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Anzeigen, weil Baumstämme in Wiese gelagert wurden

Von Gerhard Hüttner, 07. März 2017, 04:37 Uhr
Fünf Anzeigen, weil Baumstämme für ein paar Tage in Wiese gelagert wurden
Vizekanzler Mitterlehner mit Rudolf Prehofer beim Sägewerksbesuch (links WKO-Vizepräsidentin Hummer, rechts WK-Bezirksobfrau Winzig) Bild: WKO/Glaser

REGAU. Sägewerk-Chef Rudolf Prehofer: Bürokratie macht ihm das Unternehmerleben schwer.

Den Betriebsbesuch von Vizekanzler Reinhold Mitterlehner im Sägewerk nutzte Firmenchef Rudolf Prehofer, um die bürokratischen Hürden und seine Sorgen anzusprechen. "Ich lebe seit drei Jahren als Unternehmer und Geschäftsführer wirklich in Angst", sagte er. Fünf Anzeigen und Strafandrohungen hat er bekommen, nur weil er Rundholzstämme einige Tage in der eigenen Wiese gelagert hat.

Rudolf Prehofer führt das Sägewerk in Rutzenmoos in vierter Generation. Pro Tag verarbeiten die 40 Mitarbeiter an die 600 Festmeter Holz, 30 Prozent des Umsatzes erwirtschaftet das Sägewerk durch Exporte nach Italien.

Während die wirtschaftlichen Zahlen top sind, muss sich der Unternehmer mit Problemen auf der bürokratischen Front herumschlagen. "In den letzten fünf Jahren ist es schwieriger geworden", schilderte er dem Vizekanzler und die ihn begleitende WKO-Vizepräsidentin Doris Hummer. "Wir haben immer wieder Rückschläge, die man nicht versteht und die viel Geld kosten." So sei es völlig unverständlich, dass vom Arbeitsinspektorat erst unlängst gefordert wurde, dass alle Arbeitsplätze in seinem Betrieb mindestens 15 Grad Temperatur aufweisen müssen – auch jene in offenen Hallen.

"Die Bürokratie im Arbeitnehmerschutz war überschießend", bestätigte Mitterlehner. Er versprach Prehofer, sich um diese Probleme zu kümmern. Im Parlament werde derzeit ein Vorschlag ausgearbeitet, wie Unternehmer, Arbeitsinspektorat und AUVA besser zusammenarbeiten können, informierte WKO-Bezirksobfrau NAbg. Angelika Winzig.

Sorgen hat Prehofer auch mit den Konsequenzen nach einem Arbeitsunfall in seinem Sägewerk: Er soll als Geschäftsführer vor Gericht nicht nur eine hohe Strafe zahlen. "Wieso bekomme ich persönlich eine Vorstrafe, wenn einem Mitarbeiter ein Arbeitsunfall passiert?"

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120  Kommentare
120  Kommentare
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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 08.03.2017 11:13

jetzt fehlt aber ein Artikel von normalen privaten Bürgern und was die in Regau erlebt haben, teilweise von denen die sowohl privat aber in jedem Fall Parteiverbandelt sind.

Bei den Baumstämmen würde noch interessieren, wer oder ob das anonym angezeigt wurde und welche Strafe im Endeffekt gezahlt worden ist.

Das eine relativ geringe Zentimeterabweichung im Bau, etwas was bei genauem Nachmessen viele Gebäude haben, dann mit einem Beischeid in der Form, Mindeststrafe aber dafür in Abschnitte aufgeteilt gleich 12 000 Euro ausmacht, das hat ist schon auch ein Unikum, auch der Anwalt hat das gemeint.

Und jetzt wissen alle Regauer ja sowieso wer da Burgermeister und Vize war ca. 10 Jahren.

Fakten, Transparenz und die Welt auch in Regau würde wohl total anders aussehen und immerhin zwei seiten haben.

Es gilt sowieso für alle "Leistungsträger", quasi alle in Regau aus allen Parteien die Vermutung, das Sie meistens nur das Beste wollen!

