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Vor Prozess gegen Ebenseer Stollen-Störenfriede

EBENSEE. Nach einer Störaktion bei der Gedenkfeier im ehemaligen KZ Ebensee im Mai vergangenen Jahres müssen sich ab 24. September vier Jugendliche vor einem Geschworenensenat im Landesgericht Wels verantworten.

Den Burschen wird nationalsozialistische Wiederbetätigung vorgeworfen. Ihnen drohen Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten. Mit einem Urteil ist am ersten Verhandlungstag noch nicht zu rechnen.

Drei der vier angeklagten Jugendlichen waren zum Tatzeitpunkt 16, einer 14 Jahre alt. Einer soll laut Anklage in der Stollenanlage des ehemaligen KZ „Heil Hitler“ und „Sieg Heil“, „Sieg Heil, ihr Schweine“ sowie „Blood and Honour“ gerufen haben. Dabei sei er in einer uniformähnlichen Kleidung – einer Art „Tarnanzug“ und einer Sturmhaube – und in Nachahmung des militärischen Stechschrittes im Gedenkstollen marschiert. Zudem habe er die Hand zum „Hitlergruß“ erhoben und Besucher der Gedenkveranstaltung mit Munition aus einer Softgun-Waffe, die einem Sturmgewehr ähnlich sah, unter Beschuss genommen. Die übrigen Angeklagten sollen ebenfalls Nazi-Parolen gerufen und die Besucher aus einer Softgun bzw. einer CO2-Pistole beschossen haben.

Der Vorwurf der Körperverletzung wird in der Anklageschrift nicht erhoben, weil diese nicht erwiesen sei, ebenso der Verletzungsvorsatz. Ebenfalls eingestellt wurde das Verfahren gegen einen fünften Beschuldigten, weil ihm durch die Staatsanwaltschaft keine strafbare Handlung nachgewiesen werden konnte.

Die vier Angeklagten haben die Taten laut Gericht im Vorfeld zugegeben, offen sei aber die Frage eines nationalsozialistischen Hintergrunds. Am ersten Verhandlungstag steht nur die Einvernahme der Jugendlichen auf dem Programm. Die Zeugen – insgesamt wurden sieben Personen geladen – sollen später gehört werden. Weitere Prozesstage standen aber vorerst noch nicht fest.

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Justiz · von unbekannt (1) · 12.09.2010 09:04 Uhr

Da sitzen Richter, Beisitzer, Staatsanwalt, Geschworene, Rechtsanwälte, Sekretäre, etc. in einem Gerichtssaal und verhandeln wegen einem Bubenstück, wo eine Watschen besser angebracht waehre. In welchem Land leben wir?
Wenn das keine Trottelei ist, was dann?
Bin neugierig wo höhere Strafen ausgesprochen werden und welche "Rechtsfindung" länger dauert, die Messerstecherei in Mauthausen, zwischen 80 Türken und Tschetschenen, der Autounfall im Traunkirchener Tunnel, oder das Bubenstück.
Ein Trauerspiel für die Justiz.

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Bubenstück??? · von ampuls (35) · 13.09.2010 10:11 Uhr

ich glaube nicht das dies ein Bubenstück war. Den "Buben" war schon klar was sie da machen, man kann nicht alles verharmlosen. Durch die Verharmlosung kommt es immer wieder zu solchen Aktionen und darum gibt es auch in Ebensee eine nicht zu unterschätzende braune Szene.

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holzauge, aus welchen lager kamen...... · von feuerkogel (6590) · 13.09.2010 10:23 Uhr

...diese lausbuben?

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Artikel 10. September 2010 - 00:04 Uhr
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