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Immer mehr Führungskräfte kommen in die AK-Rechtsberatung

RIED. Wesentlich brutaler werden Unternehmen, wenn es um die Entlassung von Führungskräften geht. Immer mehr Mitarbeiter in leitenden Stellungen nehmen die Rechtsberatungen der Arbeiterkammer in Anspruch. Tendenz: Stark steigend.

Mit einer völlig neuen „Klientel“ beschäftigt sich die Arbeiterkammer Ried seit kurzem. „Seit einem dreiviertel Jahr stellen wir fest, dass auch Prokuristen, Abteilungsleiter und Geschäftsführer von Unternehmen bei uns Rechtsbeistand suchen und Beratungen in Anspruch nehmen. Da geht es meist um sehr hohe Summen. Viele Personen berichten von Mobbing und Burn out-Syndromen. Der Kostendruck macht die Leute krank. Bis vor kurzem war das noch nicht so arg“, sieht Mag. Christian Breyer einen Anstieg von Beratungen bei Führungskräften.

„Bei einer Kündigung muss der Arbeitgeber alle Ansprüche bezahlen. Bei einer Entlassung nicht. Da hoffen die Unternehmer auf einen Vergleich in finanzieller Hinsicht. Auch der Richter versucht in der ersten Verhandlung, noch einen Vergleich herbeizuführen. Das Risiko für die Unternehmen ist sehr gering. Der Einsparungsfaktor liegt bei 50 Prozent. Die Firmen haben meist eine Rechtsschutzversicherung“, schildert Michael Steffan den neu festgestellten Trend.

Im ersten Halbjahr gab es rund 4700 Beratungen, 507.000 Euro wurden für die AK-Klienten verglichen bzw. erstritten. Das liegt leicht unter den Zahlen des Vorjahres und ist in etwa gleich mit den Jahren 2007 und 2008.

„Die Schnellschüsse aus der Hüfte werden immer mehr. Insgesamt haben wir den Eindruck, dass die Bereitschaft nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen, wenn es um Auflösungen und Trennungen geht, im Abnehmen ist. Die Arbeitgeber sind immer weniger bereit, sich außerhalb des Gerichtes zu vergleichen“, so AK-Bezirksstellenleiter Siegfried Wambacher.

Hier ein Fallbeispiel: Einer leitenden Angestellten einer Restaurantkette wurde vorgeworfen, Dienstanweisungen missachtet und Kolleginnen zu pflichtwidrigem Verhalten angestiftet zu haben. Sie wurde fristlos entlassen. Die Anschuldigungen konnten nicht nachgewiesen werden. Mit Hilfe der AK konnte die Entlassung auf gerichtlichem Weg in eine Kündigung umgewandelt werden. Die Frau bekam eine Nachzahlung von fast 20.000 Euro (Abfertigung, Kündigungsentschädigung, Sonderzahlungen). Zuvor hatte das Unternehmen einen Vergleich in Höhe von 4.000 Euro angeboten.

Kommentare
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Artikel 22. Juli 2010 - 00:04 Uhr
Von Josef Schuldenzucker
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Viele Führungskräfte berichten von Mobbing und Burn out-Syndromen.}CHRISTIAN BreyerAK-Rechtsexperte  Bild: Schuldenzucker J

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