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Schlepper-Prozess: Nach kuriosen Aussagen geständig

Von Thomas Streif, 25. August 2015, 00:04 Uhr
Prozess gegen Schlepper: Nach kuriosen Aussagen bei der Polizei doch geständig
Täglich werden von der Polizei Schlepper aufgegriffen. Bild: APA/HANS KLAUS TECHT

SUBEN/RIED. Die Flüchtlinge seien in sein Auto gesprungen, sagte der Beschuldigte im Verhör.

SUBEN/RIED. Es ist eine abenteuerliche Version, die der 55-jährige Bulgare bei seiner Einvernahme bei der Polizei erzählt hat. Er sei am 24. Juli mit seinem kleinen Hyundai zu einer Raststation gefahren, wo er von mehreren Frauen sexuell bedrängt worden sei. Als er sich schließlich aus den "Fängen der Frauen" befreien konnte, seien auf einmal zwölf Syrer zu ihm in sein Auto gesprungen. Er habe sich gefürchtet und sei davongefahren. Sehr erleichtert sei er gewesen, als er schließlich von der Polizei angehalten wurde. Diese hätte ihn schließlich von den Flüchtlingen befreit.

Mann vor Gericht geständig

Die "Nachdenkpause" im Gefängnis dürfte der Angeklagte, der sich jetzt wegen des Verbrechens der Schlepperei vor dem Landesgericht Ried verantworten musste, genutzt haben. "Wir haben den Strafantrag besprochen, mein Mandant wird sich voll geständig zeigen", sagt Verteidiger Josef Wimmer zu Richter Andreas Rumplmayr.

"Ja, ich bin schuldig und habe versucht, die zwölf Syrer nach Deutschland zu bringen", gibt der 55-Jährige zu. Wie viel Geld er für seine Schlepperdienste erhalten habe, will der Richter vom Beschuldigten wissen. "Ich habe gar nichts bekommen. Es war ausgemacht, dass ich die 2000 Euro erst dann bekomme, wenn ich zurück in Ungarn bin."

Die bei ihm sichergestellten 850 Euro seien für den Ankauf von alten Möbeln in Deutschland bestimmt gewesen. "Diese Möbel sind in Bulgarien sehr teuer", so der Angeklagte.

In seinem Schlussplädoyer ersucht der Verteidiger naturgemäß um ein mildes Urteil: "Die einmonatige Unterschungshaft hat ihre Wirkung nicht verfehlt. Mein Mandat ist geständig und von seiner ursprünglichen Verantwortung abgerückt."

Richter Rumplmayr verurteilt den Bulgaren zu 18 Monaten Haft. Fünf Monate davon muss der Angeklagte im Gefängnis verbüßen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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