Streit um Gebetsraum für Moslems zieht sich schon seit vier Jahren hin
VÖCKLABRUCK. Landesverwaltungsgericht hebt Bescheid der Stadt auf und schreibt neue Gutachten vor.
Nicht weniger als vier Verfahren laufen derzeit um die strittige Nutzung des ehemaligen Schau- und Lagerraums der Firma Wohlmuth als Gebetsraum. Das Landesverwaltungsgericht hat dem Bosnisch-Österreichischen Kulturverein jetzt in einem Punkt Recht gegeben: Ein Bescheid der Stadt wurde zurückverwiesen, es muss ein lärmtechnisches und ein medizinisches Gutachten eingeholt werden.
Gericht hebt Bescheid auf
In diesem Bescheid hatte sich die Stadt auf ein Gutachten des Bezirksbauamtes gestützt, wonach durch den Gebetsraum eine "erhebliche Belästigung der Nachbarn durch Lärm zu erwarten" sei. Das Landesverwaltungsgericht bezeichnet in seinem Spruch das Gutachten hingegen als unschlüssig und stellt fest, dass weitere Ermittlungen anzustellen seien. Die Behörde habe festzustellen, "in welcher Form und unter welchen konkreten Umständen das individuelle Gebet stattfinden soll und welche Lärmemissionen dadurch konkret entstehen könnten", heißt es im Urteil.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat am Montag, die beiden Gutachten von Sachverständigen des Landes einzuholen. "Die SP hat diese Meinung bereits in der Sitzung im Juli vertreten", fühlt sich Alois Schrattenecker (SP) jetzt in der Rechtsansicht bestätigt. Stadtrat Stefan Hindinger (Grüne) betonte, dass selbstverständlich die Gesetze einzuhalten wären. Er zitierte aber auch das Landesverwaltungsgericht, das in seinem Spruch auf das von der Verfassung als besonders geschützte Gut der Religionsfreiheit hinweist. "Wir werden zu einem konkreten Ergebnis kommen", ist Bürgermeister Herbert Brunsteiner (VP) zuversichtlich, eine Lösung zu finden. Stadtrat Günther Gschwandtner (FP) ortet ein Versäumnis beim Bosnisch-Österreichischen Kulturverein. "Wenn der Verein von Anfang an mit offenen Karten gespielt hätte, stünden wir heute nicht da", sagte er im Gemeinderat.
Der Kulturverein hat das Gebäude der ehemaligen Firma Wohlmuth gekauft, um es als Gebetsraum für bis zu 100 Personen zu nutzen. Seit vier Jahren wird darüber gestritten, ob diese Änderung der Verwendung mit bloß einer Bauanzeige möglich ist oder ob dafür eine Widmungsänderung notwendig ist.
Das Landesverwaltungsgericht hat übrigens in einem der vier Verfahren eine rechtskräftige Untersagung der Benutzung des Obergeschoßes als Gebetsraum ausgesprochen. Jetzt geht es darum, den Lager- und Verkaufsraum im Erdgeschoß als Gebetsraum zu verwenden. Für eine Gruppe von Nachbarn steht hingegen jetzt schon fest, dass ein Veranstaltungszentrum mitten im Wohngebiet unverträglich sei. Ihr Sprecher Johann Hüthmair wirft dem Verein "Ellenbogentaktik" vor.
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Moscheebetrieb in Wohnsiedlung
Ein Moscheebetrieb schließt Gebete, gastronomische Veranstaltungen (Feste zum Wochenende und der Nachtzeit, speziell bei Ramadan) und wie in größeren sogenannten "Kulturvereinen" auch einen Gemischtwaren-Geschäftsbetrieb ein. Im Februar war freitags alles zugeparkt, 130 Männer, Gäste aus ganz Österreich kamen. In der Bürgerinitiative "Einspruch www.ekiw.com" beschrieben. Ein derartiger Vereinsbetrieb gilt in einer Wohnsiedlung als unverträglich. Die Behörden wirken wie gelähmt, unsere Bauordnung ist zu "zahnlos", die Rechtsgestaltung ist gefordert, sich auf Parallelgesellschaften vorzubereiten. Sprecher der Bürgerinitiative "Einspruch ekiw.com"
Vöcklabruck, ein besonderes Pflaster, wenn es um Behörden geht, habe ich unlängst ausführlich von Ausländern erzählt bekommen.
Aber umgekehrt soll Vöcklabruck ja auch innerhalb der Stadt besondere Leute besitzen, die da sagen, ich habe persönlich nichts gegen Sie als Nachbar, aber ich kann nicht anders, ich will einfach austesten, was man verhindern kann.
Und unweit der Stadt Vöckl., da gibt es einen Behördenspezialfall, über den könnte man einen Roman schreiben, wo dann alles was Rang und Namen hat bei der Mehrheitspartei mit besonderen Rollen glänzt - oder stinkt, je nachdem wie man das betrachtet.
und wiederum ein kniefall für unsere kulturbereicherer.
Klar, auch das Landesverwaltungsgericht ist schon von den pösen rot-grünen Multikulturalisten unterwandert - Ihr Nick dürfte für Sie wirklich ausreichend Programm sein...
"Kulturbereicher" - da hat's dem cabrio beim cerebralen Schiebedach einen kalten Novemberwind hineingezogen!
Wird ja noch möglich sein, rechtstaatlich korrekt zu entscheiden!