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558 Stunden umsonst gearbeitet

29. August 2014, 00:04 Uhr
558 Stunden umsonst gearbeitet – 4500 Euro Lohn nicht erhalten
AK-Bezirksstellenleiter J. Hauser Bild: (lebe)

BEZIRK PERG. Arbeiterkammer Perg beklagt, dass Dienstnehmer durch zu kurze Verfallsfristen oft tausende Euro an Ansprüchen verlieren.

Arbeitsrechtliche Ansprüche, etwa auf nicht ausbezahlte Überstunden, können sehr rasch verfallen. "Fälle, in denen Menschen jahrelang unterentlohnt werden, aber aufgrund der Bestimmungen im Kollektivvertrag nur drei Monate nachbezahlt bekommen, sind keine Seltenheit", sagt Johann Hauser, Leiter der Arbeiterkammer-Bezirksstelle Perg. Kommen noch lange Durchrechnungszeiträume bei Mehr- und Überstunden hinzu, fällt es selbst den AK-Experten schwer, die Arbeitnehmer zeitgerecht auf eine eventuelle gerichtliche Auseinandersetzung vorzubereiten und ausstehende Zahlungen einzuklagen.

Genau das passierte einer Kraftfahrerin aus dem Bezirk, die bei einer Kleintransportfirma gekündigt wurde. Sie wandte sich an die Arbeiterkammer Perg, um ausstehende Ansprüche zu klären. Rechts-Experte Kurt Punzenberger deckte dabei auf, dass der Frau etliche Mehrstunden, Zulagen und anteilige Sonderzahlungen vorenthalten wurden. Nach vergeblichen Interventionen und Klagsdrohungen landete der Fall vor Gericht. Dort wurden der Frau 3500 Euro zugesprochen. Punzenberger: "Tatsächlich hatte die Frau aber auch Pech. Denn durch die Verfallsfrist von drei Monaten konnten wir nicht die Mehrstunden für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses nachfordern." Das waren immerhin 558 Mehrstunden, die Frau fiel deshalb um 4500 Euro nicht bezahlter Arbeitszeit um.

"Die kurzen Verfallsfristen führen dazu, dass Beschäftigte Geld verlieren, obwohl sie die Leistung dafür erbracht hatten. Da werden die Leute um tausende Euro geschossen", beklagt Johann Hauser. Damit das nicht mehr vorkommen kann, hat die AK eine parlamentarische Bürgerinitiative eingeleitet, die man auf ooe.arbeiterkammer.at unterschreiben kann.

Mehrere aktuelle Beratungsfälle nimmt Hauser auch zum Anlass, auf die Bedeutung von Arbeitszeitaufzeichnungen hinzuweisen: "Da genügt oft ein Taschenkalender, in dem man die Stunden einträgt und idealerweise durch einen Kollegen bestätigen lässt." Damit habe man im Fall des Falles ein wichtiges Beweismittel in der Hand. (lebe)

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3  Kommentare
3  Kommentare
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Steuerzahler2000 (4.057 Kommentare)
am 30.08.2014 21:08

Das ich nicht lache, AK wollte mir trotzdem nicht helfen, ...

Ünnötiger Verein !

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franzmichael (1.654 Kommentare)
am 30.08.2014 11:25

bla bla bla,
geändert hat sich nichts.
einfach grauslich diese
ausgefressenen typen der ak.

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( Kommentare)
am 30.08.2014 18:06

Verlängerung der Verfallfristen. Dieses ist nicht so einfach. Da werden sich die AK-Rechtsexperten noch einige Zähne ausbeissen.

Ein Vorschlag von mir: Bevor wie hier und bereits in früheren Meldungen Anpatzen geschrieben werden, wäre es besser mit dem Sozialpartner einen Konsens zu finden.

Ich meine nur.

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