Eine Region, drei Verwaltungsformen
DREILÄNDERREGION. Ein neuer Leitfaden erklärt unterschiedliche Verwaltungsformen im Dreiländereck.
Wie unterscheidet sich eine Bezirkshauptmannschaft von einem Kreisamt? Was hat es mit der Bezeichnung Kreisfreie Stadt auf sich? Ist der Kreishauptmann auf Augenhöhe mit der Bezirkshauptfrau oder doch mit dem Landeshauptmann? Ist es schon schwierig genug, die Zuständigkeiten der Verwaltung im eigenen Bundesland zu durchblicken, wird man in der Dreiländerregion mitunter auch mit den Verwaltungsformen der Nachbarländer Südböhmen und Bayern konfrontiert. Eine neue Broschüre beleuchtet die Verwaltung im Dreiländereck.
Wer ist wofür zuständig
Vor 25 Jahren fiel der Eiserne Vorhang, der Europa und seine Bürger beinahe ein halbes Jahrhundert getrennt hatte. Gerade für die Menschen in der Region um das Dreiländereck ist das Leben im gemeinsamen Grenzraum mittlerweile wieder Normalität. Das bringt allerdings auch neue Herausforderungen mit sich, treffen doch drei völlig eigenständig gewachsene Systeme der Verwaltung aufeinander
Auch für die Verwaltungsbehörden gehört die grenzüberschreitende Zusammenarbeit heute zum Alltag. Aber welche Behörde ist eigentlich wofür zuständig? Mit dieser Frage hat sich eine Expertengruppe aus Oberösterreich, Südböhmen und Bayern beschäftigt. Als Ergebnis dieser euroregionalen Facharbeitsgruppe entstand eine Verwaltungsbroschüre, die nun von Euregio-Obfrau Gabriele Lackner-Strauss an Europalandesrat Michael Strugl übergeben wurde. Die Broschüre beschreibt die unterschiedlichen Verwaltungsaufgaben und -zuständigkeiten der Länder, Kreise, Bezirke und Gemeinden im Dreiländereck zwischen Oberösterreich, Südböhmen und Niederbayern. Trotz ihrer Unterschiede weisen die Regionen Oberösterreich, Südböhmen und Niederbayern viele Gemeinsamkeiten und Parallelen auf. Insgesamt leben rund 3,2 Millionen Menschen auf einer Fläche von 32.000 km2. Bereits im Jahr 2000 erschien ein Heft zur Selbstverwaltung in Oberösterreich und Südböhmen. Die vorliegende Broschüre erweitert und vertieft die Informationen. Inhaltlich steht die rechtliche Frage im Mittelpunkt. Es geht also darum, welche Verwaltungsebene welche Zuständigkeiten hat und wie die einzelnen Verwaltungsebenen organisiert sind.
Die Verwaltungsbroschüre kann kostenlos bestellt werden (rmooe.mv@rmooe.at) und steht auch im Internet zum Download zur Verfügung: www.rmooe.at.