Arbeiterkammer will den Gutachtern künftig mehr auf die Finger schauen
VÖCKLABRUCK. AK Vöcklabruck hat für ihre Mitglieder im Vorjahr 4,9 Millionen Euro erstritten.
Wegen schwerer körperlicher Schäden und chronischem Tinnitus musste ein Berufskraftfahrer aus Hausruck in Invaliditätspension gehen, die ihm ab 2012 zunächst befristet gewährt wurde. 2014 wurde die Weitergewährung abgelehnt, die AK klagte gegen den Bescheid. Mit einem gerichtlichen Vergleich wurde dem Arbeitnehmer eine unbefristete Invaliditätspension zugesprochen. "Umso verblüffter war der schwer kranke Mann, als ihm Mitte 2016 die Pension per Bescheid wieder entzogen wurde", berichtet Martina Obermaier, Leiterin der AK-Bezirksstelle.
Wieder ging die AK vor Gericht. Schließlich wurde entschieden, dass der Entzug der Pension zu Unrecht erfolgt war. "Hochgerechnet bis zum Regelpensionsalter summiert sich die Invaliditätspension, die die AK Vöcklabruck dem Mann gesichert hat, auf 240.000 Euro", betont Obermaier.
In einem anderen Fall wurde einem Mann die Pflegegeldstufe von 4 auf 1 geändert – ohne ihn vorzuladen und seinen Gesundheitszustand zu prüfen. Hier erkämpfte die AK Pflegegeldleistungen in der Höhe von 86.000 Euro.
"Wir werden uns die Arbeit der Gutachter genauer anschauen", kündigt AK-Präsident Johann Kalliauer an. Oftmals hätten Arbeitnehmer das Gefühl, dass sie in den Verfahren nicht ordentlich angeschaut würden. "Manche Entscheidungen sind nicht mehr nachvollziehbar", bestätigt Obermaier.
2016 wandten sich 7288 Mitglieder mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die AK Vöcklabruck. In Summe hat sie an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen für ihre Mitglieder Zahlungen von 4,9 Millionen Euro erreicht.
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Gratuliere der AK zu dieser Idee! Kranke Menschen darf man nicht ausnützen! Genau dazu gibt es unseren Sozialstaat!