Sieben Tage Arrest für Nachtwächter
LINZ. Ein altes Prospekt wurde dem als „Nachtwächter zu Lintze“ bekannten 48-Jährigen zum Verhängnis.
Der Linzer Nachtwächter Wolfgang Liegl, der Montag früh von zu Hause abgeholt und in Haft genommen wurde, muss sieben Tage hinter Gitter bleiben. Das ordnete ein Zivilrichter an. Hintergrund dafür ist der sie langem schwelende Rechtsstreit mit einer Fremdenführerin, die ihn als unerlaubte Konkurrenz einstuft. Die Haftstrafe ist rechtlich gedeckt, wie Robert Schgör, der Anwalt des 48-jährigen, den OÖNachrichten sagte. Er habe mit seinem Mandaten gesprochen, der etwas verschreckt gewesen, aber sonst guter Dinge sei. „Er wird die sieben Tage jetzt absitzen.“
Dass Liegl bei der Zustellung des Haftbefehls Montag früh sofort mitgenommen wurde, sei überraschend gewesen, da ansonsten die Betroffenen in solchen Fällen innerhalb einer gewissen Zeit die Freiheitsstrafe antreten können. Juristisch ist dagegen aber nichts zu machen, so Schgör. Für den Linzer Juristen ist die Beugehaft für Liegl der traurige Höhepunkt des Rechtsstreites.
Altes Prospekt als Anlassfall
Konkret wurde seinem Mandaten jetzt ein Prospekt zum Verhängnis. In dem Rechtsstreit war es zu einem Vergleich mit der Fremdenführerin gekommen, wonach Liegl sich verpflichtete, Prospekte aus dem Verkehr zu ziehen, in dem Führungen mit dem Titel „Sagenhafte Hinterhöfe, Keller und Krypten“ angeboten wurden. Mehrere Geldstrafen hatte es bereits gegeben, weil solche Prospekte immer wieder auftauchten. Im konkreten Fall wurde ein altes Prospekt in einem Hotel gefunden, weshalb die Klägerin erneut die Justiz beschäftigt hat. Der Richter wollte nun keine Geldstrafe mehr aussprechen, sondern verhängte für den Fremdenführer die einwöchige Freiheitsstrafe.
Laut seinem Anwalt war Liegl das letzte Mal vor zwei Jahren in dem Hotel, in dem das Prospekt mit der angesprochenen Führung gefunden wurde. „Das wurde vom Hotel auch bestätigt“, so Schgör.
Wie berichtet, brachte der Streitfall dem als „Nachtwächter zu Lintze“ bekannten Fremdenführer Strafen in der Gesamthöhe von mehr als 100.000 Euro und die Insolvenz ein. Zuletzt fanden sich Privatpersonen, um die 4000 Euro aufzubringen, die notwendig sind, um ein Konkursverfahren zu eröffnen. Ohne dem würde er den Gewerbeschein verlieren. Den braucht Liegl aber, um seine Führungen weiter durchführen zu können.
dann geht´s beim Graben schneller voran.
was eine Vertragsstrafe ist (die OÖN verkürzen scheinbar gerne auf Strafe) und dass es sich dabei um eine selbst auferlegte Angelegenheit, also eine vertragliche Verpflichtung handelt.
Es geht dabei weder um die Stadt, noch um Strafrecht und schon gar nicht um den Staat.
Sie haben sich doch schon einmal für "unseren" Nachtwächter eingesetzt, wenn auch privat. Ich hätte da einen Vorschlag: Warum kann man den Herrn Liegl nicht ganz offiziell bei der Stadt Linz anstellen, Marketingabteilung oder Liva o.ä., ausgestattet mit einem Grundgehalt (damit es nicht zu teuer wird), dazu kämen dann die Trinkgelder von den "Kunden" der Führungen. Herr Liegl hätte dann die Möglichkeit, die Schulden zu bezahlen, wäre sozialversichert und hat durch seine derzeitige Situation werbemässig schon mehr als genug für die Stadt Linz getan (Berichterstattung geht bis nach Deutschland). Ich weiß schon, dass die Stadtkassen leer sind, aber das macht das Kraut auch nicht mehr fett, und die Fremdenführer-Lobby könnte gar nichts dagegen unternehmen, schon deswegen alleine würde mir das einen Riesenspaß bereiten.
