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Mahr als 100 Verletzte: „Styropor-Party“ endete in Desaster

Von Von Gary Sperrer, 21. Oktober 2009, 00:04 Uhr
145 Verletzte bei „Styropor-Party“: Disco-Brand jährt sich zum 10. Mal
Wie durch ein Wunder gab es bei dem Inferno in der Nacht des 22. Oktober 1999 in St. Agatha keine Toten. Bild: HofKa

BAD GOISERN. Es war eine der spektakulärsten und medienträchtigsten Brandkatastrophen im Salzkammergut: Das Feuer in der Diskothek "Joy" in der Goiserer Ortschaft St. Agatha forderte am 22. Oktober 1999 mehr als 100 Verletzte.

200 Jugendliche waren am 22. Oktober 1999 in den ehemaligen „Agathastadl“, das nunmehrige „Joy“, geströmt, um die Neuübernahme des Tanzlokals mit einer „Styropor-Party“ zu feiern. Dieser Freitagabend endete in einem schrecklichen Desaster, bei dem es wie durch ein Wunder keine Toten gab.

Der Betreiber der Disco hatte 30 Kubikmeter Polysterol-Würfel von einem Salzburger Unternehmen gekauft und war der Meinung gewesen, es handle sich um unbrennbares Material. Ein schwerer Irrtum, wie sich herausstellen sollte, denn spätere Versuche bei der Brandverhütungsstelle ergaben, dass der Kunststoff innerhalb von nur 40 Sekunden abbrannte.

Im „Joy“ wurde in jener Nacht kurz nach 23 Uhr der inmitten der Tanzfläche stehende Behälter mit den Polysterol-Flocken geöffnet, der Boden wurde dadurch rund 30 Zentimeter hoch bedeckt. Eine Viertelstunde später brach explosionsartig Feuer aus. Es herrschte Chaos unter den Gästen.

35 Personen konnten dem Inferno mit leichten Brandwunden und Rauchgasvergiftungen entkommen. 95 Disco-Besucher mussten ambulant oder bis zu zwei Tage im Spital behandelt werden, 15 Jugendliche erlitten schwere Verletzungen. Wie die Ermittlungen ergaben, hatte ein damals 20-jähriger Arbeiter aus Bad Goisern den Brand zu verantworten. Der Mann, der selbst bei der Feuerwehr tätig war, hatte laut Zeugen an der Bar mit einem Feuerzeug einen der Polysterol-Würfel angezündet und diesen zu Boden geworfen, als ihm die Flammen die Finger verbrannten. Der „Zündler“ wurde ein Jahr nach der Katastrophe zu zehn Monaten bedingter Haft, der Disco-Betreiber zu acht Monaten bedingt verurteilt.

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