Vier Jahre hatte die Beziehung der 19-Jährigen gedauert. Heuer im Frühjahr trennte sich das Paar. „Weil er mich immer wieder belogen hat“, wie die Großhandelskauffrau vergangene Woche vor der Richterin begründete. Die Trennung verlief dabei alles andere als harmonisch. Denn einen Monat nach Beendigung der Beziehung rief die junge Frau bei der Polizei an und erhob schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Freund: „Er hat am Telefon gesagt, dass er einen Bekannten erstechen wird, wenn dieser noch einmal in meine Wohnung kommt.“ Ihr selbst gegenüber sei der junge Mann ebenfalls handgreiflich geworden und habe sie bedroht. Auch drei Tage später bei einer Niederschrift ihrer telefonischen Anzeige in der Polizeiinspektion beharrte die Pregartnerin auf ihren Angaben.
Anklage wegen VerleumdungDie Polizeibeamten stellten den Beschuldigten darauf hin zur Rede. Dieser bestritt die Vorwürfe seiner Ex-Freundin aber vehement. Erst im weiteren Verlauf der Ermittlungen gab die 19-Jährige zu, der Polizei ein Märchen aufgetischt zu haben. Die Folge: Eine Anklage wegen Verleumdung ihres Ex-Freundes und falscher Beweisaussage vor der Polizei. Vergangene Woche zeigte sich die Angeklagte am Landesgericht in Linz geständig: „Ich habe einen Blödsinn gemacht und es tut mir leid.“ Sie sei nach der Trennung emotional sehr aufgewühlt gewesen.
Die junge Frau wurde schuldig gesprochen und zu vier Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Die Angeklagte nahm das Urteil nach kurzer Beratung mit ihrem Anwalt an. Auch die Staatsanwaltschaft verzichtete auf weitere Rechtsmittel. (lebe)
Der dazugehörige Knabe kann sich ja glücklich preisen, dass er nicht als Vergewaltiger und Kinderschänder angeschwärzt wurde. 4 Monate bedingt - Generalprävention gegen ausklinkende weibliche Seelen schaut anders aus.
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