Konsum-Mitglieder müssen zahlen „Warum genau vor Weihnachten?“
BAD GOISERN. Knapp 3000 Mitglieder der pleitegegangenen Konsumgenossenschaft Salzkammergut wurden jetzt aufgefordert, ihr Haftungskapital einzuzahlen. Die Betroffenen sind frustriert und empört.
Der Brief des Masseverwalters erreichte die Genossenschaftsmitglieder dieser Tage. Sie werden darin aufgefordert, binnen eines Monats 145,35 Euro zu überweisen. Das entspricht der Einlagesumme eines jeden Mitglieds. Das Geld geht an die Gläubiger des Konsums, der im Mai in den Konkurs schlitterte.
Die Summe wirkt bescheiden. Doch sie trifft in der Regel Pensionisten. Jene Menschen, die dem „Verein“ bis zum Ende treu geblieben waren. Beim 125-jährigen Bestandsjubiläum im Jahr 1993 hatte der Salzkammergut-Konsum noch 9000 Mitglieder. Zuletzt waren es knapp 3000.
„Das ist extrem instinktlos“
Einer davon ist der Bad Ischler Pensionist Gerhard Kößler. Sein Urgroßvater war 1869 noch Gründungsmitglied. Er selbst wird jetzt für die Pleite zur Kasse gebeten. „Warum passiert das wenige Tage vor Weihnachten?“ frage Kößler, „Ich halte das für extrem instinktlos. Die meisten Mitglieder schwimmen nicht im Geld. Denen tut das wirklich weh.“
Überhaupt ist der Pensionist mit der Abwicklung des Konkurses nicht zufrieden. „Als in den Neunzigerjahren der Österreich-Konsum unterging, wurden die Mitglieder nicht belangt. Das verhinderte damals die Politik, weil man befürchtete Wählerstimmen zu verlieren.“ Tatsächlich blieb 700.000 Vereinsmitgliedern im Jahr 1995 erspart, was 3000 Teilhaber im Salzkammergut jetzt nicht erspart bleibt.
Mitglieder profitierten auch
Der Welser Masseverwalter Peter Posch versteht den Frust, erinnert die Mitglieder aber an die Vorteile ihrer Mitgliedschaft. „Sie konnten jahrelang die Bonifikation für ihre Einkäufe im Ausmaß von einem Prozent des Umsatzes vereinnahmen“, lässt er sie wissen. Zudem hat der Goiserer Unimarkt – der Nachfolger des dortigen Konsum-Standorts – eine Gutscheinaktion für die Konsummitglieder ins Leben gerufen. Jeder von ihnen erhält 5-Euro-Einkaufsgutscheine im Gesamtwert von 140 Euro.
Gerhard Kößler in Bad Ischl ist damit nicht zufrieden. „Das hört sich gut an“, sagt er. „Die wenigsten werden das aber in Anspruch nehmen können. Man muss einen Einkauf von mindestens 50 Euro machen, damit ein Gutschein eingelöst werden kann. Welcher Pensionist kauft so teuer ein? Außerdem gilt die Aktion nur in Goisern. Viele Betroffene im ganzen Salzkammergut werden nicht für fünf Euro nach Bad Goisern fahren.“
Kommentar"Der Frust sitzt tief" von Edmund Brandner
Genossenschaften unterscheiden sich wesentlich von anderen Unternehmensformen:
Es gibt keine Gewinnausschüttungen an die Genossenschafter
Die Mitglieder haften mit dem doppelten Genossenschaftsanteil!
Alle Mitglieder können im Fall eines Konkurses bis zur Höhe des Genossenschaftsanteiles belangt werden. Diese Regelung kann per Satzung nur zu Gunsten der Gläubiger verändert werden, zB 5-fache Haftung
Diese Nachforderung hat nicht, wie von (einem) Vorredner(n) behauptet, mit fehlenden Einzahlungen zu tun.
Es gäbe in den Weiten des Internet auch Möglichkeiten, Infos einzuholen, genau so wie es jedem frei steht, persönliche Meinungen als unumstößliche Wahrheiten zu verbreiten
gegenüber den Gläubigern, sondern nur gegenüber der Genossenschaft. Wie mit dem Haftungskapital umgegangen wird, und ob es sogar eine Nachschusspflicht gibt, ist in den Statuten geregelt, nicht per Gesetz. Die Statuten haben eine weiten Gestaltungsspielraum. Das Gesetz schreibt nur die Mindesthaftung in der Höhe der Nominale vor.
Es gibt Genossenschaften, die verlangen geschickterweise die Einzahlung des Haftungskapitals sofort, oder in Form einer Bankgarantie. Das soll eine spätere Aufforderung einer Nachzahlung, die sich bei einer hohen Anzahl von Mitgliedern als sehr aufwändig und teilweise uneinbringlich erweist, verhindern.
richtig dass sie löhnen. jeder Gesellschafter mit nachschusspflicht ist sonst ein idiot
das erhöht die Zahlungsfähigkeit...
