OLG verhängt unbedingte Haftstrafe für Sexualtäter
SCHÄRDING/RIED. Zu 15 Monaten bedingter Haft wurde im November 2016 ein 27-jähriger Mann wegen sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses verurteilt.
Die Innviertler Nachrichten haben über den Fall berichtet. Laut Anklage soll der Innviertler das Mädchen in wiederholten Angriffen von Dezember 2013 bis März 2016 missbraucht haben. Immer wieder soll er die Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin betatscht und im Genitalbereich angefasst haben.
Der Innviertler wurde vom Gericht zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt. Außerdem wurden eine Sexualtherapie und Bewährungshilfe angeordnet.
Der zuständige Staatsanwalt Alois Ebner kündigte damals umgehend Berufung gegen das Urteil an. In seinem Schlussplädoyer hatte er zumindest eine teilweise unbedingte Gefängnisstrafe gefordert. "Damit sollen potenzielle Täter abgeschreckt werden, bei einer gänzlich bedingten Strafe ist das nicht der Fall", so der Staatsanwalt, dessen Berufung nun erfolgreich war.
Das Oberlandesgericht Linz schickt den 27-Jährigen für drei Monate hinter Gitter, absitzen muss er seine Strafe in der Justizanstalt Ried.
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