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Unbelehrbarer Drogenkonsument erneut angezeigt

08. Juni 2018, 14:02 Uhr

GMUNDEN. Die Polizisten wollten einem 46-jährigen Arbeitslosen sein sichergestelltes Handy zurückgeben, als sie starken Cannabis-Geruch wahrnahmen.

Eigentlich wollten die Beamten der Polizeiinspektion Gmunden einem 36-jährigen Gmundner nur sein Handy, das im Zuge einer vorangehenden Suchtgiftsamtshandlung sichergestellt und ausgewertet wurde, zurückgeben als sie starken Cannabisgeruch wahrnahmen. 

Im Zuge der folgenden Wohnungsdurchsuchung unter Beiziehung eines Suchtgiftspürhundes wurde Amphetamin, Cannabiskraut und Cannabisharz gefunden. Der Arbeitslose wird neuerlich wegen Verdachts des Vergehens nach dem Suchtmittelgesetzt bei der Staatsanwaltschaft Wels angezeigt. 

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9  Kommentare
9  Kommentare
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Almroserl (7.529 Kommentare)
am 10.06.2018 19:32

Manche sind einfach nicht zu retten, der Trump zum Beispiel und bei uns gibt halt auch solche.

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benni_börger (1.462 Kommentare)
am 10.06.2018 15:28

hahaha ...
"Eigentlich ... nur sein Handy, das im Zuge einer vorangehenden Suchtgiftsamtshandlung sichergestellt und ausgewertet wurde, zurückgeben ..."

welch überraschung! der hat zu hause auch "gehascht" grinsen

und ... ist er jetzt 36 oder 46??? eh wurscht! er säuft wenigstens nicht grinsen

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oldcharly (2.292 Kommentare)
am 08.06.2018 21:13

Und der Staat gibt ihm auch noch Geld. Wunderbar

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max1 (11.582 Kommentare)
am 09.06.2018 03:08

Nicht der Staat, denn die Arbeitslosenversicherung wird vom Arbeitehmer und Arbeitgeber bezahlt. Es ist daher keine staatliche Sozialleistung.
Was jemand mit dem Geld macht ist reine Privatsache.
Warum säuft jemand? Auch Alkohol ist eine Droge und zwar eine die eine Millionin Österreicher im Griff hat. Da herrscht eisiges Schweigen. Die Industrie richtet es sich. Die lausigen Vorbilder stossen mit Alkohol öffentlich an da wären die Politiker an vorderster Front. Je eloquenter die Gesellschaft umso teurer.

Bier 》Canabis
Wein 》Opiate
Cognac 》Morphine

Ist doch alles bekannt. Der arme Depp mit seinem Harz wird angezeigt ist doch lächerlich.

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Nordquist (628 Kommentare)
am 08.06.2018 18:39

Uh, is jo voi oarg. De Haschler. Sagts mal Leute - selbst in den Herrgottseeligen USA sinds schon draufgekommen, daß Cannabis so eher weniger schäflich als Alkohol/Nikotin ist. Nur weil bei uns viele Bauernschädeln (50% der Landbevölkerung) ohne jegliche Erfahrung diesbezüglich - und nur auf die "absoluten Experten" der Kronen Zeitung und des Bauernbundes (Der eigentlich als extremistischer,propagandistischer Verein verboten gehört!) - da Ihre Einwände haben? Aber selbst den hartgesottesten Saubauern fährt Ihre eigene Jugend bald drüber!

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max1 (11.582 Kommentare)
am 09.06.2018 02:58

Nur 50%???

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mynachrichten1 (15.433 Kommentare)
am 10.06.2018 03:17

zu den Bauernschädeln fällt mir noch ein, das sie auch die vielfach drei Meter Grünstreifen entlang von Landesstraßen als ihr Eigentum sehen, auch wenn diese dem Land gehören.

die Polizei möchte ich sehen, wenn jemand seine Hunde gefährlich herumlaufen lässt, aber da haben die keine Zeit.

schön hinterlistig mit Radarpistolen an Stelle wo man reiche Beute macht, wo es aber gar nicht so relevant ist für Sicherheit.

und natürlich gegen die ungemein gefährlichen Mopedlenker, die ihr Gerät ein bisserl länger übersetzen, auf das es weniger Dreck macht.

die Hierarchie ist was Arges, aber bei auffälligen Leuten ohne Asylrecht wissen die Juristen und Behörden nicht wie man sie abschiebt, weil da ist halt wenig Leistung schon von den Papier Kasperln her......selbst wenn diverse Leute schon straffällig wurden.

Den schwächsten beißen die Hunde, das war schon in meiner Mopedzeit so, wo die Polizisten im Wirtshaus saßen und zuschauten wie Bekannte sturzbetrunken heimfuhren und leider....

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( Kommentare)
am 08.06.2018 17:35

Will mir den Mund nicht VOLL nehmen, Gmunden ein ....Pflaster für diesen Konsum!😡

Die "kleinen Nesterl"sind sehr gefährlich!!😥

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mynachrichten1 (15.433 Kommentare)
am 10.06.2018 03:20

dafür total korruptionsfrei, was nach mehrmaliger Prüfung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als erwiesen gelten muss!

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