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Erste Genehmigung für Stromkabel Anrainer kündigen Berufung an

Von Christopher Buzas, 07. Februar 2012, 00:04 Uhr
Erste Genehmigung für Stromkabel Anrainer kündigen Berufung an
Die Behörde habe es sich nicht leicht gemacht, so Landesrat Anschober zur Bewilligung der umstrittenen Leitung. Bild: Weihbold

VORCHDORF. Einen Rückschlag hat die Bürgerinitiative „110 kV ade!“ hinnehmen müssen. Der energierechtliche Bescheid liegt vor: Das Land genehmigte die 110-kV-Leitung zwischen Vorchdorf und Kirchdorf. Die betroffenen Grundbesitzer werden berufen.

„Die Behörde hat es sich nicht leicht gemacht“, sagt Energielandesrat Rudi Anschober (Grüne). Als wesentliche Grundlage für die Entscheidung hatte das von Lothar Fickert verfasste Gutachten zu der Leitung, die von Vorchdorf nach Kirchdorf führen soll, gedient. Wie berichtet war der Experte der Technischen Uni Graz zu dem Schluss gekommen, dass ein Erdkabel um ein Vielfaches teurer wäre als eine oberirdisch geführte Leitung.

Bei der Bürgerinitiative ist das Urteil bisher nicht schriftlich eingegangen. Michael Praschma, Schriftführer von „110 kV ade!“, kritisiert, dass die Öffentlichkeit informiert wurde, bevor die Betroffenen den Bescheid in den Händen halten. Auch bei der Energie AG ist das Schriftstück noch nicht eingelangt. „Wir gehen davon aus, dass die Betroffenen Einspruch einlegen werden“, sagt Pressesprecher Michael Frostel. Dass die Mitglieder der Bürgerinitiative die Entscheidung anfechten werden, gilt als gesichert.

„Wir werden dagegen berufen“, stand gestern auch auf der Homepage der Initiative zu lesen. Dazu haben die Betroffenen nun zwei Wochen Zeit. Zuständig als zweithöchste Instanz ist das Wirtschaftsministerium. Wird dort das erstinstanzliche Urteil bestätigt, können sich die Betroffenen noch an den Verwaltungsgerichtshof sowie an den Europäischen Gerichtshof wenden.

Bis die Stromleitung tatsächlich gebaut werden kann, dürfte noch einige Zeit vergehen. Noch prüfen müssen die Behörden unter anderem den Naturschutzaspekt. Dieser wird von der Bezirkshauptmannschaft bewertet, die erste Berufungsinstanz stellt die Landesregierung da. Auch ein forstschutzrechtliches Gutachten steht noch bevor. Ehe das energierechtliche Verfahren nicht abgeschlossen ist, dürften auch die anderen Verfahren nicht eingeleitet werden.

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