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Umfahrung: Kleiner Sieg für Gegner, jetzt wird mal abgewartet

Von Magdalena Lagetar, 11. Februar 2016, 09:10 Uhr
Umfahrung: Kleiner Sieg für Gegner, jetzt wird erst einmal abgewartet
Die Bauarbeiten in Munderfing Süd haben schon begonnen. Bild: OÖN-rasc

MUNDERFING. Bescheide für Enteignung der Fläche für Nebenwege aufgehoben, aber wieder neu erstellt.

Einen straffen Plan hat das Land – wie berichtet – schon für den Umfahrungsbau vorgelegt. Den Gegnern stößt dieser sauer auf, schließlich seien nicht einmal alle Genehmigungen da, zum Beispiel die wasserrechtliche, die derzeit noch beim Landesverwaltungsgericht liegt.

Grund zur Freude gab es aber bei den Gegnern in vergangener Zeit aber auch: Das Landesverwaltungsgericht hat nach Beschwerden die Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Braunau bezüglich der Enteignung für die Nebenwege aufgehoben. "Die von der belangten Behörde herangezogene Trassenverordnung der OÖ. Landesregierung vom 29. Mai 2009 (...) bilde keine taugliche Grundlage für die Begründung des öffentlichen Interesses an dem verfahrensgegenständlichen Straßenbauvorhaben Projekt Gemeindestraßen", heißt es wörtlich in diesem Bescheid. Die Enteignungen für die Haupttrasse sind übrigens laut Landesverwaltungsgericht rechtens.

Grundstücksbesitzer sauer

Die Freude währte nur kurz. Denn es ist schon wieder ein neuer Enteignungsbescheid für die Flächen, die für die Nebenwege genutzt werden sollen, ins Haus geflattert.

Johann Stockinger, der sowohl in der Flurschutzgemeinschaft als auch Mitglied bei der Munderfinger Bürgerinitiative (MBI) ist, steht in engem Kontakt mit den zwölf Grundstückbesitzern und weiß zu berichten: "Sie sind sehr sauer und denen geht es nicht gut." Vor allem, dass ihre Flächen einfach durch Straßen mittendrin geteilt werden, sei für Landwirte unverständlich. Den neuen Bescheid werden die Besitzer erneut anfechten, das steht schon fest.

Auch der für die Trasse, also die Hauptwege, liegt beim Verfassungsgerichtshof und beim Verwaltungsgerichtshof. Dass überhaupt zu bauen angefangen wurde, obwohl noch nicht einmal die Bescheide da sind, ärgert Stockinger maßlos. "Wir haben Gesetze, an die man sich halten soll!", fordert er.

Denn die Angst der Gegner vor einem Baubeginn ohne fehlende Beschlüsse ist groß. Sie berufen sich auf ein Projekt in Schützen (Burgenland). Dort wurde eine Umfahrung gebaut und eröffnet, ohne auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zu warten, der aber die wasserrechtliche Bewilligung für das Straßenprojekt kippte. Die Enteignungen wackeln daher. "Wir erwarten jederzeit die Erkenntnis des Gerichtes und haben noch keine Ausschreibung veröffentlicht, weil wir noch warten", sagt Projektleiter Christian Pleiner von der Landesstraßenverwaltung. Sollten die Gegner in die nächsthöhere Instanz gehen, ist aber noch nicht sicher, wie es weitergeht. "Das hat keine aufschiebende Wirkung", gibt Pleiner zu bedenken.

"Lieber mit Nebenwegen"

Vorsichtig antwortet er auch auf die Frage, ob die Haupttrasse auch ohne Nebenwege gebaut werden könnte. "Uns stellt sich die Frage, wie lange der Verwaltungsgerichtshof braucht, um zu entscheiden. Wenn wir merken, er wird die ganze sechsmonatige Frist ausschöpfen, dann müssen wir uns überlegen, ob wir nicht einfach mit dem Bau der Haupttrasse beginnen", sagt er und ergänzt im selben Atemzug: "Natürlich wäre es uns lieber, sowohl Haupt- als auch Nebenwege zu errichten. Weil es aus ökonomischer Sicht einfach besser ist."

Gegner Hans Stockinger ist zuversichtlich, dass das "zerstörerische und teure Projekt" nicht gebaut wird. Denn der Frust der Gegner sei groß, dieser habe sich auch beim Spatenstich in Munderfing entladen.

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