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Weniger Geld für die Vorstände: Streit im Gemeinderat

Von OÖN, 29. Juni 2017, 07:04 Uhr
Weniger Geld für die Vorstände: Streit im Gemeinderat St. Pantaleon
Die jüngste Gemeinderatssitzung war für manche verwirrend. Bild: mahu

SANKT PANTALEON. Keine Entschädigung mehr, nur noch - wie in anderen Gemeinden auch - Sitzungsgeld.

Ein altes "Zuckerl" aus der Glanzzeit des Kohlebergbaus ist jetzt Streitthema in St. Pantaleon: Die Kohle füllte die Gemeindekasse so gut, dass man sich vor rund 60 Jahren bei den Aufwandsentschädigungen spendabel zeigte. Nicht nur Vizebürgermeister und Fraktionsobleute, denen laut Gemeindeordnung eine Entschädigung zusteht, wurden entlohnt, auch Gemeindevorstände erhielten um die 450 Euro monatlich. Jetzt allerdings nicht mehr.

Bereits 2015 wurde diese "Sonderverordnung" vom Gemeinderat aufgehoben. In der vergangenen Gemeinderatssitzung sollte eigentlich über einen neuen Verordnungsentwurf abgestimmt werden, dieser hätte eine Reduzierung der Entschädigung für Gemeindevorstände auf etwa 300 Euro vorgesehen. Johann Eberherr von der "Offenen Gemeindeliste" stellte allerdings einen Gegenantrag und forderte, den Gemeindevorständen keine fixen Aufwandsentschädigungen zu bezahlen und diese eingesparte Summe einer Jugendeinrichtung zu widmen. Der Antrag wurde von der Mehrheitspartei ÖVP und der OGL mehrheitlich beschlossen.

War eine "Kann-Bestimmung"

Insgesamt gibt es in St. Pantaleon sieben Vorstandsmitglieder, vier davon sind jetzt durch die neue Verordnung finanziell benachteiligt: die beiden Vorstände der SPÖ Wolfgang Schneider und Johann Tisch sowie FP-Gemeindevorstand Josef Schmidlechner. Sie bezeichnen den Beschluss als "Schikane" und haben eine Aufsichtsbeschwerde beim Land eingereicht – sie liegt der Warte vor. Sie bezweifeln, "dass der Gemeinderat über die Verwendung der Gemeindevorstands-Entschädigungen ohne ihren Willen beschließen kann" und fragen sich, ob sie jetzt alle Sitzungen kostenlos machen müssen. Die Aufsichtsbeschwerde basiert offenbar auf einem Missverständnis bei den beiden Fraktionen. De facto wurde diese frühere, großzügige "Kann-Bestimmung" eben bereits 2015 abgeschafft und folglich gibt es seither keine Entschädigung mehr für Gemeindevorstände. Kostenlos muss jedoch niemand arbeiten, denn all jenen Gemeindepolitikern, denen keine Aufwandsentschädigung gebührt, steht ein Sitzungsgeld zu und das sei in St. Pantaleon laut VP-Bürgermeister Valentin David zirka 100 Euro pro Monat. Der vierte im Bunde der finanziell Benachteiligten ist der Verfasser des Gegenantrages, Eberherr selbst. Er ist der Meinung, die Sitzungsgelder seien ausreichend.

Entschädigung "unüblich"

Wie ist die Situation in anderen Gemeinden? Eine Aufwandsentschädigung für Vorstände in einer Gemeinde mit dieser Größenordnung sei "unüblich", sagt der Gemeindeexperte der Bezirkshauptmannschaft Braunau, Josef Tischlinger. Üblich sei diese im Bezirk nur in den Stadtgemeinden. "Es handelt sich in St. Pantaleon um eine Kann-Bestimmung, die früher in der Gemeinde St. Pantaleon zur Anwendung kam und inzwischen abgeschafft wurde", sagt Tischlinger. Durch die Streichung der Entschädigung spart sich die Gemeinde ca. 10.000 Euro im Jahr. "Das ist ein heikles Thema, aber im Sinne der Sparsamkeit muss auch das angegangen werden. Ich bin keinem sein Geld neidig, im Gegenteil, ich bin froh, wenn jemand etwas für die Allgemeinheit tut. Zu SAKOG-Zeiten, hat es aufgrund der wirtschaftlichen Situation diese Ausnahmeregelung gegeben. Die stammt aus den 60ern", sagt David. Dass es zwei Jahre keine Verordnung gegeben hat, nimmt Schneider dem Bürgermeister übel. In der Zwischenzeit erhielten die Vorstände Sitzungsgeld. Auch das stört ihn: "Es gibt einen alten Beschluss, wonach die Mieteinnahmen der Schrebergärten bereits in die Jugend investiert werden. Dieses Geld ist nie angespart worden. Mir geht es nicht ums Geld, sondern ums Prinzip", betont Schneider.

 

Fakten

Aufwandsentschädigung:
Nur den Vizebürgermeistern und den Fraktionsobleuten gebührt laut Gemeindeordnung eine Aufwandsentschädigung. Diese ist vom Bezug des Bürgermeisters abhängig.

Beispiel: Ein Vizebürgermeister einer bis 1000-Einwohner-Gemeinde erhält 15 Prozent, einer in einer 2001 bis 3000-Einwohner-Gemeinde 20 Prozent des Bürgermeister-Bezugs.

Sitzungsgelder:
Mitglieder des Gemeindevorstandes und Gemeinderates, denen keine Aufwandsentschädigung gebührt, erhalten für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld.

Das beträgt laut OÖ Gemeindeordnung zwischen 1 und 3 Prozent des Bezuges des Bürgermeisters, im Bezirk Braunau sind es meistens 1 bis 1,5 Prozent.

Den Prozentsatz festzulegen, obliegt dem Gemeinderat.

Kann-Bestimmung:
Für die Besorgung wichtiger Aufgaben kann durch die Verordnung des Gemeinderates auch für die Mitglieder des Gemeindevorstandes eine angemessene Aufwandsentschädigung festgesetzt werden. (Diese Kann-Bestimmung galt bis 2015 in St. Pantaleon).

Bürgermeisterbezüge:

Zwei Beispiele:
Ein hauptberuflicher Bürgermeister einer 1001 bis 2000-EW-Gemeinde bezieht monatlich 3593,37 Euro, ein nebenberuflicher 2695,03 Euro.

Ein hauptberuflicher Bürgermeister einer 2001 bis 3000-EW-Gemeinde erhält 4042,54 Euro, ein nebenberuflicher 3144,20 Euro.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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berni1 (356 Kommentare)
am 29.06.2017 07:37

Man kann erkennen, dass St.Pantaleon früher einen rote Gemeinde war.

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rotkraut (4.030 Kommentare)
am 29.06.2017 10:09

Ja, da habens Recht, so eine Streichung gäbe es in schwarzen Gemeinden nicht.

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