Ich fürchte mich schon davor, wenn ich das nächste Mal meine privaten Besucher durch Linz führe, dass ich mich auch noch vor einer Fremdenführerin rechtfertigen müsste....
an, der sich nicht an Verträge halten will - das passt dann schon
in die freie Wirtschaft eingreifen.
Ist ja eh nur Steuergeld.
trifft aber nicht annähernd den Kern des Problems.
Das Problem liegt doch darin, dass er in Ausübung seiner Tätigkeiten immer mit Strafen belegt wird, daher muss man sich ansehen, wie man das vermeiden kann und nicht obs besser ist mit selbstständiger oder unselbstständiger Erwerbstätigkeit.
Was hilft eine Anstellung, wenn dann weiter gestraft wird?
Der Nachtwächter sollte eher den Vergleich genaer studieren und wenn er es nicht kapiert sollten seine tollen Freunde es tun.
Hochintelligenter Beitrag. Da ohne Rechtsschreibfehler vergebe ich zwei Bananen.
Finde ich wirklich nett von ihnen,einen Teil ihres Futters abzugeben...
Hats wieder eimal geklappt?
;.)
Ja,ja-heuer hats schon mal geklappt...
Üblicherweise werden die hinter Gittern mit Bananen gefüttert, aber da so viele A... auf freiem Fuß sind kann man sie doch auch draußen füttern. Ameisen bekommen meist nur die Schalen. Aber selbst die wären als Preis für sie viel zu viel.
wenn sie neu im Forum herumstolpern!
was sie machen ist vielleicht benehmen?
Ich habe morgen Geburtstag und bin gut drauf!!
dann seid ihr ja schon zwei die gut drauf sind und alles Gute zum Geburtstag. Aber aufpassen, die Ärzte sagen Alkohol macht dumm.
ich sagte dir doch schon, ich gehe mit dir auf kein Bier, weil ich keinen Alkohol trinke.
Merk dir das bitte!
so schlecht sind meine Augen noch nicht!
was sie machen ist vielleicht benehmen?
Tja,austeilen habens schon gschafft.
Ihr Stigma ist nunmehr selbstgewählt...
bin ich nicht gut drauf heute?
wieder ab.
Mahlzeit!
habe ich mir gleich gedacht. Guten Appetit. Lassen sie sichs schmecken.
Mathe verpasst?
2+ und 2- gibt Null.
Aber ich lade dich gern auf einen Kaffee ein und erklärs dir.
natürlich bleibt nichts übrig wenn sie sie aufgegessen haben.
Erkläre ich ihnen gerne bei einem Bier.
mir ist ein Kaffee lieber, ich trinke keinen Alkohol
für eine Zeitung, die auf sich hält.
Doch den rechtsrechten Oberrecken hier macht das bekanntermassen nichts, ihre RS kann nicht mehr verschlechtert werden.
weit haerter bestraft, als rassenfremde rechtsbrecher !
Sie sagen es...
Laut Richter hat sich Hr. Liegl strafrechtlich nichts zu Schulden kommen lassen ! Gibt es auch eine Strafe ohne Strafrecht ? kurios !
Kuriosität ist in unserer Gesetzgebung Normalität.
Da stehlen 2 Rumänen einen Traktor-werden erwischt,und was macht die Staatsanwältin?
Lässt die beiden MIT TRAKTOR ausreisen.
Nachzulesen bei"Ruflinger"-18.04...
Ja, es gibt eine Vertragsstrafe
... die Linzer sind es nicht.
