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Sankt Radegunder Vignettenstreit: Beschwerde abgewiesen

Von Prechtl Elisabeth, 30. Mai 2016, 08:59 Uhr
Streit um Pickerl: Acher liefert sich seit Monaten Papierkrieg mit Asfinag
Hanspaul Fussek aus Hochburg-Ach mit dem 16 Jahre alten Audi TT. Bild: privat

SANKT RADEGUND/SALZBURG. Gericht bestätigt Vorwurf der Mautprellerei

Im Vignettenstreit, den Hans Paul Fussek seit Ende vergangenen Jahres mit der Asfinag ausficht, liegt nun mit dem Bescheid des Landesverwaltungsgerichts Salzburg die Entscheidung der nächst höheren Instanz vor: Seine Beschwerde wurde als unbegründet abgewiesen, die Forderung in Höhe 165 Euro bleibt daher aufrecht.
Zur Erinnerung: Hans Paul Fussek ließ im Vorjahr seine zu Bruch gegangene Windschutzscheibe in einer Autoreparaturwerkstätte austauschen, diese händigte ihm jenen Teil der Scheibe, auf den die Zweimonatsvignette geklebt war, zu Beweiszwecken aus. Fussek kaufte und klebte daraufhin keine neue Vignette, sondern führte dieses Stück der Scheibe im Auto mit. Er wurde in Folge bei insgesamt sieben Fahrten auf der Autobahn „geblitzt“, der Mautprellerei bezichtigt und von der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung zur Zahlung von 165 Euro verurteilt (die Braunauer Warte berichtete). Fussek erfuhr erst im Nachhinein, dass es für nur für Jahres-, nicht aber für Zweimonatsvignetten Ersatz gibt. Er ortete in dieser Regelung eine Ungleichbehandlung der beiden Vignettenarten und damit einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das Landesverwaltungsgericht hat dies anders gesehen und seine Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Grund: Die Vignette, egal welche, muss vor Fahrtantritt vollständig am Auto aufgeklebt werden. Der Kauf oder bloße Besitz erfüllt den Tatbestand der ordnungsgemäßen Mautentrichtung nicht.
Da Hans Paul Fussek sich nicht in der Lage sieht, die Eingabegebühr aufzubringen, die nötig wäre, um die Entscheidung vom Verfassungsgerichtshof beziehungsweise vom Verwaltungsgerichtshof überprüfen zu lassen, wird er keine weiteren rechtlichen Schritte mehr in die Wege leiten. Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts stellt somit das Ende der Causa dar. Fussek hat von der Werkstätte, die für ihn die Scheibe tauschte, eine Gutschrift in der Höhe der von ihm zu entrichtenden Strafe als Wiedergutmachung erhalten. Den Ausgang des Verfahrens kommentiert er mit folgenden Worten: „Wir leben in grausigen Umständen.“   

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13  Kommentare
13  Kommentare
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meisteral (11.617 Kommentare)
am 30.05.2016 16:50

ein Verwandter von Herrn Lassy?

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( Kommentare)
am 30.05.2016 12:46

Nur, damit ich das richtig verstehe! Der Herr kauft eine Vignette, pickt sie auf die Scheibe, diese geht kaputt, er kriegt eine neue Scheibe, kann aber die Vignette nicht auf die neue Scheibe kleben, weil sich die ja nicht ablösen lässt. Er hat eine (gültige) Vignette und müsste sich trotzdem eine neue kaufen, weil ja die alte auf einer nicht mehr vorhandenen Autoscheibe pickt (und sich von der ja nicht ablösen und auf die neue Scheibe picken lässt). Alles klar! Manchmal bin ich mir nicht sicher, ob Justitia tatsächlich nur blind ist....

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 30.05.2016 13:02

Was ist daran so kompliziert, tausende andere Österreicher schaffen es doch auch, mit den Bruchstücken der getauschten Scheibe und der alten Vignette zum ÖAMTC zu fahren, um eine neue Vignette zu besorgen.

Zitat: "Fussek kaufte und klebte daraufhin keine neue Vignette, sondern führte dieses Stück der Scheibe im Auto mit."

Ohne Vignette fahren, spielt es einfach nicht. Akzeptiert man alle solche Fälle, wäre der Administrationsaufwand erheblich. Man delegiert dann den Aufwand, eine Vignette zu kleben, an die Öffentlichkeit.

Das wäre gar nicht schlau, obwohl es im Sozialsystem speziell in den Faymannjahren in diese Richtung gelaufen ist. Beweislastumkehr sozusagen.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 30.05.2016 19:40

Der Querulant hatte eine 2-Monats-Vignette, dafür gibt es keinen Ersatz. Dafür kostete sie auch nur 25,60.

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Steuerzahler2000 (4.057 Kommentare)
am 30.05.2016 20:10

Wieso müssen eigentlich immer solche Blitzer ihren Senf dazu abgeben, wo sie doch nicht einmal fähig sind, einen Artikel sinnerfassend zu lesen ?

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meisteral (11.617 Kommentare)
am 30.05.2016 11:19

ein Verwandter von Herrn Lassy?

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gehoarg (412 Kommentare)
am 30.05.2016 10:26

Die Eingabegebühr, die er nicht aufbringen kann, beträgt übrigens EUR 240,00.

Verfahrenshilfe gäbe es ja auch noch...

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 30.05.2016 19:46

Solange die Allgemeinheit für seine Eskapaden zahlen musste, ließ es sich lustig streiten. Sein Risiko: 10% Verfahrenskostenbeitrag, weil er verloren hat. 16,50 Euro......

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rudolfa.j. (3.599 Kommentare)
am 30.05.2016 10:05

Gute Geschäfte für Anwalt und
Gerichtskosten,wahrscheinlich hat er genug
"Mittel"?

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 30.05.2016 09:28

Ein Stück Windschutzscheibe mit einer Vignette als Beweis mitzuführen ist schon abenteuerlich genug, darüber aber noch einen Rechtsstreit zu beginnen zeigt von mangelndem Rechtsempfinden des Kandidaten. Hoffentlich hat es ihm diese Erkenntnis eine Menge Geld gekostet.

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 30.05.2016 13:31

Gut auf den Punkt gebracht.

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rudolfa.j. (3.599 Kommentare)
am 30.05.2016 09:19

Ein nicht informierter zeitgenosse,oder querulant?

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 30.05.2016 09:17

Typischer Fall von selber Schuld, die Pflichten des Autofahrers werden täglich ignoriert, aber immer die Schuld bei anderen suchen...

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