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Taxler nahm Flüchtlinge von Traiskirchen mit: Anklage

Von Thomas Streif, 02. September 2015, 06:37 Uhr
Taxler angeklagt, weil er vier Flüchtlinge von Traiskirchen nach Freinberg brachte
Von der Erstaufnahmestelle Traiskirchen holte der Taxifahrer die vier Passagiere ab. Bild: APA/Hochmuth

FREINBERG/RIED. Vorwurf der Schlepperei platzte jedoch wie Seifenblase – Richterin sprach den Wiener frei.

"Ich bin das erste Mal vor Gericht. Es geht um meine Existenz", hoffte der Angeklagte gestern kurz vor der Urteilsverkündung im Rieder Landesgericht, dass sich doch noch alles zum Guten wendet. Die Staatsanwaltschaft warf ihm das Vergehen der Schlepperei vor.

Doch der 32-Jährige ist kein typischer Schlepper, er ist Taxifahrer in Wien. Am 25. Juni wurde der Mann im Bezirk Schärding von der Polizei festgenommen. Er wurde kurz zuvor von einem Zeugen dabei beobachtet, wie er vier vermeintliche Flüchtlinge in Haibach in der Gemeinde Freinberg aus seinem Fahrzeug stiegen ließ.

"Haben Sie gewusst, dass die vier Personen illegal hier waren?", will Richterin Claudia Lechner vom Beschuldigten wissen. "Nicht wirklich, sicher war ich mir aber auch nicht. Es ist eine sehr schwere Situation für uns Taxifahrer. Viele fahren gar nicht mehr, weil sie davor Angst haben, mit der Justiz Probleme zu bekommen." Es sei um eine Inlandsfahrt gegangen, deshalb habe er auch kein Recht, Ausweise zu verlangen.

Er habe bei der Fahrt aber schon gewisse Bedenken gehabt, gibt der bisher unbescholtene Angeklagte zu. Dass er den Fahrpreis in Höhe von 500 Euro nicht in die eigene Tasche gesteckt hat, kann der Mann mit Rechnungen und Dokumenten seines Arbeitgebers glaubhaft belegen. "Ich habe den normalen Tarif verlangt. Auch Sie, Frau Richterin, hätten gleich viel bezahlen müssen", sagt der Beschuldigte.

"Ja, ich habe recherchiert, wie viel so eine Taxifahrt von Traiskirchen nach Haibach ungefähr kostet. Das passt mit Ihren Angaben zusammen. Es ist mir bewusst, dass die Taxifahrer mit großer Ungewissheit zu kämpfen haben."

"Ich bitte um einen Freispruch", sagt der Angeklagte. Diesem Wunsch kommt die Richterin auch nach. "Das Problem solcher Taxifahrten ist auch in der Regierungsvorlage schon besprochen worden. Schlepperei liegt nur dann vor, wenn man sich bei der Beförderung persönlich bereichert", so die Richterin, die einen Freispruch fällt.

Da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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6  Kommentare
6  Kommentare
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Freemann (938 Kommentare)
am 02.09.2015 16:57

der andere Taxler transportiert 3000 ungestraft mit der Bahn zur Mutti.

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sirnicha (131 Kommentare)
am 02.09.2015 15:02

bei den kleinen bringt man schnell eine lockere anklage zustande. die großen gauner erfreuen sich zumeist eines genussvollen daseins und der ewigen freiheit.

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naalso (2.144 Kommentare)
am 02.09.2015 15:33

Das ist ja auch viel einfacher, als sich in eine komplizierte und von hochintelligenten Esgiltdieunschuldsvermutungmenschen Tat einzuarbeiten und -denken. Ich erinnere hiermit an das Fiasko mit der Imperial-Gruppe, wo die Staatsanwaltschaft und ihre Sachverständigen sowas von blass ausgesehen haben, dass man sich nur noch verständnislos zurücklehnen kann. Und was mit dem "schönsten Finanzminister aller Zeiten" aufgeführt wird, spottet ebenfalls jeder Rechtsstaatlichkeit, auch wenn ich den Typen nicht mag, aber sein(e) Verfahren sollten doch endlich mal abgearbeitet werden, oder?

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Freemann (938 Kommentare)
am 02.09.2015 16:58

darum überleg dir 2 x wem du dein Geld anvertraust.

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max1 (11.582 Kommentare)
am 02.09.2015 07:46

Es gibt auch noch Richterinnen mit Vernunft und Hausverstand.
Dazu kann nur gratuliert werden.

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oblio (24.740 Kommentare)
am 02.09.2015 08:30

Aber die Staatsanwaltschaft
hört die Mäuse husten!

Was hätten die "Illegalen" für
einen Transport wie dem Kühlwagen
der Todesfahrt bezahlen müssen?

Vielleicht noch mehr!
Ausgang ungewiss!

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