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Vergewaltiger drohte im Gefängnis Mitarbeiterinnen des Asylamts

Von Thomas Streif, 19. August 2016, 03:36 Uhr
Vergewaltiger drohte im Gefängnis Mitarbeiterinnen des Bundesasylamts
In der Haftanstalt Suben drohte der Verurteilte Somalier zwei Frauen mit dem Umbringen. Bild: APA/RUBRA

SUBEN/RIED/WELS. Somalier wurde aus Justizanstalt Suben nach Ried in U-Haft verlegt – Neuer Prozess droht.

Am Gerücht, dass Mitarbeiterinnen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl bei einer Befragung in der Justizanstalt Suben von einem vorbestraften Asylwerber aus Somalia mit dem Umbringen bedroht worden sein sollen, ist offenbar viel Wahres. Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried, bestätigte auf OÖN-Anfrage die Vorwürfe.

Der 30-jährige Mann, der vom Landesgericht Wels wegen Vergewaltigung und Sachbeschädigung zu 30 Monaten unbedingter Haftstrafe verurteilt worden war, hatte in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt.

Das dürfte auch der Grund für den Besuch der beiden Beamtinnen am 23. Juni im Gefängnis Suben gewesen sein. Eigentlich hätte der Afrikaner am 9. August aus der Haft entlassen werden sollen. Laut Ebner habe der Mann via Dolmetscher ausrichten lassen, dass er unschuldig in Haft sitze und es ihm völlig egal sei, warum die beiden Mitarbeiterinnen des Bundesamtes für Asyl mit ihm sprechen wollten.

Im Zuge des Gesprächs, das vermutlich nicht ganz nach Wunsch verlief, soll der Mann ausgerastet sein. "Er hat die beiden Frauen offenbar mehrfach damit bedroht, dass er ihnen die Kehlen durchschneiden werde und er Leute in Wien kenne, die dafür sorgen würden, dass die Frauen umgebracht werden", so Ebner im OÖN-Gespräch.

Aufgrund dieses Vorfalls hat die Staatsanwaltschaft Ried die Festnahme des aggressiven Mannes angeordnet, der in der Zwischenzeit einen Mithäftling in der Haftanstalt Suben schwer verletzt haben soll.

Erneuter Prozess in Ried droht

Pünktlich zur Haftentlassung am 9. August wurde der Mann von der JA Suben nach Ried gebracht und in U-Haft genommen. Dem Somalier – für ihn gilt die Unschuldsvermutung – droht ein Prozess wegen gefährlicher Drohung und schwerer Körperverletzung.

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