110-kV-Leitung: EuGH hilft Nachbarn
KIRCHDORF. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist die Energie AG einem Irrtum aufgesessen, dass sie für ihre geplante 110-kV-Freileitung durch das Almtal von Vorchdorf nach Kirchdorf keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) benötige.
Die Höchstrichter in Straßburg sind zur Entscheidung gelangt, dass Nachbarn, Grundstückseigentümer und Gemeinden entlang der Trasse sehr wohl eine UVP beantragen können. Eine Entscheidung, ob die Freileitung tatsächlich durch dieses Verfahren muss, hätte dann das Land OÖ. als Behörde zu treffen.
Zu diesem Schritt soll es aber nach Auffassung der führenden SP-Politiker in den Bezirken Gmunden und Kirchdorf gar nicht mehr kommen. Der Micheldorfer Bürgermeister und Bundesrat Ewald Lindinger (SP) stellte der Lokalpresse einen Brief an Landeshauptmann Josef Pühringer (VP) vor. In dem Schreiben wird Pühringer als Eigentümervertreter der Energie AG gebeten, auf den Vorstand einzuwirken, um eine "konsensuale Lösung mit den Bürgern und Bürgerinnen zu finden". Das Ersuchen steht vor dem Hintergrund, dass 55 Grundstückseigentümer vor einer Enteignung stünden. Die SP will nun bei den Bezirksparteivorständen der anderen Parteien werben, dass diese ebenfalls ihre Unterschrift an den Brief setzen.
Der Spruch des EuGH biete den Gemeinden jetzt endlich eine Handhabe, in das Geschehen einzugreifen, sagte die Bürgermeisterin von Steinbach am Ziehberg, Bettina Lancaster (SP). Dass ihre Gemeinde einen Feststellungsantrag beim Land mache, ob die 110-kV-Freileitung UVP-pflichtig sei, bezeichnete sie als eine Möglichkeit. Lieber als eine Auseinandersetzung im Rahmen eines UVP-Verfahrens wäre aber auch Lancaster der Vorschlag des Bürgermeisters von Steinbach/Steyr und Landtagsabgeordneten Christian Dörfel (VP). Dörfel forderte ein "Zurück an den Start" und ernsthafte Neuplanungen, gleich ein Erdkabel zu verlegen, wie dies die Bürgerinitiative "110-kV-ade" schon lange verlangt. "110-kV-ade" hatte auch über ihren Anwalt Wolfgang List das Verfahren beim EuGH eingebracht.
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