Schlangenlinie gefahren: "Nur drei Bier getrunken"
RIED. Angeklagter wegen Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt verurteilt.
Die Antwort "Ich kann mich an nichts erinnern!" bekommt Richterin Claudia Lechner vom 54-jährigen Angeklagten gleich mehrmals zu hören. Der Innviertler aus dem Bezirk Ried muss sich wegen des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und wegen Sachbeschädigung an einem zivilen Fahrzeug der Polizeiinspektion Obernberg verantworten.
Der Mann kann nach wie vor nicht ganz nachvollziehen, warum er am 25. Mai dieses Jahres im Gemeindegebiet von Eitzing von der Polizei angehalten wurde. "Der normale Bürger darf heutzutage nicht einmal mehr heimfahren, ohne dass er von der Polizei verfolgt wird", klagt der 54-Jährige. Die Replik der Richterin: "Sie sind in Schlangenlinie gefahren, deshalb wurde die Polizei auf Sie aufmerksam. Oder glauben Sie wirklich, dass die Beamten Ihnen zum Spaß nachfahren?"
An den Abend will er sich nicht mehr erinnern können. Warum nicht, will Lechner wissen: "Der Mensch vergisst", so der Angeklagte – die im Gerichtssaal anwesenden Schüler lachen.
"Wie viel Alkohol haben Sie denn getrunken?", will die Prozessvorsitzende wissen. "Drei Bier!" Lechner: "Und Sie behaupten, Sie könnten sich an nichts mehr erinnern, ich weiß nicht, ob ich Ihnen das glauben soll."
"Dass ich Widerstand geleistet habe, lasse ich mir vielleicht anlasten, nicht aber die Sachbeschädigung. Ich bin vom Fach und weiß genau, wie diese Autotür beschaffen ist."
"Nachdem der Mann angehalten hat, haben wir ihn aufgefordert, sich auszuweisen. Das war aber gar nicht so einfach. Er hat gleich gesagt, er wird uns seinen Namen nicht verraten", schildert ein Polizist seine Eindrücke der besagten Verkehrskontrolle. Auch einen Alkoholtest verweigerte der Mann. "Dann hat er begonnen, sehr aggressiv zu werden, und hat sich mit Händen und Füßen gewehrt. Dabei hat er die Seitenverkleidung unseres Fahrzeugs mehrmals auf einem Bein stehend getroffen", so der Beamte.
Dann wird die Verhandlung kurzfristig ins Freie verlegt. Das beschädigte Auto wird genauer begutachtet. Erst bei näherem Betrachten sieht man den Schaden an der Seitentür, der auf genau 1906 Euro beziffert wird. "Warum hätte ich mit einem Fuß auf das Auto eintreten sollen? Das ist doch unlogisch, der Mensch steht doch auf zwei Füßen viel besser", so der Angeklagte beim Lokalaugenschein. "Das war sicher nicht ich."
Zurück im Gerichtssaal fällt Richterin Claudia Lechner ein mildes Urteil: Der Mann wird zu drei Monaten bedingter Haft und zu einem Schadenersatzbeitrag von 500 Euro verurteilt. Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig.
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richtig bestellt.
Ansonsten flippen ein paar gleich wieder komplett aus ....
wenn`s nicht so traurig wär.
es war eine kurvenreiche straße. was einem die polizei nur so unterstellt......
mit dem IS gleichzusetzen!!! Fahren Kinder, Väter und Mütter im Suff zu Tode...
Alkofahrer sind potentielle Mörder und Gewalttäter. Da gibt es nichts zu behübschen. Aber der IS-Terror ist doch noch einmal eine andere Kategorie (die morden, rauben und vergewaltigen aus reiner Bosheit. Solche Verbrechen im Namen Gottes zu verantworten ist gröbste Gotteslästerung)
schlangenlinien fahren:
* die telefonierer
* die sms-drucker
* die internetsurfer
* sowie viele betagte herr- und damenschaften
conclusio: täglich des öfteren zu sehen...
Treffen sich auch am ÖAMTC- Gelände in Marchtrenk beim "Raserkurs".
sowie viele jugendliche und viele mittelalterliche auch...
innviertler,trinken die nicht
most?
übrigens die meisten unfall-
verursacher sind schon noch
das jüngere klientel.........
Glauben jetzt sogar Richter nicht mehr an den Schmäh mit den Sachverständigen - Schaden so 1900 und Schadenersatz 500?
"Das ist doch unlogisch, der Mensch steht doch auf zwei Füßen viel besser", so der Angeklagte beim Lokalaugenschein. "Das war sicher nicht ich." - wo er recht hat, hat er recht :-D
Am Stammtisch bei drei Bier wird er das erzählen.
Drei Monate bedingt haben sicher keine erzieherische Wirkung und 500€ kann man am Wochenende locker versaufen.
Der wird erst zu stoppen sein wenn er einen Toten verschuldet.
sicher nicht alles, Führerscheinentzug mindestens 4 Monate und Verwaltungsstrafe ca. 2000€, Nachschulung 500€...also bei der Strafe vom Gericht allein bleibts da nicht
Über diese Dinge wird er verschmitzt lächeln.
Der Häfen hätte ihm weh getan. Als Knasti kann er am Stamm(sauf)tisch nicht mehr die grosse Klappe führen.
Welche Einsicht von solchen Menschen zu erwarten ist, wurde bei der Verhandlung offensichtlich.
Bis zum nächsten mal. Alles auf die Bäume!