Aber es ist immer wieder erstaunlich, wie mancherlei zuag´roastes Volk in den Tücken und Lücken unserer Gesetzgebung bewandert ist.
Anstand, Moral und faires Wettbewerbsdenken haben sich vermutlich selbständig im scharfen Gulasch aufgelöst (falls jemals vorhanden gewesen?).
7 Tage = 168 Stunden = 10.080 Minuten = 604.800 Sekunden
Möge Gott der lieben "Fremden"-Führerin jede einzelne vergelten.
Alles Gute dem Nachtwächter zu Lintze!
bewandert ist wer einen Kammerrat zur Seite hat !
welch glückliche Fügung des Schicksals!
> Staatsanwältin
> Ein Sclag ins Gesicht
Danke...
eine absolute tolle Werbeaction für ihn !!
Good Luck !!
wenn die 'neuen' alten Prospekte möglicherweise gar nicht Herr Wolfgang selber ausgelegt hat; vielleicht eine Falle aufgebaut wurde?
Unzumutbar auch der Hinweis die Prospekte einzuziehen, wer weiß wo alle seine Prospekte durch seine Freunde verteilt wurden.
Alles, so scheint es, nur ein Bosheitsakt von Frau Beate zu sein, jemanden der schon am Boden liegt noch zu treten.
So ist eben unsere Gesellschaft heute.
Außerdem wer will jetzt noch Frau Beate H. als Fremdenführerin, meine Gäste nicht.
Nach Jahren taucht ein entsprechend alter Prospekt auf.
Wer den wohl aufgetan hat? In einem Hotel (welches der Nachtwächter lt. Medien seit 2 Jahren nicht mehr betreten hat)? *grübelgrübel*
Der Vergleich wurde zwischen Liegl und der Fremdenführerin aus- gemacht und nicht von einem Richter - darum heißt es Vergleich. Liegl hatte seinen Anwalt dabei und zugestimmt.
Er hatte in November 2012 (also vor zwei Jahren) in den Hotels seine Prospekte aufgelegt. Er hat sich verpflichtet bis Februar 2013 diese wieder von dort entfernen.( Es ist hier überhaupt keine Rede von neuntausend Prospekte) Er hatte es aber nicht getan. In November 2013 lagen noch
seine Prospekte im Linzer Hotels herum.
Angeblich ein Passauer Fremdenführer austriaguide ist auch ein Mitglied eines Rufmord-Kampagnes gegen der Fremdenführerin. Es wird richtig spannend wenn diese eine Schadenersatzklage gegen den Beteiligten führen wird. Angeblich es sind auch einige Linzer Austriaguides auch dabei.
Der Vergleich wurde zwischen Liegl und der Fremdenführerin aus- gemacht und nicht von einem Richter - darum heißt es Vergleich. Liegl hatte seinen Anwalt dabei und zugestimmt.
Er hatte in November 2012 (also vor zwei Jahren) in den Hotels seine Prospekte aufgelegt. Er hat sich verpflichtet bis Februar 2013 diese wieder von dort entfernen.( Es ist hier überhaupt keine Rede von neuntausend Prospekte) Er hatte es aber nicht getan. In November 2013 lagen noch
seine Prospekte im Linzer Hotels herum. Angeblich ein Passauer Fremdenführer austriaguide ist auch ein Mitglied eines Rufmord-Kampagnes gegen der Fremdenführerin. Es wird richtig spannend wenn diese eine Schadenersatzklage gegen den Beteiligten führen wird. Angeblich es sind auch einige Linzer Austriaguides auch dabei.
sein in ihrem Gewerbe.
da könnte sie dann mit Konkurrenz auf ungarisch kommunizieren ....
... entsprechend gewanden.
alles Gute Wolfgang !!!!
und wie willkürlich es angewandt wird
a eingebürgerte Ungarin...
Österreich-Ungarn vergessen?
Optisch gesehen könnte diese"Dame"-durchaus ein überbleibsel aus der Monarchie sein...