Pächter des abgerissenen Hallenbads klagen Stadt Ried auf Schadenersatz
RIED. Vertrag hätte erst 2017 gekündigt werden können – vorerst geht es um 270.000 Euro.
Rieds städtisches Hallenbad ist nach seiner Schließung, die laut Statikern nötig war, längst abgerissen. Allerdings gehen die Pächter davon aus, dass sie erhebliche finanzielle Ansprüche haben – auf Basis vereinbarten beidseitigen Kündigungsverzichts, der einen Mindest-Zeithorizont bis Anfang 2018 eröffne. Aus Sicht der Stadt hingegen hat sich der Pachtvertrag durch den Wegfall des Pachtobjekts "aufgelöst", von größeren Ansprüchen will man seitens der Stadt folglich nichts wissen.
Darüber, wie mit dieser Konstellation umzugehen ist, herrschen konträre Meinungen. Auch zum Thema eines möglichen Schadenersatzes – die Pächter des abgerissenen Hallenbads haben jetzt jedenfalls Klage eingebracht. Vorerst werden von der Stadt rund 270.000 Euro verlangt.
War Stadt Ried säumig?
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Rahmen des Pachtvertrags haben unter anderem vorgesehen, dass der Hallenbadeigentümer Stadt Ried für die Instandhaltung, Erhaltung und bei Bedarf auch völlige Erneuerung zuständig ist, so der renommierte Anwalt Armin Grünbart, der die Pächter vertritt. Die Stadt sei über Jahre hinweg auf dringend nötige Maßnahmen zur Erhaltung der Gebäudesubstanz des Hallenbads hingewiesen worden, so Grünbart.
Auch schriftlich sei mehrfach auf die Notwendigkeit hingewiesen worden, angesichts des sich verschlechternden Zustands entsprechende Instandhaltungs,- Instandsetzungs,- und Erhaltungsmaßnahmen zu treffen. Wobei Grünbart in der Klagsschrift von "nahezu schon vorsätzlicher Nichterfüllung" spricht.
Die Stadt sei aufgrund der Vertragslage verpflichtet gewesen, das Bestandsobjekt während der gesamten Vertragslaufzeit zu erhalten "und die Pächterschaft im vereinbarten Gebrauch nicht zu stören". Umgekehrt habe die Pächterschaft eine vereinbarte Investitionssumme nachweislich erfüllt, ja sogar übererfüllt.
Eine seit Monaten vorbereitete Klage war bis zuletzt zurückgehalten worden – in der der Hoffnung auf ein "realistisches Vergleichsangebot" durch die Stadt, so Grünbart. Zu einer Einigung kam es offenbar nicht, jetzt ziehen die ehemaligen Pächter vor Gericht – 263.000 Euro an "Entgang" werden für die Jahre 2013 und 2014 geltend gemacht.
Darüber hinaus begehren die Kläger, beim geplanten Hallenbad-Neubau den Betrieb für die Dauer von zumindest fünf Jahren zu den bisherigen Bedingungen zu übernehmen. Wird dem nicht entsprochen, behalten sich die Kläger weitere finanzielle Forderungen vor, die aus dem Zeitraum bis 2018 resultieren würden. Die Stadt vertritt nach einem vorangegangen Gerichtsurteil die Meinung, dass sich der Pachtvertrag durch den Wegfall des Pachtobjekts quasi von selbst aufgelöst hat: Wie berichtet, hatte die Stadt beim Bezirksgericht Ried eine Kündigungsklage eingereicht, um klare Verhältnisse zum Ende des Pachtvertrags herzustellen.
Das Hallenbad ist abgerissen und schlicht nicht mehr vorhanden, sinngemäß könne man nichts aufkündigen, wo nichts mehr da ist, so der Richter mit dem Urteil in Richtung klagender Partei Stadt Ried: Das Gericht hat entschieden, dass die Stadt die Prozesskosten tragen und die Rechtskosten der beklagten Pächterschaft – knapp 2000 Euro – übernehmen muss. Das Geld ist bereits überwiesen.
Ob ein Schadenersatzanspruch besteht, war in diesem Prozess durch das Gericht nicht zu beurteilen. Eine Frage, der sich das Gericht nun im anstehenden Prozess widmen wird.
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Da geht es um eine Existenz, ich verstehe den Pächter. Wozu gab es einen rechtsgültigen Vertrag, wenn ihn die Stadt nicht einhalten muss. David gegen Goliath?
des Pachvertrages war nicht mehr da, aber der Pachtvertrag
war noch aufrecht. Ich denke man hätte rechtzeitig mit dem
Pächter eine Vereinbarung treffen sollen. Abzuwarten was passiert
ist eher nicht die feine Art...
Ich verstehe den Standpunkt des Pächters vollkommen.