Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Scharnsteiner streiten über ihre Wiesen

Von Edmund Brandner, 24. Juli 2014, 00:04 Uhr
Scharnsteiner streiten über ihre Wiesen
Wiesen sind hochwertige Naturräume - aber oft schwierig zu pflegen. Die Ortspolitik diskutiert darüber, wie man ihre Erhaltung sichert. Bild: Weihbold

SCHARNSTEIN. Der Gemeinderat strich Schutzzonen. Die SP befürchtet, das wertvolle Flächen deshalb verwalden.

Im Jahr 2001 verpasste sich die Marktgemeinde Scharnstein ein Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK), das auch "Naturvorrangzonen" vorsieht. Diese Erholungsgebiete müssen dadurch erhalten bleiben. Betroffene Wiesen dürfen nicht aufgeforstet werden. Die Seewiese neben dem Flugplatz oder die Narzissenwiese im Hauergraben sind bekannte Vorrangzonen. Es gibt aber viele weitere Wiesen, die unter diesen Schutz fallen.

In der jüngsten Gemeinderatssitzung beschloss eine Mehrheit aus VP und FP, die Naturvorrangzonen ersatzlos zu streichen. Die SP läuft dagegen Sturm, weil sie befürchtet, dass Landwirte wertvolle Wiesen nun in pflegeleichten Wald umwandeln. "Es gibt keine andere Gemeinde in Oberösterreich, die derart gravierende Änderungen in der Raumplanung anstrebt", sagt SP-Gemeinderat Hans Fröch. Und SP-Vizebürgermeister Max Ebenführer prophezeit: "Die Abteilung Raumordnung des Landes wird mit allen Mitteln gegen diesen Beschluss vorgehen."

VP-Bürgermeister Rudolf Raffelsberger hingegen hält die Kritik für völlig überzogen und versucht zu beruhigen. Es gehe nicht darum, die schönsten Wiesen in Scharnstein in Wald zu verwandeln, sagt er. "Wir wollen nur rechtliche Klarheit herstellen und autonom entscheiden können." Es gebe Wiesen in der Gemeinde, die seien so steil, dass sie nur unter größter Mühe gemäht werden können. "Meine Vorgänger haben etliche Male erlaubt, solche Wiesen aufzuforsten – ohne zu wissen, dass sie damit gegen das Gesetz verstoßen", so Raffelsberger. "Ich werde das sicher nicht tun, fordere aber, dass wir als Gemeinde von Fall zu Fall entscheiden können, ob eine Wiese erhaltenswert ist oder nicht."

Dass Naherholungsgebiete wie die Seewiese oder die Narzissenwiese im Hauergraben auf alle Fälle geschützt werden müssen, stehe ohnehin außer Frage. Raffelsberger geht außerdem davon aus, dass die Landesregierung darauf bestehen wird, solche Flächen auch im neuen ÖEK als geschützt auszuweisen. "Wir versuchen aber mit Hilfe unseres Beschlusses, möglichst viel Autonomie zurückzubekommen. Ich bin sicher, am Ende wird es einen Kompromiss geben, den alle akzeptieren können."

Im Übrigen seien Gemeinde und Land ohnehin vom guten Willen der Bauern abhängig. "Wenn ein Landwirt aufhört, eine Wiese zu pflegen, wird sie zuwachsen", sagt der Bürgermeister. "Egal, was im ÖEK steht oder nicht."

mehr aus Salzkammergut

Die Taferlklausseestube bleibt heuer zugesperrt

Neues Gipfelkreuz für den Kleinen Schönberg am Traunsee

Bad Ischler Bergretter planten vor Lawinenunglück um

Schwanenplage am Attersee kommt Landwirte teuer zu stehen

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

3  Kommentare
3  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
( Kommentare)
am 24.07.2014 15:45

Werden, wie im Artikel beschrieben, ökologische oder landwirtschaftliche Vorrangzonen ausgeschieden, so werden den Eigentümern von Flächen die in diesen Zonen liegen, Verbote und Gebote ohne Rechtsanspruch auf Entschädigung auferlegt. Spricht die öffentliche Hand Verbote oder Gebote zum Nachteil von Eigentümern aus, so muss sie diesen Eigentümern einen Rechtsanspruch auf Entschädigung einräumen. Tut sie dies nicht, wie im Falle der Ausscheidung von Vorrangzonen vorgesehen, so steht dies klar im Widerspruch zur Verfassung Österreichs. Ein Bravo dem Gemeinderat der eine solch unerträgliche entschädigungslose Teileenteignung der Bauern ablehnt!
Es sei angemerkt, dass erst vor kurzem der EUGH festgestellt hat, dass eine entschädigungslose Enteignung durch die öffentliche Hand klar gegen EU Recht verstößt.
Dass unsere sozialdemokratische, politische Bewegung (SPÖ) eine entschädigungslose Enteignung unserer Bauern will, ist ja hinlänglich bekannt und nichts Neues. Waidmannsheil!

lädt ...
melden
antworten
ebenmax (52 Kommentare)
am 24.07.2014 12:38

Bei der Gemeinderatssitzung am 17. Juli beschlossen VP und FP die "ersatzlose Streichung aller Naturvorrangzonen aus dem ÖEK". Mit dieser völlig falschen Entscheidung wurde auch den um Aufforstungen ansuchenden Landwirten kein guter Dienst erwiesen. Die Abteilung Raumordnung des Landes wird mit allen Mitteln gegen den Scharnsteiner VP-FP-Beschluss zur Streichung der Naturvorrangzonen vorgehen.
Viel vernünftiger wäre es deshalb gewesen, wie vom Ortsplaner empfohlen, die Naturvorrangzonen zu belassen und einen eigenen Passus in das ÖEK aufzunehmen, welcher den Bauern in Einzelfällen ihre Aufforstungswünsche ermöglicht. Es gibt sicher einzelne Flächen, die eine Landschaftspflege aufgrund von schwierigen Hanglagen besonders beschwerlich machen.
Die Fertigstellung des nun schon seit langem überfälligen örtlichen Entwicklungskonzepts wird damit um weitere Monate zurückgeworfen. Die Antragsteller um Baulandwidmungen werden dadurch noch einmal unnötig auf die Folter gespannt.

lädt ...
melden
antworten
Zaungast_17 (26.400 Kommentare)
am 24.07.2014 14:34

-

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen