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Notorischer Schwarzfahrer mit falschen Wunschkennzeichen unterwegs

Von nachrichten.at, 27. Mai 2017, 18:05 Uhr
(Symbolfoto) Bild: APA

VÖCKLABRUCK. Zu den unbelehrbaren Schwarzfahrern gehört 21-Jähriger aus Sankt Georgen im Attergau. Dieses Mal hat er sich beim GTI-Treffen ein gefälschtes Wunschkennzeichen gekauft.

Kein Führerschein, das Auto nicht zum Verkehr zugelassen und noch dazu mit gefälschten Wunschkennzeichen bestückt – das sind nur einige Delikte, die einem 21-Jährigen aus dem Bezirk Vöcklabruck an diesem Wochenende zur Last gelegt wurden.

Der junge Mann war am Samstag wieder einmal von einer Polizeistreife erwischt worden. Es war nicht das erste Mal: Der Mann gilt als notorischer Schwarzfahrer und hat von mehreren Polizeiinspektionen im Bezirk Vöcklabruck schon zahlreiche Anzeigen wegen Fahrens ohne Führerschein erhalten, wie die Vöcklabrucker Polizei berichtet.

Diesmal war der 21-Jährige aus Sankt Georgen im Attergau besonders dreist. Beim GTI-Treffen am Wörthersee hatte er sich um 30 Euro ein gefälschtes Wunschkennzeichen gekauft, wie die Polizei berichtet. Diese montierte er auf seinem nicht zum Verkehr zugelassenen Auto und machte damit eine Spritztour. Mehrmals war er mit dem Wagen am Wochenende unterwegs, bis ihn die Polizei wieder einmal erwischte.

Die Liste seiner Anzeigen wird nach diesem Wochenende noch länger, und diesmal könnte es so richtig teuer werden: Denn der 21-jährige Schwarzfahrer wird wegen mehrerer Verwaltungsübertretungen – und auch wegen der falschen Kennzeichen – bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Die Polizei konfiszierte die gefälschten Nummerntafeln an Ort und Stelle.

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24  Kommentare
24  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Rainer70 (560 Kommentare)
am 28.05.2017 17:54

Unfassbar.
Er hat sein Fahrzeug bei einem Möbelhaus geparkt. Und ist anschließend wieder nachhause gefahren! Das muss man sich erst einmal vorstellen. Der gehört ja direkt angezeigt.

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trollpower (784 Kommentare)
am 28.05.2017 18:17

Aber bitte auf freiem Fuss und mit der vollstaendigen Unschuldsvermutung grinsen

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Aktive_Arbeitslose (459 Kommentare)
am 28.05.2017 17:54

Unglaublich was die Zeitung heutzutage nicht so alles weiß ... zwinkern

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wauzbert (179 Kommentare)
am 28.05.2017 12:55

in meinen Augen ein asozialer Volldepp. Was macht der, wenn er mal ohne Versicherung jemanden zum Krüppel fährt?

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am 28.05.2017 19:22

Fahrerflucht begehen, aus mehreren Motiven (man muss es erwarten!).

Täterrechte in Ehren, jeder ist ein Mensch und sollte als solcher behandelt werden, aber hier geht es vorrangig um den Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer in zahlreichen Fällen. Mangelnde Lenkerberechtigung (wie auch, die psychologische Eignung zum Lenken eines Kfz ist ja keineswegs gegeben, wenn er nicht einmal grundlegendste Verkehrsnormen einhalten will oder kann), ein nicht zugelassenes Fahrzeug, Urkundenfälschung, Betreiben eines Kfz ohne Versicherungsschutz und vmtl. einiges andere. Das soll ein Erwachsener sein?

Nach menschlicher Vernunft gehört er in psychiatrische Betreuung, bis er in der Lage ist, ohne massive Gefahr für seine Umwelt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Allerdings sind weder Polizei noch Justiz schuld (und ganz sicher ist es für sie frustrierend), wenn sie gegen solche Leute keine wirklich effektive gesetzliche Handhabe haben. I

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goldfinger1707 (5.658 Kommentare)
am 28.05.2017 12:07

So ein Früchtchen aber auch... Man sollte ihn einfach um seinen fahrbaren Untersatz erleichtern, dann wird er irgendwann schon kapieren, dass auch er sich an gesellschaftliche Spielregeln zu halten hat...

Jedoch: wenn er unzählige Male schon unterwegs war (sonst hätte er nicht so oft angezeigt werden können) und trotzdem noch keinen Crash verursacht hat, könnte man meinen, dass er nicht schlechter fährt als viele mit Führerschein...
Hätte er sich nämlich dabei einen Unfall “geleistet,“ wäre das sicher bei derart hohem Niveau einer Qualitätsrecherche auch ans Tageslicht gekommen...

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KARO11 (178 Kommentare)
am 28.05.2017 11:00

Unzählige Male ohne Führerschein angezeigt! Sonst keinerlei Konsequenzen?
Der Mann ist eine Gefahr für die Öffentlichkeit geworden. Reagiert er richtig, wenn er z.B. ein Kind sieht? Weite Strecken wird er Autobahn fahren und die Anderen magels Ausbildung gefährden.
So jemand läßt die Justiz konsequenzlos fahren, bis etwas passiert ist.
Ich fühle mich von der Justiz in Stich gelassen!!!

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( Kommentare)
am 28.05.2017 19:33

Konsequenzen für den Täter sehe ich schon. Aber keinen Effekt. Hier ist offenbar der Gesetzgeber offenbar, denn Polizei und Justiz kommen mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln offenbar nicht mehr weiter.

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( Kommentare)
am 28.05.2017 19:35

...Gesetzgeber gefordert...

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christ13 (816 Kommentare)
am 28.05.2017 09:21

Es sind eigentlich schon sehr viele, die dem Staat auf der Nase herumtanzen! Dürfte glaube ich, an den geringen Strafsätzen liegen! Haben diese dann auch noch kein Geld, dann gibts auch keine Musik!

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Floko1982 (2.957 Kommentare)
am 28.05.2017 09:02

naja vielleicht sollte mal für ein paar Tage im Häfn sitzen da hat er Zeit zum überlegen, .....

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am 27.05.2017 21:48

Lautete das Kennzeichen VP-TÜRKIS1? Dann ist die Antwort Kurz.

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weinberg93 (16.301 Kommentare)
am 27.05.2017 22:19

Witz komm heraus, du bist umzingelt!

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am 27.05.2017 22:23

kein schwarzer Humor? Sind wieder lauter Türkisfahrer unterwegs, scheint's

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am 27.05.2017 22:29

Vorne beginnt man groß und am Ende setzt man ein Satzzeichen.
Wobei - bei dem Inhalt...

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am 27.05.2017 23:10

Über Rechtschreibung kann man von dir nix lernen was nicht eh jeder weiß. Anders ist das bei Fäkalsprache. Da bist du einsame Klasse.

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kulesfak (2.710 Kommentare)
am 28.05.2017 08:47

immer noch besser als dein Dauergeraunze!

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Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 27.05.2017 19:12

Egal 😎 solange er es sich leisten kann

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Zenith (662 Kommentare)
am 27.05.2017 21:03

Na ja...,

"... solange er es sich leisten kann"

ein 21jähriger wird es sich wahrscheinlich nicht lange leisten können. Andererseits, wenn er schon "unzählige" Male angezeigt und auch wohl bestraft worden ist, irgendwann droht die Ersatzfreiheitsstrafe.

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am 27.05.2017 22:28

Ersatzfreiheitsstrafe, soso.
Sie könnten Ihren Horizont erweitern und sich diesbezüglich schlau machen.

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( Kommentare)
am 28.05.2017 02:00

Das klingt wie eine Liveübertragung aus der Lach-, Tanz- und Klatschschule der Vielfachmutter Sumsisorglos, oder?

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Zenith (662 Kommentare)
am 28.05.2017 11:52

Und...,

was ist so falsch an der Feststellung, dass irgendwann die Ersatzfreiheitsstrafe droht?

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( Kommentare)
am 28.05.2017 19:49

Die Ersatzfreiheitsstrafe kommt zum Zug, wenn die(regelmäßig primär zu verhängende) Geldstrafe nicht eingetrieben werden kann, somit nach einer Exekution. Wir reden hier vom Verwaltungsstrafrecht (= Verwaltungsbehörden) (Lenken ohne Lenkerberechtigung, Verwenden eines nicht zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Verkehrsflächen...).

Ein Urkundendelikt (Kennzeichenfälschung) gehört dagegen ins ordentliche Strafrecht (Gerichte). Dort gibt es bedingte Strafen, die bei späteren Delikten 'schlagend' werden. Das war vmtl. im Grundkommentar gemeint.

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herst (12.747 Kommentare)
am 27.05.2017 18:26

Schon unzählige Male wegen Schwarzfahrens angezeigt worden ist.

Hmmm,des muass eam owa scho gscheit wehtuan.
Ausserdem,unter unzählige Male stell ich mir vor,wie viele Sterne es in unserer Milchstrasse gibt.

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