So will Freistadt das "Wahl-Doppel" meistern
MÜHLVIERTEL. In Freistadt werden Bundespräsidenten- und Bürgermeisterwahl nun doch in gemeinsamen Wahllokalen abgewickelt.
Erst eine eigens im Nationalrat beschlossene Gesetzesänderung ermöglicht es, dass in Freistadt diesen Sonntag neben der Bundespräsidentenwahl auch die Wahl eines neuen Stadtoberhauptes stattfinden darf. War ursprünglich noch von getrennten Wahllokalen und Wahlkommissionen als Voraussetzung für diese "Lex Freistadt" die Rede gewesen, so kommt es nun doch nicht ganz so streng: Beide Wahlvorgänge werden im selben Wahllokal von einer Wahlkommission abgewickelt. "Das ist eine große Erleichterung für uns. Genügend Beisitzer für zwei Kommissionen zu finden, wäre schwierig gewesen", sagt Vizebürgermeisterin Elisabeth Paruta-Teufer (VP).
Blaue und gelbe Kuverts
Um den Wahlvorgang klar zu trennen, erhalten die Freistädter Wählerinnen und Wähler verschiedenfarbige Stimmzettel und Kuverts, die sie nach dem Wahlvorgang in zwei unterschiedliche Wahlurnen werfen: Die Wahlunterlagen für die Bürgermeisterwahl sind in hellem Gelb gehalten, der Stimmzettel für die Bundespräsidentenwahl in Weiß und das dazugehörende Kuvert in Blau. "Mit dieser Trennung sollte ein korrekter Wahlablauf kein Problem sein. Wir folgen damit einem Muster, das im Vorjahr bei der Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl problemlos funktioniert hat", sagt SP-Vizebürgermeister Wolfgang Affenzeller. Die insgesamt zehn Wahllokale in Freistadt sind von acht bis 15 Uhr geöffnet. Die Bekanntgabe des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl erfolgt erst, nachdem auch die Stimmzettel für die Bundespräsidentenwahl fertig ausgezählt sind.
Ausweis dringend empfohlen
Die zahlreichen Bestimmungen zur Stärkung des Wahlgeheimnisses kommen aber auch in allen übrigen Gemeinden zur Anwendung. Gleich aus mehreren Orten kommt in den Tagen der dringende Aufruf an die Wählerinnen und Wähler, einen amtlichen Lichtbildausweis – also Reisepass, Personalausweis oder Führerschein – in das Wahllokal mitzubringen.
Zwar sind Wählerinnen ohne Urkunde zur Abstimmung zugelassen, wenn sie der Mehrheit der Mitglieder der Wahlbehörde persönlich bekannt sind und kein Einspruch erhoben wird. Dies müsste jedoch in der Niederschrift über den Wahlvorgang ausdrücklich vermerkt werden. Wer also die Arbeit der ehrenamtlichen Wahlbeisitzer nicht weiter unnötig erschweren möchte, sollte im Wahllokal auf jeden Fall einen Ausweis griffbereit haben.