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Yanis (1.181 Kommentare)
am 07.03.2017 23:09

Die ÖVPler mokieren sich darüber, dass auch für sie so störende Gesetze wie Arbeitnehmerschutz und Raumordnung gelten sollen. Das stört doch den Wirtschaftsstandort.

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 07.03.2017 23:13

Yanis - ein neuer Troll?

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 08.03.2017 01:04

Neu ist der nicht.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 07.03.2017 12:12

Anzeigen wegen "ein paar Bäumen in der Wiese"

Ein Blick in den Flächenwidmungsplan zeigt, in welche Richtung die Anzeigen gelautet haben könnten (wer auch immer diese eingebracht hat).

Das Firmengelände ist als Betriebsbaugebiet gewidmet. Rundherum außerhalb des Firmengeländes ist aber Grünlandwidmung "Land- und Forstwirtschaft".

Es wird halt so gewesen sein, dass da nicht einfach ein paar einzelne Stämme kurz abgelegt worden sind, sondern dass für deutlich mehr als "ein paar Tage" die bei Sägewerken üblichen Baumstammstapel gewesen sind und die betriebliche Nutzung still und leise (aber nicht heimlich) ins Grünland hinaus verlagert worden ist. Gezwungenermaßen mit Maschinenverkehr usw. Also liegt objektiv eine widmungsfremde Nutzung vor.

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jago (57.723 Kommentare)
am 07.03.2017 12:26

Aus dem Artikel geht nicht hervor, von wem er die 5 Anzeigen wegen der Baumstämme in der Wiese bekommen hat.

Der Rest ist dann WRDLBRMFD

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 07.03.2017 12:44

Aus dem Artikel geht zu dieser Frage (fast) nix hervor.

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 07.03.2017 12:42

Die Bauern, die auch einen Wald bewirtschaften lagern die Baumstämme auch vorübeergehend an der zum Wald angrenzenden Wiese (=Grünland).
Werden die jetzt auch alle verklagt?

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 07.03.2017 12:46

Denk mal GANZ scharf nach: Wenn ein Bauer geschlägerte Bäume zwischenlagert, ist das dann eine forstwirtschaftliche Nutzung oder eine (gewerbe)betriebliche Nutzung?

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strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 07.03.2017 13:54

Ich würde sagen forstbetrieblich genutzt.

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strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 07.03.2017 13:50

Ein vollkommen abstruser Kommentar. Sie müßten Ihren Nicknamen nennen.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 07.03.2017 14:36

Tut mir leid, "strandhuepfer" war schon vergeben.

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kritikerix (4.497 Kommentare)
am 07.03.2017 14:54

... aber irgendwie lässt es doch erkennen, wie vertrottelt Bürokratie geworden ist - 'Vurschrift is Vurschrift' ... bezeichnender Weise gehören eben Beamte zu den 'unselbständig Erwerbstätigen'

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 07.03.2017 15:33

Und Selbständige verwechseln das oft mit tun und lassen können, was sie wollen. Ist aber nicht so, wenn das gesellschaftliche Zusammenleben aller gut funktionieren soll.

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KubaLibre (3.109 Kommentare)
am 07.03.2017 15:41

Und Selbst(st)ändige verwechseln das oft mit tun und lassen können ....

Ihr Leben muss wahrlich von Benachteiligungen bestimmt worden sein.

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 07.03.2017 15:51

Ah geh, verwechseln sie doch nicht ständig mein Leben mit dem, was ich im Zuge meiner Berufstätigkeit beobachten konnte.
Tätigkeit bei Steuerberater lässt tiefe Einblicke zu!

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 07.03.2017 15:56

Einkommensteuererklärung 2016 10. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.
Lt. Duden auch selbstständig möglich oder alternativ selbständig.

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 07.03.2017 16:02

Zitat: Rundherum außerhalb des Firmengeländes ist aber Grünlandwidmung "Land- und Forstwirtschaft".

