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ÖBB-Funkmast in Enns erregt weiter die Gemüter

Von Stefan Minichberger, 16. Oktober 2017, 00:04 Uhr
ÖBB-Funkmast in Enns erregt weiter die Gemüter
Johann Königslehner, Hans Schillinger, Doris Troppmann vor dem Mast Bild: mini

ENNS. Laut Bescheid ist der Mast Teil der Bahnanlage – Stadt legte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.

Die Geschichte um den nahe einer Wohnsiedlung in Enns errichteten Mobilfunkmast ist um ein Kapitel reicher. Wie berichtet, hatten die ÖBB Anfang April den etwa 30 Meter hohen Funkmast neben der Bahntrasse aufgestellt. Die Stadt Enns hatte daraufhin einen Beseitigungsauftrag erlassen, weil es keine baurechtliche Bewilligung für den Bau gab.

Die ÖBB hatten daraufhin argumentiert, dass der Mast auf ihrem Grund liege, dieser Teil der Bahnanlage und deshalb keine Bewilligung notwendig sei. "Wir haben deshalb auch Rechtsmittel ergriffen", sagt ÖBB-Sprecher Karl Leitner. Die Stadt Enns wiederum wandte sich an das Verkehrsministerium. Dieses sollte den Funkmast beurteilen und die Frage klären, ob es sich tatsächlich um eine Bahnanlage handelt. Der Feststellungsbescheid des Ministeriums hat die Gegner des Sendemasts ernüchtert. Aufgeben wollen sie aber nicht.

"Dass der Funkmast eine Bahnanlage ist, wurde damit begründet, dass er dem Bahnfunknetz GSM-R und den öffentlichen Netzen als Rückfallsebene entlang der Bahnstrecke dient", ärgert sich der Immobilienunternehmer Hans Schillinger, der eine Bürgergruppe formiert hat.

Die Argumente seien nicht haltbar und "an den Haaren herbeigezogen". "Die ÖBB Infrastruktur hat schon Ende 2015 selbst publiziert, dass laut GSM-R-Ausbauplan die Strecke Wien–Salzburg voll in Betrieb ist. Zudem ergibt es keinen Sinn, wenn in dem Bescheid angemerkt ist, dass der Mast den öffentlichen Netzen als Rückfallsebene dient", sagt Schillinger. Denn was habe dieser Umstand mit einer Bahnanlage zu tun? 400 Protestunterschriften hat Schillinger mit seinen Mitstreitern binnen weniger Tage gesammelt.

Stadtgemeinde mit Beschwerde

Das letzte Wort ist in der Causa noch nicht gesprochen. Die Stadt Enns hat den Beseitigungsauftrag nicht aufgehoben. Sie hat gegen den Bescheid des Ministeriums Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.

"Der Bescheid über die Beseitigung des Funkmasts ist in Rechtskraft", sagt Schillinger. Bei den Bundesbahnen will man die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abwarten. "Es ist schade. Wir haben in vielen Gesprächen versucht, einen Konsens zu erzielen, und angeboten, die Höhe des Sendemasts zu halbieren", sagt Leitner. Dieses Angebot sei abgelehnt worden.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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Routmaster (16 Kommentare)
am 18.10.2017 07:06

Endlich wieder Etwas zu Querulieren. Sind doch immer die selben Gesichter.

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( Kommentare)
am 16.10.2017 17:59

Es gäbe so viele Möglichkeiten: Tarnen als Maibaum, als Riesennadelbaum - zu Weihnachten beleuchtet...

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