Verurteiltem Neonazi drohen weitere Strafprozesse
BRAUNAU/RIED. Staatsanwaltschaft leitete Verfahren wegen Verleumdung ein – auch gegen die Mutter wird ermittelt.
Der Richterspruch gegen jenen 23-jährigen Braunauer, der am 12. September wegen Wiederbetätigung zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt wurde, ist rechtskräftig. Wie berichtet, hatte der vorbestrafte Innviertler am 8. November 2015 auf der Polizeiinspektion Braunau den Hitlergruß gezeigt.
Der Angeklagte bestritt vor dem Geschworenengericht jedoch mehrmals vehement, den Hitlergruß gezeigt zu haben. "Warum soll ich vor der Polizei den Arm zum Hitlergruß heben? Das ergibt doch keinen Sinn", sagte er beim Prozess. Außerdem war auf dem Handrücken des Angeklagten eine SS-Rune zu sehen. Das Geschworenengericht war sich in beiden Vorwürfen einig und sprach den Beschuldigten jeweils mit 8:0-Stimmen schuldig. Da der Angeklagte den Polizisten indirekt vorwarf, den Hitlergruß frei erfunden zu haben, droht ihm jetzt ein weiterer Prozess wegen des Verbrechens der Verleumdung. "Ein Verfahren wurde eingeleitet", sagt Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried.
Mutter droht Prozess
Auch der Mutter des Verurteilten, der sich demnächst auch noch wegen schwerer Körperverletzung gerichtlich verantworten muss, droht ebenfalls ein Strafprozess. Laut Ebner laufen gegen die Mutter, die als Zeugin angab, dass ihr Sohn die Hand nicht zum Hitlergruß erhoben habe, ebenfalls Ermittlungen. Der Frau droht ein Prozess wegen Verleumdung und falscher Zeugenaussage.