Dass es einmal derart an Bedeutung gewinnen würde, dürfte nicht einmal Passaus Stadtarchivar Richard Schaffner gedacht haben, als er vor gut zwei Jahren ein Dokument ausgrub, das ein Rauchverbot in Passau ganz klar belegt. Genau da, wo sich der Ursprung der jetzigen Nichtraucherbestimmungen befindet, wurde am 23. Juni 1811 ein ähnliches Gesetz beschlossen. Das Königliche Polizeykommisariat Passau gab bekannt, dass...
„...alles Tobackrauchen in den Strassen der Stadt, des Neumarkts, des Angers, der Ilz- und Innstadt, dann in den Holzgarten sowohl mit geschlossen, als ungeschlossenen Pfeiffen oder Cigaros ohne Ausnahme bey Tag und Nacht verbothen sey.
Auf der Promenade zunächst der Stadt darf zwar Toback geraucht werden, jedoch nur in Pfeiffen mit geschlossenen Deckeln, und bloß vom Bogen am königl. Theater bis gegen dem Anfang der Innbrücke.
Das Tobackrauchen in Pfeiffen ohne Deckel bleibt unbedingt, und überall verbothen, weswegen die Polizeywache den Befehl hat, sowohl ausser der Stadt, als in den Wirthsstuben, und wo immer, alle Tobackpfeiffen ohne Deckel wegzunehmen...“
Dem Beschluss gingen zwei heftige Feuersbrünste voran, die Passau nahezu abgefackelt hatten. Vielmehr sorgte man sich damals um die Sicherheit der Bürger, als um deren Gesundheit. Dennoch soll bislang keine Aufhebung des Gesetzes gefunden worden sein, weshalb es noch immer gelten könnte, würde sich die niederbayerische Regierung als Nachfolger des Königlichen Polizeykommissariats verstehen.
Keine Hinweise für Innviertel
Keine Hinweise gibt es bislang, dass das strenge Gesetz auch im Innviertel gegolten habe. Weder Schärdings Heimathaus-Chef Norbert Leitner, noch Geschichtsforscher Franz Schachner haben dazu eine Idee. Fest steht jedenfalls, dass das Innviertel zu diesem Zeitpunkt wieder einmal kurz zu Bayern gehört hat. „Nur ein Jahr vorher, 1810, gehörte das Innviertel Frankreich an.“
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