Rechnungshof-Kritik: "Politiker sind gewählt, um Entscheidungen zu treffen"
SANKT GEORGEN/Gusen. Der St. Georgener Bürgermeister spricht sich für klare Richtlinien mit Spielraum aus.
Eine Menge Kritik mussten die Gemeindeväter von St. Georgen an der Gusen im jüngsten Rechnungshofbericht einstecken. Neben buchhalterischen Kritikpunkten und der genauen Prüfung der gemeindeeigenen ausgelagerten Gesellschaften kritisierte der Landesrechnungshof die Zusage von 390.000 Euro Bedarfszuweisungen, die das Land für den Neubau und die Erweiterung des abgebrannten Aktivparks bewilligt hat. Diese Summe solle laut RH gestrichen werden. Außerdem wird die gemeindeeigene Fraktionsförderung kritisiert. Darüber sprach SP-Bürgermeister Erich Wahl in den OÖN.
Geht es nach dem Rechnungshof, werden der Gemeinde Sankt Georgen 390.000 Euro Fördergeld gestrichen. Was sagen Sie dazu?
Wir haben die Zusage von den zuständigen Politikern. Sowohl Landeshauptmann Pühringer als auch der damals zuständige Gemeindereferent Entholzer haben den Zubau des Aktivparks abgesegnet. Dieser war übrigens schon im ursprünglichen Plan vorgesehen. Dass wir darauf beim Bau verzichtet haben, war ein Fehler. Nach dem Brand haben wir die Gelegenheit genutzt, diesen auszubügeln.
Stimmt es, dass es vor Baubeginn weder eine Bedarfserhebung noch ein Kostendämpfungsverfahren oder einen Finanzierungsplan gegeben hat?
Das ist nicht richtig. Wir haben hier keinen Fehler gemacht. Lediglich die Notmaßnahmen nach dem Brand haben wir sofort getroffen. Da hätten wir aber auch aus nachvollziehbaren Gründen nicht warten können.
Hätte man den Zubau überhaupt gebraucht?
Eindeutig ja. Wir planen keinen Blödsinn, den wir nachher nicht brauchen. Da bin ich mir als Steuerzahler selbst der Nächste. Durch die Verzögerungen beim Bau, an denen die Rechnungshofprüfung nicht unschuldig ist, haben wir schon einige Hochzeiten und Veranstaltungen absagen müssen. Wir decken damit auch den Bedarf von Nachbargemeinden ab.
Der Rechnungshof fordert transparente und nachvollziehbare Förderrichtlinien. Wie sehen Sie das als Bürgermeister?
Natürlich ist es sinnvoll, dass man weiß, was man an Förderungen bekommt. Allzu starre Richtlinien sind aber auch nicht zielführend. Denn es kann sein, dass für ein Projekt drei Nachbargemeinden die Richtlinien für ein bestimmtes Projekt erfüllen und andere Regionen aber nie die Chance hätten, in diesem Wettbewerb mitzumachen.
Die Erfahrung zeigt, dass besonders hartnäckige Bürgermeister oft mehr Bedarfszuweisungen bekommen. Wäre vor diesem Hintergrund nicht eine Vereinheitlichung der Spielregeln gerechter?
Es kann niemand dem Bürgermeister einen Vorwurf machen, wenn er seine Arbeit gut macht. Natürlich spielt Erfahrung eine Rolle und die Hartnäckigkeit, mit der man ein Projekt angeht. Ich mache deswegen jetzt keinen Termin weniger beim Landesrat. Aus dem einfachen Grund, weil ich von den Projekten, die wir angehen, überzeugt bin.
Sie treten also für einen gewissen Spielraum und einen Wettbewerb der Ideen ein?
Ich bin nicht gegen klare Spielregeln. Fest steht: Der Politik soll es möglich sein, Entscheidungen zu treffen. Dafür werden wir gewählt. Wir sehen heute in Teilen der Politik, wo wir hinkommen, wenn niemand Verantwortung übernimmt. Deshalb sollte die Vergabe von Bedarfszuweisungen transparent geregelt sein, aber trotzdem dem Land die Möglichkeit geben, gewisse Entwicklungen zu steuern.