Die Widmung "Land- und Forstwirt" erlaubt aber die zeitweise Lagerung von Baumstämmen, oder?

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 07.03.2017 16:32

Richtig, sonst müsste man die Bauern auch bestrafen, die ihre geschlägerten Baume aus dem Wald herausziehen und dort auch nur einige Tage liegen lassen - das sogar bei der eigenen Wiese.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 07.03.2017 17:00

@weinberg93

Durch Wiederholung wird deine Falschaussage auch nicht richtiger.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 07.03.2017 17:02

@Superheld
Wenn ein Sägewerksbetrieb einen Teil seines Materiallagers auf eine Wiese verlegt, dann ist das eine andere Nutzung als wenn ein Forstwirt geschlägerte Bäume zwischenlagert.

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netmitmir (12.413 Kommentare)
am 07.03.2017 18:51

Stimmt ja nicht , vorne ist die Bundesstraße dazwischen ein schmaler Wiesestreifen. Dort lagen immer Bloche kreuz und quer herum .

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netmitmir (12.413 Kommentare)
am 07.03.2017 19:26

Der Fall ist doch ausreichend genau in doris.at nachvollziehbar Ja, Überraschung , der Flächenwidungsplan gilt auch für Unternehmen! Mitterlehner hätte sich den Weg sparen können
Letzendlich zeigt es die mangelnde Ernsthaftigkeit mit der die Reformen angegangen werden. Ein Horde Politiker wird auf den Tatort Opfers getrieben um sich dann medienwirksam und ahnungslos über den Skandal zu alterieren. Firmen haben andere Probleme mit Behörden als ein paar lächerliche Holztrümmer auf einer Wiese. Die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand zum Beispiel kostet Unternehmen Millionen. Eine simple Genehmigung dauert 11 Monate einen simplen Bescheid auszustellen dauert 18 Monate. Daran fehlt es in Österreich und nicht am kindischen Baumstamm-Wehweh eines Unternehmers der glaubt Gesetze sind eh für die anderen.

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 07.03.2017 11:57

So, schon fast 60 Postings und immer noch keine Antwort warum Baumstämme zwischenzeitlich nicht auf der EIGENEN Wiese gelagert werden dürfen.

Das ist das doch Hauptthema - wnn man nach der Artikelüberschrift geht.
Aber statt dessen Hick-Hack zwischen WK -und AK/AI-Abnhängern.

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 07.03.2017 12:04

es sind auch andere Fragen dazu noch offen, warum jemand vorbestraft werden soll.... ich durfte mein Auto nicht im Garten stehen lassen, als ERsatzteilspender. die Gemeinde hatte einen Anfall von übergenau und hat den hinter der versteckten Wagen vom hohen Dienstross entdeckt.
Beim Land beharrte man darauf, das die Ölablassschraube undicht werden könnte und so ein Umweltproblem - zufällig hat dann die Gemeinde einen undichten Öltank gehabt und tausende Liter Öl sind im Traunsee entsorgt worden.

es könnte sein, das dieser Abschnitt nicht als Betriebsgebiet ausgewiesen ist, oder bei Hochwasser gefährdet wäre, oder eine Gefährdung durch leichten Zugang durch die Bloch selber....

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am 07.03.2017 12:22

stell dein Auto oder was davon noch übrig ist, auf flüssigkeitsdichten Untergrund (g e g e b e n f a l l s auch so, dass das Ortsbild nicht beleidigt wird), oder lass dir einen Schrottplatz genehmigen - und deine Probleme lösen sich in Luft auf.

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am 07.03.2017 12:24

ansonsten ist es wegen der Betriebsflüssigkeiten gefährlicher Abfall nach UWG 2002.

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 07.03.2017 21:34

siehe Asamer ohlsdorf trinkwasser Mühltourismuß und Landesgenehmigung Trinkwasser neben Versicherungsdeponie!

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am 07.03.2017 21:52

Maßstab ist immer das Gesetz und nicht wie irgendwer das Gesetz zu verstehen vermeint. Sonst leben wir nach dem Diktat von irgendwem.

