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Neonazi-Prozess in Ried: Bedingte Haft für drei junge Innviertler

Von OÖN, 05. Oktober 2017, 16:20 Uhr
Geschworenenprozes im Landesgericht Ried

RIED. Drei junge Männer aus dem Bezirk Braunau wurden am Donnerstag wegen Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn zu je einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Es ist ein aus der Szene gewohntes Bild, das die drei Angeklagten aus dem Bezirk Braunau bei ihrem Geschworenenprozess wegen Wiederbetätigung gleich zu Beginn abgeben. Jahrelang waren die drei jungen Innviertler in der Neonazi-Szene verankert, jetzt aber hätten sie sich völlig von dieser Ideologie befreit.

„Zu den Bekannten und Freunden der Angeklagten zählen viele amtsbekannte und verurteilte Personen aus der rechten Szene“, sagt Staatsanwalt Alois Ebner. Die Anklageschrift ist lange, mehr als 30 Fakten sind angeklagt. Bei umfangreichen Hausdurchsuchungen wurde bei allen drei Innviertlern umfangreiches einschlägiges Nazi-Material sichergestellt. Auch in Sachen „Körperverzierungen“ dürften sich die drei Männer (21, 23 und 23 Jahre alt) ziemlich einig gewesen sein. Alle drei haben Tätowierungen mit einschlägigen NS-Symbolen. Einer der Angeklagten ließ sich beispielsweise „meine Ehre heißt Treue“ auf der Brust tätowieren. Die Silvesterfeier in der Nacht vom 31. Dezember 2015 auf den 1. Jänner 2016 wurde in einem speziell dekorierten Partyraum durchgeführt. Unter anderem war der Raum mit einer Reichkriegsflagge, einer Fahne mit dem Reichsadler und einem Hakenkreuz gestaltet, so die Vorwürfe. „Das habe ich damals schön gefunden“, so einer der Angeklagten.

Ebner: "Pilgerreise" nach Mauthausen 

Ankläger Ebner will vom 21-jährigen Angeklagten wissen, warum es 2015 in einer WhatsApp-Gruppe einen Aufruf zu einer Reise ins KZ Mauthausen gegeben habe. „Das hat uns halt interessiert, wir wussten ja auch nicht wie es dort ausschaut“, so die Antwort. Für Ebner eine wenig glaubwürdige Antwort, da auch Fotos, auf denen die Nazi-Tätowierungen zu sehen sind, gemacht worden waren. „Das war wohl eher eine Pilgerreise“, sagt Ebner. In einer geschlossenen Facebook-Gruppe mit dem Namen „Reisegruppe“ habe man Ausflüge, zum Beispiel zum Obersalzberg, vereinbart, so der Beschuldigte.

Dass er im Dezember 2015 die Stadtmauer von Braunau unter anderem mit Hakenkreuzen beschmierte, bestreitet er nicht. Jetzt habe er mit der Szene aber nichts mehr zu tun. Er sei 2013 in die Szene gerutscht. „Ich habe neue Freunde gefunden. Für mein damaliges Gedankengut verurteile ich mich selber, ich habe mich damit jetzt auseinandergesetzt und will damit überhaupt nichts mehr zu tun haben.“ Allzu lange dürfte er sich aber von seinem Gedankengut noch nicht gelöst haben. Im September 2016 soll der Angeklagte in Salzburg die Hand zum Hitlergruß erhoben haben und dabei immer wieder das Wort „Hakenkreuze“ geschrien haben. „Daran kann ich mich nicht erinnern, das war beim Abrüsten, ich war sehr betrunken.“ Auf die Frage einer Geschworenen, was er jungen Menschen, die mit der rechten Szene liebäugeln, raten könne, antwortet der 21-Jährige: „Vertraut auf die Familie, geh zu Älteren, wie die darunter gelitten haben, die können sagen, wie schlimm das alles war.“

Auch die beiden anderen Beschuldigten nehmen im Geschworenenprozess zu den Vorwürfen Stellung.  Eine Premiere, denn bei den Befragungen davor dürften die beiden 23-Jährigen laut Ankläger Ebner nämlich sehr schweigsam gewesen sein.

"So kann es nicht mehr weitergehen"

Der Zweitangeklagte (23) hat das Übertätowieren noch vor sich. „3000 bis 4000 Euro wird das schon kosten“, sagt er zur vorsitzenden Richterin des Geschworenengerichts, Claudia Lechner. Einen Termin habe er aber noch nicht. Mit 17 Jahren habe er sich erstmals ein Nazi-Symbol stechen lassen, räumt er ein. Auch das Gesicht eines SS-Mannes hat er sich tätowieren lassen. „Ja, der hat mir damals von der Persönlichkeit getaugt“, so der Beschuldigte, der auf Facebook auch den Wunsch nach „Frauen mit Ahnenpass“ äußerte. Beim Verherrlichen von Adolf Hitler in verschiedenen Facebook-Gruppen und auch bei der „Wohnungsdekoration“ habe er „sich nicht viel gedacht“, so der Beschuldigte. Zu diesem Zeitpunkt sei er halt auf „dieser Schiene“ gewesen. Auf die Frage, ob er sich früher gewünscht hätte, in der NS-Zeit geboren zu sein, antwortet er: „Ja, damals schon, die Gemeinschaft, der Zusammenhalt haben mich fasziniert.“ Nach der Hausdurchsuchung habe sein Umdenkprozess begonnen. „Da habe ich gewusst, so kann es nicht mehr weitergehen.“ Das sei aber Schnee von gestern, mit seiner damaligen Gesinnung habe er überhaupt nichts mehr zu tun. „Jetzt bin ich glücklich“, sagt er zum Geschworenengericht.

"Niedrige Kriminalitäts- und Arbeitslosenrate im Dritten Reich"

„Das weiß ich heute auch nicht mehr, damals war es halt cool“, antwortet der Drittangeklagte (23) auf die Frage, warum er sich die Worte „meine Ehre heißt Treue“ auf die Brust tätowieren ließ. Daran, dass er mehrere einschlägige Fotos unter anderem mit Hakenkreuzen verschickte, könne er sich nicht mehr so genau erinnern. „Für normal verschicke ich so etwas nicht.“ Dass er Texte, die eindeutigen Bezug zur NS-Zeit hatten, in sozialen Netzwerken verschickte, räumt er ein. Auf die Frage der Richterin, was er am Nationalsozialismus gut gefunden habe antwortet der Innviertler: „Die Kriminalitätsrate und Arbeitslosenrate im Dritten Reich waren sehr niedrig.“

Als er von der Schwangerschaft seiner Freundin erfuhr, habe er gewusst, dass es Zeit ist, sich von der Szene zu lösen. Seit der „Babypartie“ habe er von den ehemaligen Bekannten aus der rechten Szene so gut wie nichts mehr gehört. Auch neue Freunde habe er gefunden, sagt er zum Geschworenengericht. Er sehe viele Dinge jetzt mit völlig anderen Augen. Daran, dass es den Holocaust gegeben hat, habe er früher gezweifelt. „Jetzt weiß ich aber, dass es diesen zu 100 Prozent gegeben hat. Ich habe sehr viele Fehler gemacht“, so der Beschuldigte, der angibt, nächste Woche einen Termin beim Tätowierer zu haben. Mittelfristiges Ziel: Die einschlägigen Symbole unkenntlich zu machen.

Alle drei Angeklagten wurden zu jeweils einem Jahr bedingter Haftstrafe verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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