Wo liegt also im konkreten Fall der Fehler – beim Land oder bei der Gemeinde?
Nirgends! Ich sage, dass auf beiden Seiten alles korrekt abgelaufen ist. Von einem Baubeginn vor dem Kostendämpfungsverfahren und dem Finanzierungsplan kann keine Rede sein, weil es sich hier lediglich um Notmaßnahmen handelte, die nach dem Brand unumgänglich waren. Die Notwendigkeit des Zubaus wurde auch vom Land anerkannt.
In St. Georgen gibt es auch eine Fraktionsförderung, die vom Rechnungshof kritisiert wurde. Warum gibt es dieses Geld für die Parteien?
Ich bin der Meinung, dass Demokratie durchaus was kosten darf. Ich sehe nicht ein, dass ein Gemeinderat die Übernachtung bei einer Klausur selbst bezahlen muss. Noch dazu geht es um keine großen Summen. Wir reden hier von einem halben Promille des Gemeindebudgets.
Lehnen Sie den Rechnungshofbericht zur Gänze ab?
Nein. Es sind Dinge passiert, die vom Rechnungshof kritisiert wurden und die wir umgehend verbessert haben. Das haben wir sehr ernst genommen und es wurde auch im Bericht schon positiv erwähnt. Hinter dem Aktivpark-Zubau stehe ich aber mit voller Überzeugung.
Gemeinde-Budget grundsätzlich gut
Die Bewertung der Haushalts- und Finanzsituation der Marktgemeinde selbst ist grundsätzlich positiv. St. Georgen erzielt jährlich Überschüsse aus dem laufenden Geschäft, kann Investitionen aus eigener Kraft mitfinanzieren und hat eine überschaubare Verschuldung. Festgestellt wurden aber gravierende Mängel bei der Führung des Gemeindehaushaltes. Die Gemeinde hat darauf reagiert und dies noch für den Rechnungsabschluss 2015 richtiggestellt (Interview). Herbe Kritik handelte sich St. Georgen auch aufgrund mehrerer Rechtsverstöße, vor allem was Schwarzbeschäftigung und Abgabenhinterziehung betrifft, ein. Es handelt sich dabei vor allem um unversteuerte Zahlungen an Gemeindemitarbeiter und Abgaben für Veranstaltungen.
SPÖ-Bürgermeister zahlt schwarz Personal. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Die SPÖ ist doch jene Partei, die so vehement gegen Pfusch auftritt. Woher kommen die 58.000 € in der Handkassa, aus denen die Pensionisten schwarz bezahlt wurden? Das ist ja keine Kleinigkeit, die man schnell man wo abzweigen kann - da steckt doch System dahinter!
So einen Bürgermeister würden sich viele Gemeinden wünschen.
Ein alter Verwandter hat einmal erzählt, dass er als Bürgermeister viele neue Feinde gewonnen hat, die er vorher gar nicht gekannt hat. Allein mit der Bewilligung eines Waldweges hat er sich ein ganzes Bauerndorf zum Feind gemacht.
"Politiker sind gewählt, um Entscheidungen zu treffen"
Man hat aber leider oft den Eindruck "Politiker sind gewählt,um dann die Wähler zu verar...en"...
Dadurch, dass in den allermeisten Fällen die Bürgermeister auch bei einer §-rechtlichen-§ Fehlentscheidung durch die Parteihierarchie gedeckt werden, zuguterletzt die betroffenen Bürger draufzahlen. In den allermeisten Fällen.
Recht hat er, der Herr Bürgermeister!!! Gerade ein Bürgermeister weis am ehesten wo der Schuh drückt. Für rasche kompetente Entscheidungen wurde er ja gewählt! Basta!
Wenn ein Ratschlag eines Beamten (in der Gemeinde, im Bezirk oder in der Landesregierung) nicht gesetzeskonform gewesen ist, dann haftet der Bürgermeister, weil Beamte für nichts haften. Auch das Amt des Beamten haftet nicht, nur der Bürgermeister.
Das zum Begriff "für rasche, kompetente Entscheidungen gewählt".