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 08.03.2017 12:13

und wie man Gesetze auslegt - in Ohlsdorf hat man ja gemeint, just an der Stelle wo die Deponie zum Trinkwassergebiet übergeht, ist wie durch ein Wunder im Schotterboden die Dichtheit gegeben.

übrigens, das Ortsbild wurde durch meinen Ersatzteilspender nicht beeinträchtigt, wäre aber für Drohnen vielleicht möglich.

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jago (57.723 Kommentare)
am 07.03.2017 12:08

Das ist der Vorrang der richtigen Gesinnung, also eine religiöse Frage wie immer.

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am 07.03.2017 12:17

Wer nur die Überschrift liest, wird dir absolut zustimmen. Dein Begehr in Herrn Hüttners Ohr!

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 07.03.2017 12:48

Dieses Begehren hab ich weiter unten schon an Herrn Hüttner gerichtet!

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am 07.03.2017 15:02

jetzt muss er dich nur mehr erhören. So waren meine guten Wünsche gemeint (an Herrn Hüttner).

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 07.03.2017 11:15

Regau und Bürokratie mal anders herum. Das spüren dann Normalsterbliche, die nicht das Geld so wunderbar ernten können.
Ein Baurechtsfall in Regau, einer Gemeinde wo es einen offenen Brief gibt gegen den Bürgermeister, der sich wie ein Dorfkaiser benehmen soll.

Wie benehmen sich Behörden, auch des Landes wenn es um das Hausbauen geht und wenn die Gemeinde einseitig gegen den Bauwerber die Bürokratie anwirft? (allein schon unzählige anonyme Anzeigen von a bis z)

Jedenfalls mache ich mir um eingefleischte ÖVP Unternehmer weniger Sorgen, als um Bürger die die Paragraphenspitzen nur so herumschwirren sehen.

Was ist da falsch gelaufen in Regau bezüglich einer Politik des gesunden Hausverstandes und der Fairness?

Es liegt im Ermessen der GEmeinde/Land, fair und problemlösungsorientiert zu sein, oder neben 10 Ordnern noch einen weiteren anzulegen.

Aber auch der ORF hat ja noch viele Sendungen zu gestalten, die aber nicht schöner werden!!

Es gilt für Alle die Unschuldsvermutung!!

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jago (57.723 Kommentare)
am 07.03.2017 12:04

Das Hauptgeschäft der produzierenden Unternehmen ist, Geld von außen in die Gemeind zu saugen. Und zwar nicht in die Gemeindeverwaltung sondern vorwiegend in die Lohntüten. Dazu gehört auch der Friseur, wenn er Kunden vom Nachbardorf anlockt.

Die Krämer dagegen verteilen mehr Geld von der Gemeinde nach weit draußen als sie hereinholen. Der Bürgermeister hat viel Freude mit den Krämern, weil sie viel Steuern zahlen aber das ist ein schlechtes Geschäft für die Gemeinde.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 07.03.2017 11:11

Die Hauptbotschaft des Artikels (von der WK vermutlich so gewollt) ist: "Bürokratie ist was Böses und Unternehmer werden sinnlos drangsaliert."

Zitat:
"Fünf Anzeigen und Strafandrohungen hat er bekommen, nur weil er Rundholzstämme einige Tage in der eigenen Wiese gelagert hat."

Da wären die Hintergründe interessant:
* In welchem Zeitraum warne die Anzeigen?
* Wer hat angezeigt, Nachbarn oder "Amt"?
* Was war der Grund für die Anzeigen?
* Wie lange waren "einige Tage" konkret?

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 07.03.2017 11:18

Die Bürokratie ist nicht zwangsläufig böse, aber umso mehr, je mehr in diesen Büros die politischen Ideologen sitzen und die Gesetze ohne Augenmaß nach Auftrag der Parteiführung auslegen.

