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"Unklarer Grenzverlauf": Nachbar zeigt Bank an

17. April 2014, 00:04 Uhr
"Unklarer Grenzverlauf": Nachbar zeigt Bank an
Die Steinmauer hinter Gerald Meßthaller ist noch nicht genehmigt. Links im Bild soll sie über die Grundgrenze ragen. Bild: fell

SANKT PETER/WIMBERG. Beim Neubau der Bankstelle in St. Peter soll eine Steinmauer auf dem Grundstück des Nachbarn errichtet worden sein.

Gerald Meßthaller wohnt in St. Peter am Wimberg neben der örtlichen Bank. Diese wurde 2009 umgebaut. Damals wurde auch eine Stützmauer errichtet, die nun Inhalt eines ausgewachsenen Nachbarschaftsstreits ist. "Die Mauer steht über der Grundgrenze auf meinem Grundstück", sagt Meßthaller und zeigt entsprechende Vermessungspläne. Deshalb hat er auch eine "Anzeige ohne Bauverfahren" am Gemeindeamt vorgebracht.

Demnach habe die Bank das Mauerstück höher gebaut, als im genehmigten Bauplan eingezeichnet. Dass besagte Mauer anders ausgeführt wurde, als im Plan dargestellt, ist auf der Gemeinde bekannt und soll nun im Nachhinein genehmigt werden: "Wir werden das prüfen. Wenn nichts dagegen spricht, kann man die Mauer natürlich genehmigen", sagt Bürgermeister Engelbert Pichler (VP). Konkret sei sie um zirka eineinhalb Meter höher als geplant. In Sachen Grundgrenze hält sich die Gemeinde heraus: "Das ist Sache der Nachbarn. Dass eine Vermessungsmarke nicht auffindbar ist, weiß man allerdings auch am Gemeindeamt."

Geometer wird entscheiden

Viel mehr als die offensichtlich zu hoch geratene Mauer beschäftigt Meßthaller ohnehin jener Teil der Steinschlichtung, die angeblich auf seinem Grundstück steht. "Ich werde unter Druck gesetzt. Man möchte mich mit einem lächerlichen Geldbetrag abspeisen. Geredet wird von 25 Quadratmetern. Tatsächlich sind 64 Quadratmeter betroffen." Er hat sich bereits an die Volksanwaltschaft gewendet.

Seitens der Bank gibt es nur eine kurze Stellungnahme: "In der gegenständlichen Angelegenheit wollen wir inhaltlich nicht öffentlich Stellung beziehen. Unsere Standpunkte decken sich nicht. Wir sind dennoch bemüht, in einem guten Einvernehmen die Situation zu regeln, um das nachbarschaftliche Verhältnis wiederherzustellen." Auch hier will man auf eine neuerliche Vermessung der Grundgrenze warten.

Abriss steht im Raum

Ob die Mauer tatsächlich auf dem Grundstück Meßthallers liegt, wird eine neuerliche Vermessung zeigen. Im schlimmsten Fall müsste die Bank die Mauer abreißen. "Wenn ein Projekt nicht genehmigungsfähig ist, ist der letzte Ausweg der Rückbau", bestätigt der Bürgermeister. Natürlich bemühe man sich um eine einvernehmliche Lösung. Wann die Vermessung stattfindet, ist noch unklar. (fell)

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8  Kommentare
8  Kommentare
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oneo (19.368 Kommentare)
am 17.04.2014 22:12

die giebelkreuzler wollen überall sparen. die mauer soll stehen bleiben und die bank 5.000 euro als ausgleich zahlen.

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( Kommentare)
am 17.04.2014 21:16

Bank, alles andere macht uns doch nur krank!"

Nur so eine Idee ...

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gerald160110 (5.609 Kommentare)
am 17.04.2014 18:19

fünf Jahre benötigt? Oder hat er erst jetzt Langeweile?

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 17.04.2014 17:26

Diese wurde 2009 umgebaut. Damals wurde auch eine Stützmauer errichtet, die nun Inhalt eines ausgewachsenen Nachbarschaftsstreits ist.
Alter Schwede das nenne ich kurze Reaktionszeit..sieht aus als hätte er paar schlaflose Nächte gehabt und was macht man da..klar..Grundstück nachmessen zwinkern

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( Kommentare)
am 17.04.2014 17:23

nicht einmal eine Mauer können sie plangemäß bauen. Das Geld ist unter'm Kopfpolster sicherer !

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scharfer (5.103 Kommentare)
am 17.04.2014 16:18

das paßt gut zusammen u. die gemeindekassa wird wieder mal aufgefüllt.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 17.04.2014 15:32

Dass besagte Mauer anders ausgeführt wurde, als im Plan dargestellt, ist auf der Gemeinde bekannt und soll nun im Nachhinein genehmigt werden:

eine Frechheit sondergleiche denn das " im nachhinein " ist inzwischen zur Mode geworden ..es müsste VERBOTEN und dementsprechend sanktioniert werden statt erlaubt !

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 17.04.2014 15:17

Wenn die Mauer auf dem Grundstück des Nachbarn stehen sollte - ist eigenlich alles klar - da braucht der Bürgermeister nicht zu bestätigen.
Faires Angebot ja - sich Abspeisen lassen - nein.

Und dann heißt's einfach: weg mit der Mauer!!

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