"Pickerl" von Rieder Radarauto abgelaufen, Pannen auch andernorts
INNVIERTEL. Plaketten-Lapsus, Strafzettel kassiert, abgefackelt: Kurioses um Innviertler Radarautos.
Wie die Städte Braunau und Schärding betreibt auch die Stadt Ried ein mobiles, in einem Pkw "verstecktes" Radargerät zur Geschwindigkeitskontrolle – um die Verkehrssicherheit im Stadtgebiet zu erhöhen, wie betont wird. Dass ausgerechnet bei diesem Auto das "Pickerl" – die Prüfplakette (§ 57) – per Ende August abgelaufen ist, bringt Beobachter zum Schmunzeln. Zumal das "Pickerl" eben der Erhöhung der Verkehrssicherheit dient, indem es jährlich den ordnungsgemäßen und sicheren Zustand des Fahrzeugs bescheinigen soll.
Auch wenn das Erneuern des "Pickerls" bis zu vier Monate überzogen werden kann und somit im Fall des Rieder Radarautos (noch) kein Verstoß gegen die geltende gesetzliche Bestimmung vorliegt, sei die Optik nicht die beste, so Beobachter. "Abzockevorwürfen" im Zusammenhang mit dem mobilen Radar werde genau mit dem Argument der Verkehrssicherheit begegnet. Auch für das Radarauto, das derzeit in der Rieder Rennerstraße gegenüber der dortigen Tennishalle stationiert ist, gilt die Pickerlpflicht. Aus Sicht vieler Verkehrsteilnehmer jedenfalls fair: Auf der Homepage der Stadt werden die jeweiligen Standorte, die üblicherweise monatlich wechseln, bekanntgegeben.
Schärding: Kurioser Strafzettel
Bei anderen Verkehrsangelegenheiten als beim Pickerl haben es die Betreiber städtischer Radarautos besser. In Schärding wurde vor zwei Jahren das dortige Radarauto in einer Kurzparkzone ohne Parkuhr angetroffen und mit einem Strafzettel in Höhe von 20 Euro bedacht. Die Strafe musste allerdings nicht entrichtet werden.
Das Auto sei auf den öffentlichen Sicherheitsdienst zugelassen, es sei somit nicht an die entsprechenden Bedingungen der Straßenverkehrsordnung gebunden, hieß es damals aus dem Schärdinger Stadtamt. Der Strafzettel, der umgehend storniert wurde, war durch eine Mitarbeiterin des privaten Parkraum-Überwachungsdienstes ausgestellt worden, unterwegs im Auftrag der Stadtgemeinde. Bei der Mitarbeiterin hatte es sich um eine auswärtige, firmeninterne Vertretung gehandelt. Sie habe das Fahrzeug nicht gekannt.
Radar durch Feuer vernichtet
Mit deutlich größeren "Radar-Problemen" hat die Stadtgemeinde Braunau zu kämpfen. Im März des Vorjahres wurde das dortige Radarauto durch Feuer völlig vernichtet. Als wahrscheinliche Ursache gilt Brandstiftung. Laut Polizei gab es zwar einen Verdächtigen, das Verfahren wurde aber eingestellt, weil die Beweislage nicht ausreichend gewesen sei. Das abgefackelte Radarauto wurde mittlerweile durch ein neues ersetzt.
Teure Verwechslung
In der weiteren Vergangenheit gab es beim Braunauer Radarauto bereits Vorfälle: Reifen wurden zerstochen, Fenster mit schwarzer Farbe beschmiert. Auch indirekt gab es Aufregung: Im Dezember 2014 war das abgestellte Auto einer Braunauerin über eine Böschung gekippt worden – an einer Stelle, an der das Radarauto schon oft stand. Eine Verwechslung wird nicht ausgeschlossen.
Sämtliche Anführungszeichen in diesem Artikel sind überflüssig.
Vielleicht kommt den Kern oder kurz sein Dienstwagen als radaauto wenn's die Wahl verlieren die brauchen es eh nicht mehr nachher
Zigtausende Autofahrer nutzen die völlig legale 4-Monatsfrist, um die man das Pickerl überziehen darf; warum soll das nicht auch bei einem Radarauto erlaubt sein? Die ganze Diskussion ist ein Sturm im Wasserglas- also viel Lärm um nichts.
Sollens hald den Platz wo das Auto steht in einen Privatplatz umwidmen da braucht es dann kein Pickerl weil es auf Privatgrund steht.
Jedes zugelassene Auto muss eine gültige TÜV-Plakette haben – egal ob es genutzt wird oder nicht. Das gilt selbst auf einem Privatgrundstück.
In Österreich gibt's keine "TÜV-Plakette".
nenn' es wie du möchtest ... es kommt auf's gleiche hinaus.
So ein Unsinn, die §57a Überprüfung kann binnen 4 Monaten nach Ablauf oder 1 Monat vorher erfolgen.
Immer dieses Beamtenbashing.
Lasst doch die Beamten in Ruhe, die machen doch gar nichts!
Wahrscheinlich verwenden sie eine Slowakische Tafel ( man muss ja sparen ) Anmeldung- da wär diese wirklich schon abgelaufen ( Pikerl alle 2Jahre ) 🤗
Also sind es noch 3,5 Monate (bis 31.12.), bis die Prüfplakette abgelaufen ist. Toller Artikel der OÖN *gähn*
Abgelaufen ist es bereits, aber in Österreich wird eine gewisse Toleranz angewendet. Diese gilt aber nicht im Ausland.
Die Radarautos werden ja auch sooooo häufig im Ausland eingesetzt???????
Zählt das Innviertel etwa nicht zum Ausland?
pfosten
Was soll dieser Artikel ??
Unfrieden stiften und Hass schüren, mehr nicht! (ist eh schon genug aufgrund des Einsatzes dieses Radarwagens).
Das Pickerl ist rechtlich nicht abgelaufen. Wie beim Fahrzeug jedes anderen Verkehrsteilnehmers kann bis 4 Monate überzogen werden, somit liegt hier keine Übertretung des Gesetzes vor.
Also was soll das. Lückenfüller ??
Hast noch nicht ghört. Irgendeine unwichtige Designerin, die jedem am Oasch vorbeigeht, isst bei McDonalds!!!!
Und die Prüfungsplakette am Radarauto is abglaufen, aber eigentlich nicht!!!!
Aufschrei!!!!!! OMG!!!
Der fahle Beigeschmack gezielter Abzocke, gerade in 30er Zonen, wird nie verschwinden...
Konkreter - Es ist legitime Geldbeschaffung der Stadtämter unter dem Deckmantel der Verkehrssicherheit
Von einem Nick ihres Kalibers, war Fibonacci doch ein bedeutender Mathematiker, hätte ich mehr Tiefgang erwartet.
Ist schon seltsam: eine Kontrolle von Verkehrsregeln als "Abzocke" zu bezeichnen!
Hoffe das Bild der Prüfplakette ist nicht von dem besagtem Auto. Sonst wäre der Bericht mehr als peinlich.
Sch...., nehme alles zurück! Mein Kommentar ist jetzt peinlich!
Nicht dein Posting, sondern der Artikel ist peinlich und unnötig.
Das Kennzeichen ist auf der Plakette gut sichtbar, damit hat die Behörde bestimmt keine Freude wegen potenzieller und zielgerichteter Beschädigungen.
Zudem gibt es bei der Plakette im Inland eine Toleranzfrist, also ist der Artikel ziemlich sinnfrei.