An der Herzlichkeit der Diskussion merkt man gleich, dass es bald Weihnachten wird.
Die katholischen Leistungsmenschen ersticken fast an ihrem Geifer über die sozialistischen Untermenschen und umgekehrt
sondern Interesse.
Eigentlich sollte es sich schon herumgesprochen haben, dass ein Erbe abgelehnt werden kann.
Naja, die Schlaueren scheinen sie ja nicht gerade zu sein ... die traditionellen Salzkrauterinnen!
Es hatten wohl die meisten GenossenschafterInnen keine juristischen Kenntnisse, dass Sie mithaften müssen. Im Aktiengesetz haften die Aktienbesitzer nicht. Im Vereinsgesetz haftet nur der Vorstand. Aber bei den Genossenschaften ist das anscheinend nicht so.
Dem Hr. Feelgood40 wünsche ich nicht, dass er einmal in eine ähnliche Situation kommt. wo für ihn 145 € eine Menge Geld ist, so wie für sehr viele Pensionisten. Aber er sollte besser einmal darüber nachdenken.
kommentieren, aber man muss kein Jurist sein, um folgendes alleine mit Hausverstand zu kapieren:
Anteile an einer Genossenschaft erwirbt man in Form einer Geldeinlage.
Wenn auf die Einlage (vorläufig) verzichtet wird, kann dies später aufgrund verschiedener Änderungen jederzeit fällig werden.
Wer das nicht versteht, sollte keine Geschäfte abschließen (dürfen).
den Hausverstand abzusprechen finde genauso überheblich, wie die meisten Postings hier.
Viele Mitglieder haben die Einlage nicht selbst getätigt, sondern von den Eltern oder Großelter übernommen. Das hatte im Salzkammergut mit Tradition zu tun.
Und "Tradition" muss man sich halt in diesem Fall etwas kosten lassen!
den Hausverstand ab, sondern nur jenen Personen, die jetzt jammern.
Ich bilde mir ein, zumindest soviel Hausverstand zu haben, wie jeder andere Durchschnittsbürger. Trotzdem "jammere" ich über die Ungleichbehandlung in Österreich, da bei der Insolvenz des Konsum Österreich auch nur mit der Höhe der Einlage gehaftet wurde und nicht noch den gleichen Betrag auch an den Masseverwalter zusätzlich bezahlen mussten.
etwas falsch. Die Einlage muss jetzt nachbezahlt werden, weil sie NIEMALS vorher einbezahlt worden ist. Es handelt sich nicht um eine Doppelzahlung, sondern um die nachträgliche Einzahlung.
Man sollte die Statuten einer Genossenschaft kritisieren, wenn sie erlaubt, dass Anteile sozusagen auf Kredit und ohne vollständiger Bareinlage erworben werden können.
Das ist ähnlich wie bei einer GmbH, wenn ein Gesellschafter nur einen Teil des Stammkapitals einbezahlt. Dann muss er im Konkursfall oder Auflösungsfall den Rest einzahlen, den er ja zu jedem früheren Zeitpunkt der Gesellschaft schuldig geblieben ist.
Die Einlage wurde zur Gänze eingezahlt.Ich war nie etwas schuldig. Das wäre von der Konsumgenossenschaft sofort eingefordert worden oder man wäre nicht mehr Mitglied gewesen. Das war bei allen GenossenschafterInnen so.
Es wurden auch laufend bei der Einkaufs-Rückvergütung Beiträge einbehalten.
Also dass wir den Beitrag nicht bezahlt haben oder Schulden nicht beglichen haben, diese Annahme stimmt nicht.
Man kann auch bei einem Verein nicht Mitglied sein, wenn man den Mitgliedsbetrag nicht bezahlt und hier war es genau so.
Der Vergleich mit einem Verein stimmt für mich mehr als mit einer GmbH.
Der Konsum Salzkammergut wurde vor mehr als 140 Jahren als Arbeiterverein gegründet.
Die Konsumgenossenschaft wurde als Arbeiterverein gegründet.
Wenn der volle Betrag inklusive Haftungskapital einbezahlt worden ist, dann wird mit Sicherheit nichts zusätzlich eingefordert werden.
Das ist übrigens alles in den Statuten Eurer eigenen Genossenschaft geregelt. Diese Regeln habt ihr Euch mehr oder weniger selber auferlegt, bzw. beim Eintritt unterschrieben.
Es ist nicht richtig, jemand anderen dafür verantwortlich zu machen.
Und zwar bei allen Mitgliedern. Kein Mitglied war irgendetwas schuldig. Deshalb diese "Jammerei". Wenn nur das Einlagekapital futsch gewesen wäre, Pech gehabt. Aber auch noch zusätzlich zahlen, das finde ich nicht richtig. Ich hoffe, Sie halten das auch nicht für moralisch richtig, wenn es auch leider der Gesetzlage entspricht. Womit wir wieder bei meinem ersten Posting wären - wegen der juristischen Kenntnisse.
lg
Regeln zu tun, sondern mit Euren eigenen, den Genossenschaftsstatuten. Der Rest von Österreich trägt dafür genauso wenig Verantwortung wie der Gesetzgeber.
