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Verfassungsschützer müssen prüfen

Wird der Rechtsaußen-Aufmarsch am 1. Mai in Linz erlaubt? Bevor die Bundespolizeidirektion Linz darüber entscheidet, muss das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) prüfen.

Artikelbilder 22. Januar 2009 - 00:04 Uhr



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