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Psychisch kranker Innviertler versuchte Prostituierte in Braunau zu vergewaltigen

Von Thomas Streif, 23. Jänner 2018, 02:48 Uhr
Psychisch kranker Innviertler versuchte Prostituierte in Braunau zu vergewaltigen
Erstellte das Gutachten: die psychiatrische Forensikerin Heidi Kastner Bild: (Scharinger)

BRAUNAU / RIED. Bedingte Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet

Der 23. Juli 2017 wird einer Frau aus Braunau noch lange in Erinnerung bleiben. Ein 46-jähriger Innviertler suchte an diesem Tag ein Laufhaus in Braunau auf. Nachdem die Frau die Türe geöffnet hatte, versetzte ihr der Mann einen Schlag ins Gesicht, warf sie aufs Bett und versuchte, sie zu vergewaltigen.

Da der 46-Jährige zur Tatzeit laut Gutachten unzurechnungsfähig war, wird im Landesgericht Ried über eine Einlieferung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher entschieden.

"Mein Mandant ist derzeit glücklicherweise in einem guten Zustand. Er befindet sich in einer Einrichtung, wo er betreut wird. Er entwickelt sich gut, wird aber hier vor Gericht nichts beschönigen. Er steht zum Vorwurf der versuchten Vergewaltigung", so der Verteidiger. Selbstverständlich sei sein Mandant zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig gewesen. Dass er zwei Wochen zuvor von einer psychiatrischen Einrichtung abgewiesen wurde, habe zur Eskalation mit Sicherheit beigetragen, betont der Anwalt.

"Ich hatte meine Medikamente zu dieser Zeit abgesetzt. Ich war nicht so, wie ich sein soll. Jetzt nehme ich die Tabletten, da passiert mir so etwas nicht. Ja, es war sicher eine kapitale Straftat, das will ich nicht abstreiten, weil das bringt nichts", so der Beschuldigte.

Laut der renommierten psychiatrischen Forensikerin Heidi Kastner leide der Innviertler an einer chronischen psychischen Erkrankung. Ohne Behandlung sei zu befürchten, dass er weitere Verbrechen mit schweren Folgen begehen könnte.

Da der 46-Jährige derzeit gut auf die Behandlung anspreche und in eine Betreuungseinrichtung übersiedelt ist, könne man von einer Einweisung in eine stationäre Einrichtung absehen. Diesen Zustand müsse man jedoch regelmäßig überprüfen, so Kastner.

Die Schöffen entschieden sich für eine bedingte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Sollte der Innviertler rückfällig werden, könnte umgehend eine unbedingte Einweisung verhängt werden.

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1  Kommentar
1  Kommentar
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( Kommentare)
am 23.01.2018 09:17

Gut, wenn mit einer geeigneten Medikation wieder alles im grünen Bereich ist.

Aber: Dies ist mindestens schon der zweite (mir bekannte) Fall, wo jemand hilfesuchend abgewiesen wurde und dann alles eskalierte.
Auch in Linz und Wels mussten schon mal Parkplatzschranken und ein Leihauto daran glauben.

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