Ein Rollentausch (Job Rotation) wäre manchmal schon von großem Nutzen, denn eine politische "Bürokarriere" führt oft in die Richtung völliger Abgehobenheit und Weltfremdheit.

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 07.03.2017 11:38

auch Zuständigkeiten müssten bei Problemen getauscht werden. Und selbst nach Sprechtagen bei hohen Politikern kommt manchmal eher die Retourkutsche noch pingeliger echte Spezialisten zu beauftragen - anstatt das für Augenmaß und Ausgleich gesorgt würde. Vor allem schaut man dann, das man sich nicht blamiert und formal die Oberhand behält.
St Wolfgang ist ja auch jahrelang bei extrem vielen Fällen nicht aufgefallen, gegen Einzelne behält man ja doch die Oberhand.

Nur wenn Geld wegkommt, kann man Behörden anzeigen, aber da wird wahrscheinlich auch wieder selber zuerst prüfen.

Eine Zuständigkeit und keine Entkopplung von örtlicher Politik und Behörde, das führt wie wir immer wieder lesen können, zu Ungerechtigkeiten die niemand nützen.

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 07.03.2017 11:24

und es gibt wenige Bauwerber, die sich nicht verarscht vorkommen, auch bei einfachen Garagenbauten oder Carportgestaltungen.

Der Landesverwaltungsgerichtshof ist eine Stelle, die dem Land unterstellt die eigene Verwaltung kontrolliert.

Transparenz statt Bürokratie - alleine schon deshalb, das die Leute von Anderen und auch Behörden untereinander fachlich immer kompetenter sind.

Juristen müssten eine technische Ausbildung nachweisen können und einfache sachliche Begriffe verstehen können.

Aber egal wo man hinschaut, überall wird die Bürokratie immer mehr, und des eigentliche optimale Arbeitsergebnis dadurch manchmal noch wesentlich geschmälert.

Die Intention von Gesetzen verstehen nur die Wenigen, die ein breites Wissen haben, so wie nur Rechtschreiblehrer halt auch gerne auf Punkt und Beistrich kontrollieren und den Sinn der Sprache und die Wandelbarkeit (auch dümmste Rechtschreibreform) sowieso fließend ist.

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( Kommentare)
am 07.03.2017 12:33

wenn ich nur einen wichtigen Punkt klarstelle:

Das Landesverwaltungsgericht hat mit Verwaltung n i c h t s zu tun. Der Name dient bloß der Unterscheidung von Straf- und Zivilgerichten. Er wird bloß in Materien, die aus dem Bereich des Verwaltungsrechts stammen, tätig. Er ist daher k e i n e Verwaltungsbehörde, sondern ein G e r i c h t. Vor allem ist er n i c h t weisungsgebunden (Richter unversetzbar usw. usw.)

Bitte Wikipedia oder Verfassungs-/Verwaltungslehrbuch deiner Wahl nachlesen: Gewaltentrennung.

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am 07.03.2017 15:05

statt 'er' natürlich 'es' - das Gericht

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meinunghat (54 Kommentare)
am 10.03.2017 09:21

Die Baumstämme waren im Hochwasserabflussbereich, außerhalb des Betriebsgeländes gelagert. Eine gewerbliche Nutzung von Grünland gibt es nicht.
Der arme, drangsalierte Unternehmer hat aber ohne Bewilligung seinen Lagerplatz in den Hochwasserabfluss gebaut. Das wurde durch die "bösen" Behörden nachträglich wieder zurecht gebogen. Die vorgeschriebenen Auflagen hat er bis heute nicht umgesetzt. Warum auch - ist ja alles Schikane.
Und Vertreter von öffentlichen Dienststellen anlügen die sich nach geplanten Vorhaben erkundigen ist ja auch normal - für ihn als Unternehmer.
Aber die Behörden sind ja sooo böse.

