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Amtsmissbrauch: Auzinger kam mit blauem Auge davon

Von Gerhard Hüttner, 19. August 2014, 06:11 Uhr
Im Prozess wegen Amtsmissbrauchs mit blauem Auge davongekommen
(Symbolbild) Bild: APA

ST. GEORGEN IM ATTERGAU. Zu sieben Monaten bedingter Freiheitsstrafe hat ein Welser Schöffensenat Bürgermeister Wilhelm Auzinger wegen Amtsmissbrauchs verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er in einem Fall eine Berufung nicht fristgerecht dem zuständigen Gemeinderat übergeben habe. Dadurch seien Nachbarn in ihren Rechten geschädigt worden. In einem zweiten Fall erfolgte ein Freispruch im Zweifel.

Im ersten Fall ging es um eine Hackschnitzelheizung des Maschinenrings. Der Bürgermeister hatte es verabsäumt, dem Gemeinderat eine Berufung vorzulegen, sodass die Anlage ohne Bewilligung in Betrieb war. "Das hat zwei Jahre gedauert", zeigte der Staatsanwalt auf. Natürlich sei hier ein Blödsinn passiert, räumte Auzingers Verteidiger, Andreas Meissner, ein. Doch das beruhte auf einem Irrtum. "Der werfe den ersten Stein, der so einen Irrtum noch nicht begangen hat."

Der Schöffensenat wollte dem nicht folgen. Der Angeklagte habe den Bescheid nicht weitergeleitet, damit die Hackschnitzelanlage nicht stillgelegt werde, vermutete der Richter in der Urteilsbegründung. Daher sei Auzinger des Amtsmissbrauchs schuldig. Das milde Strafmaß mit sieben Monaten bedingt begründete der Vorsitzende des Schöffensenats damit, dass die Verfehlung nicht so schwerwiegend sei, um damit einen Amtsverlust durch eine höhere Strafe zu bedingen.

Im zweiten Fall haben Nachbarn gegen den Bau einer Maschinenhalle berufen. Das Land hat dieser Vorstellung stattgegeben, weshalb der Gemeinderat in zweiter Instanz damit zu befassen gewesen wäre. Tatsächlich landete der Akt jedoch im Bauamt, das weitere Ermittlungen durchführte.

Amtsleiter Franz Strobl und sein Vorgänger bestätigten vor Gericht, dass diese Vorgangsweise seit Jahrzehnten Usus in der Attergaugemeinde sei. "Der Bürgermeister hat das im guten Glauben gemacht", betonte sein Verteidiger Meissner. "Dieser Usus von St. Georgen ist alles andere als gesetzeskonform, da stellt es allen Juristen die Nackenhaare auf", kommentierte der Richter. Dennoch gab es in diesem "nicht ordnungsgemäß geführten Verfahren" einen Freispruch im Zweifel. Auzinger erbat sich Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

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4  Kommentare
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mynachrichten1 (15.433 Kommentare)
am 19.08.2014 18:26

aber für die weltfremden in der Justiz doch offenbar um Wichtiges.

Was ist, wenn Behördenwillkür begangen wird, da würden sich ganz andere Fehler ausgraben lassen und viel tiefere Motive zum Vorschein kommen.

Lächerlich, mit was sich Gerichte beschäftigen und ärgerlich welche Grauslichkeiten nirgends untersucht werden.

Ein Fressen für Gutachter und Anwälte - aber mit der REalität von Böswichten, die oft über Jahrzehnte lügen wird man nicht fertig......Politik dreckige

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behoerdenfreund (146 Kommentare)
am 19.08.2014 20:58

Sie haben im Grunde Recht, doch bedenken Sie bitte, dass durch diese scheinbar kleinen Missstände, auch bereits Existenzen bedroht sind.
Der Sumpf, der in diesem Verfahren leider nur ansatzweise zum Vorschein gekommen ist muss trocken gelegt werden! Übrigens: Ich habe den leider noch nicht rechtskräftig verurteilten Bürgermeister seither schon gesehen, doch ein blaues Auge war nicht zu erkennen. Liegt wahrscheinlich an besonderen Schminkkünsten.

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mynachrichten1 (15.433 Kommentare)
am 19.08.2014 22:19

bis hin zu Landeshauptmännern, die ja auch sehr viel wissen und nichts tun, wenn es um Macht geht, gar nicht mehr anschauen lassen.

Die sind alle so abgebrüht wie Dealer.

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behoerdenfreund (146 Kommentare)
am 20.08.2014 07:34

Sie wissen wenigstens wie recht Sie damit haben!

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