Eure Haftung besteht übrigens auch nur der eigenen Genossenschaft bzw. jetzt dem Masseverwalter gegenüber, und nicht den Gläubigern. Das hat jedes Mitglied exakt so unterschrieben.
natürlich haftet ein aktienbesitzer! und zwar genauso wie ein gesellschafter oder genossenschafter in der höhe der einlage.
das braucht auch keine juristischen kenntnisse.
un wissenheit schützt nicht vor strafe.
gerade zur zeit der "weihnachteinkäufe" san doch 50 € eh ein klacks, wenn net heuer dann sollns es halt nächstes jahr einlösen die GS !
also bissl viel sudern tut er schon, der hr. kößler, noch dazu wo diese ~ € 145,- eh beinahe voll ausgeglichen werden !
fazit:
wie siehts da mitn geldwerten vorteil aus ? hmm ?...
die "armen Rentner" keine Kohle mehr - ging alles für die Enkerln drauf
vor Weihnachten? Oder nicht vor Ostern - oder gar nicht
Wenn die Raika oder das Lagerhaus pleitegehen (ebenfalls Genossenschaften), dann würde man den zahlungspflichtigen Genossenscahftern hämisch mitteilen, dass das Haftungsrisiko halt zum Unternehmertum gehört.
Ist es die letzte verbliebene Bastion des sozialistischen Unternehmertums, dann sind die Herrschaften "empört"! Einfach grauslich!
...bin ich nicht nur am Gewinn beteiligt, sondern auch am Verlust. Wenn die Firma pleite geht bin ich eben meine Einlage los bzw. ich hafte mit meinem Anteil. So einfach ist das !
offenbar einfach gestricktes Weltbild Sie glauben läßt: Es gib mehr als genug Firmenkonstruktionen, bei denen alle oder auch nur die meisten Gesellschafter maximal mit ihrer "Einlage" haften:
AG, GesmbH, KG. Bei Letzterer haftet nur der persönlich haftende Gesllschafter, die anderen nur mit ihrer Einlage.
Aktionäre haften überhaupt nicht: Sie tragen ausschließlich das Kursrisiko.
offenbar einfach gestricktes Weltbild Sie glauben läßt: Es gib mehr als genug Firmenkonstruktionen, bei denen alle oder auch nur die meisten Gesellschafter maximal mit ihrer "Einlage" haften:
AG, GesmbH, KG. Bei Letzterer haftet nur der persönlich haftende Gesllschafter, die anderen nur mit ihrer Einlage.
Aktionäre haften überhaupt nicht: Sie tragen ausschließlich das Kursrisiko.
und warum haben sie das dann nicht so gemacht ?
dürfte nicht zu Ihren Stärken gehören. Nebstbei: Mit dem Salzkamergut habe ich genau so wenig zu tun wie mit dessen Konsum.
Und über MEINE Firmenkonstruktionen werde ich Sie hier NICHT aufklären.
igitt...
der aktionär haftet mit dem anteil der aktie.
bitte bedenken sie, es gibt auch AGs die nicht an der börse sind.
Gibt's da nicht Weihnachtsgeld?
Die roten Wirtschaftswunderwuzzi gepaart mit der Gier der noch mobilen Schnäppchenjäger! Aus Ebensee weiß ich, daß die Geiz ist geil Einkäufer für eine billige Kisten Bier bis nach Gmunden fahren! Der Hofer in Traunkirchen ist so und anders fest in Ebenseer Hand! Nur wenn sie was vergessen haben oder zum Kochen schnell was braucht haben, war der Konsum recht! Ja die Roten machens vor - Vorteile lukrieren, bei den Nachteilen sind die Anderen - vor allem die Kapitalisten - schuld! Der Linzer Bürgermeister und seine Epigonen sind ein Paradebeispiel!
typisch "wilderer" keine Ahnung aber davon jede Menge.
typisch ein "schwarzer"!
...höchstens schwarz gefahren! Aber von der Wiege bis zur Bahre war da alles in der Hand der einzig seelig machenden Partei! Und zur Saline bist nur kommen mit dem Büchl, eine Wohnung hast nur kriegt mit einem Betriebsrat als Anschieber! Jetzt mussen´s halt mal löhnen - tut zwar weh aber ist so! Oder glaubst ich goutiere das System Raiffeisen - hau mich genau so ab, wenn die Genossen für die Unfähigkeit der Funktionäre ihrer Genossenschaft haften! Da meistens aber nicht mit 145.- wofür sie wieder einkaufen können!
es lebe das Vorurteil. Können Sievsich vorstellen , dass es in Österreich Menschen gibt die sich mit KEINER Partei mehr identifizieren