Bei einer Versammlung betroffener Anrainer wurde auf Einladung der Bürgerinitiative „110 kV ade!“ über die nächsten Schritte beraten. „Die erste Auswertung des Bescheids löste vor allem darüber Unverständnis aus, dass die Behörde Argumente gegen die Freileitung entweder übergangen oder als unerheblich beziehungsweise abstrakt zurückgewiesen hat“, so Michael Praschma, Schriftführer von „110 kV ade!“. „Die teils existenzbedrohenden Beeinträchtigungen werden ausnahmslos weder inhaltlich behandelt noch als überhaupt verfahrensgegenständlich betrachtet.“
Hauptkritikpunkt der Freileitungsgegner ist nach wie vor, dass sich ihrer Ansicht nach die Behörde nicht mit der (allerdings kostenintensiveren) Alternative einer Erdverkabelung auseinandersetzen will. „Die Bewilligung der Freileitung ist noch lange nicht da“, sei auch das Credo mehrerer Mitglieder der Bürgerinitiative: „Allein im derzeit laufenden energierechtlichen Verfahren steht der Weg bis zu den österreichischen Höchstgerichten und zum Europäischen Gerichtshof offen.“ Die voraussichtlich mehrmonatige Prüfung in der zweiten Instanz könnte sogar das Ermittlungsverfahren erneut aufrollen, ist Praschma überzeugt.
Für den Bau der Leitung sei unabhängig davon auch eine naturschutzrechtliche Bewilligung nötig, die aber bisher nicht einmal beantragt wurde. Auch diese könne sich über mehrere Instanzen erstrecken.
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