Justiz in ÖVP-Hand ist, werden solche Urteile als Normal bezeichnet.

Ist ja ein schwarzer Bürgermeister, wahrscheinlich hat auch der Landespepi ein gutes Wort eingelegt.

Kein Wunder, dass die ÖVP am Absacken ist und bald zur Kleinpartei wird, auch in OÖ.

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zukunft001 (694 Kommentare)
am 20.05.2016 14:15

Bürgermeister sind in vielen Vefahren -wie auch in Bauverfahren- Behörde und da müsste halt rein objektiv nach Gesetzeslage entschieden werden; das sind diese Bürgermeister allerdings nicht gewohnt, da ja sonst allerhand "Drahrereien" alltäglich sind.
Es ist jedoch keine Kleinigkeit und schon gar kein Kavaliersdelikt, sondern schlicht und einfach eine Straftat.
Die mehr als komische Ausrede, Ich hab’s dann in Gottes Namen gemacht, lässt schon auf ein Weltbild und ein Rechtsverständnis schließen, das keineswegs akzeptabel ist. Solche Menschen sind für die Politikerverdrossenheit verantwortlich und sollten schleunigst ihr Amt zur Vergügung stellen. Die 8.400,- Geldbuße sind bei den herrschenden Politikergehältern eine viel zu geringe Strafe.

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baumerl74 (12 Kommentare)
am 20.05.2016 16:21

Ein Bürgermeister einer Kleingemeinde bekommt aber nicht so viel. Kann man alles online nachschauen. Und jetzt gleich wieder alle Bürgermeister pauschal zu verurteilen, trägt genau so zu der Politikverdrossenheit bei!

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( Kommentare)
am 20.05.2016 09:29

-vor Gericht sind alle gleich? Die "Strafe" - Peanuts...

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baumerl74 (12 Kommentare)
am 20.05.2016 10:20

Wer 8400 als Peanuts bezeichnet, muss ganz gut verdienen. Dem Recht wurde damit sicherlich genüge getan. Im Vergleich zu anderen Fällen ist diese Geschichte doch eher harmlos.

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ob-servierer (4.467 Kommentare)
am 20.05.2016 09:28

Zitat von Richter Wolf-Dieter Graf – "wir sind uns einig, dass diese Sache keine zerebrale Höchstleistung war"

Ein seeehr höflicher Mensch, der Herr Richter..... zwinkern

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ob-servierer (4.467 Kommentare)
am 20.05.2016 10:02

Liebe OÖN !

Eigentlich hätte dieser Artikel viel besser in die Serie "Heiteres Bezirksgericht" gepasst.

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