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am 07.03.2017 10:59

Tja, warum gibt es den Arbeitnehmerschutz, warum ist der VwGH seit jeher bei Strafen nach Arbeitsunfällen knallhart? Weil Arbeitnehmer Menschen sind und das Recht auf menschenwürdige Arbeit haben, bzw. konkret: Weil es Leute wie den Unternehmer Prehofer gibt, dem es nicht zu billig sein kann.

Mit der Unternehmerphilosphie des 19. Jh. kann Herr Prehofer heute nicht einmal mehr in Bangladesh punkten.

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jago (57.723 Kommentare)
am 07.03.2017 11:10

Deine Unternehmerphllosophie ist nicht aus Bangla Desch, die ist aus der Linzer Gewerkschafts- und AK-Schulung. Die der OÖN-Redaktion offensichtlich auch grinsen

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am 07.03.2017 11:41

Besorg dir ein beliebiges Arbeitsrechtslehrbuch deiner Wahl und lies die rechtshistorische Einleitung. Solche Bücher werden auch von ÖVP-nahen und somit durchaus unternehmerfreundlichen Personen geschrieben.

Im übrigen entbehrt deine Behauptung jeglicher faktischer Substanz.

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jago (57.723 Kommentare)
am 07.03.2017 11:51

Bücher sind was für Schreibtischhengste grinsen

Na gut, ich bin auch viel an Schreibtischen tätig (gewesen).

Aber nicht gegen Andersdenkende, niemand zfleiß sondern oft nächtelang für Steuerungen, hard- und software, die den Arbeitenden in der Halle wirklich was genutzt haben.

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( Kommentare)
am 07.03.2017 12:39

Jago, wenn Gott es dir im Schlaf gegeben hat, brauchst du dir kein Wissen mehr aneignen.

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 07.03.2017 11:47

Theoretisch alles richtig, aber:

Es beispielsweise auch hohe Strafen, wenn Mitarbeiter selbstständig die Mittagspause um 1 Minute verkürzen. Das kann ein Geschäftsführer doch weder verhindern noch überwachen.

Oder wenn nicht regelmäßig, also zwei mal pro Jahr, geprüft wird, ob jemand, der für das Unternehmen mit einem PKW fahren könnte (sic!), auch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, winken Strafen bis hin zur Vorstrafe für den "Verantwortlichen".

Und wenn sich ein Mitarbeiter auch nach Einweisung regelmäßig nicht an die Arbeitsschutzvorschriften hält, und nach Abmahnung gekündigt oder sogar entlassen wird, hat man mit Bestimmtheit die Arbeiterkammer beim Arbeits- und Sozialgericht am Hals. Mit hoher Sicherheit führt das dann zu einer "sozialwidrigen Kündigung" und kostet das Unternehmen ein Stange Geld.

Die Praxis ist oft halt sehr widersprüchlich, als Unternehmer muss man das eine oder andere Gesetz brechen, um sich an die vielen Vorschriften zu halten.

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( Kommentare)
am 07.03.2017 12:15

Deine Antwort pauschalisiert.
Wegen einer Minute Arbeitszeitabweichung wird kein Drama ausbrechen, damit sowas festgestellt wird ist aber eh schon eine Stechuhr notwendig, dann handelt es sich um einen größeren Betrieb, dann haben diese 'Schlampereien' idR System. In solchen Fällen wird üblicherweise das Arbeitsinspektorat bei der Erstellung eines besseren Zeitmanagements eingebunden.

Auch in der Verwaltung ist heutzutage niemand so kindisch, auf der Vergangenheit herumzureiten, anstatt sich Gedanken über die Zukunft zu machen (natürlich gehört auch die Vergangenheit abgeschlossen).

Wenn ich als privater Zulassungsbesitzer mein Auto wem zur Fahrt überlasse, bin ich regelmäßig ('jedesmal') verpflichtet, dessen Lenkerberechtigung zu prüfen (warum sollten Unternehmer davon komplett befreit sein?).

Es gibt auch berechtigte Entlassungen, die wird kein Gericht je anzweifeln, und die AK vertritt nicht hoffnungslose Cause - Mitgliederbeiträge sind zu rechtfertigen.

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