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Jugendbande verübte 100 Einbrüche: "Nur aus Langeweile"

Von Thomas Streif, 24. August 2016, 04:04 Uhr
Frau sexuell missbraucht? Freispruch im Zweifel
Schwerer Gang: Die jugendlichen Einbrecher müssen sich im Landesgericht Ried verantworten.

BEZIRK SCHÄRDING/RIED. Acht Jugendliche stehen wegen einer Einbruchsserie Ried vor dem Richter. Insgesamt soll die Jugendbande für mehr als 100 Einbrüche verantwortlich sein.

Bei den Einbruchstouren dürften sich die Jugendlichen, wie berichtet, abgewechselt haben. Vier der Angeklagten wurde bereits der Prozess gemacht. Die beiden Hauptangeklagten sitzen in Untersuchungshaft und werden im September am Arme-Sünder-Bankerl Platz nehmen.

  • Sieben Monate bedingte Haft fasste ein 17-jähriger Lehrling aus dem Bezirk Ried aus. Er war von 2013 bis 2015 mindestens an drei Einbruchsdiebstählen als Beitragstäter beteiligt. Bei einigen weiteren soll es beim Versuch geblieben sein, der Sachschaden dürfte dennoch beträchtlich gewesen sein. Er habe als "reine Langeweile" bei den Einbrüchen mitgemacht, so der Beschuldigte, der bei den ersten beiden Versuchen erst 14 Jahre alt gewesen war. "Wenn Ihnen fad ist, können Sie aber auch Fußball spielen", sagte Richter Andreas Rumplmayr zum Beschuldigten, der sich einsichtig zeigte. "Das passiert nicht mehr." Der Bericht der Jugendgerichtshilfe fiel positiv aus. Der Jugendliche, der auch wegen des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen verurteilt wurde, sei glaubhaft reumütig und einsichtig, hieß es. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
     
  • Fünf Monate bedingte Haft lautete das Urteil gegen einen 16-Jährigen. Auch er war zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft vollinhaltlich geständig. Laut Anklage war er von 20. September 2015 bis 13. Oktober 2015 an sieben Einbruchsdiebstählen beteiligt. Gewerbsmäßigkeit konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Ein Milderungsgrund war der relativ kurze Tatzeitraum. Auch dieser Richterspruch ist rechtskräftig.
     
  • 40 Stunden gemeinnützige Arbeit muss ein 15-Jähriger verrichten. Der Schüler, der sehr adrett gekleidet zur Verhandlung erschien, musste sich wegen gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch als Beitragstäter verantworten. Der Jugendliche gab zwar zu, dass er einige Male in der Nähe der Tatorte gewesen sei, er habe aber keine Aufpasserdienste geleistet. "Einmal wäre ich dafür zuständig gewesen, ich habe es aber nicht gemacht. Ich wäre weggelaufen, wenn jemand gekommen wäre." Er sei von einem der Hauptangeklagten überredet worden, mitzukommen. "Nach der zweiten Nacht habe ich aber kapiert, dass es ein Fehler war und den Kontakt zu ihm abgebrochen", sagte der 15-Jährige vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft war mit der Diversion jedoch nicht einverstanden und meldete Berufung an. Die Verantwortung des Jugendlichen sei nicht nachvollziehbar. "Warum soll ein Täter jemanden, den er kennt, mitnehmen, der dann davonläuft. Das macht keinen Sinn", so die Begründung der Staatsanwaltschaft.
     
  • Vier Monate Haft auf Bewährung verhängte Richterin Claudia Lechner gegen einen 16-Jährigen aus dem Bezirk Ried. Der Angeklagte zeigte sich zu den ihn vorgeworfenen drei Fakten geständig. Einmal habe er von dem erbeutenden Betrag von 3400 Euro 30 Prozent erhalten. Einen Tag später habe er das Geld dem Drahtzieher der Bande jedoch wieder zurückgegeben. "Ich wollte das Geld nicht haben", sagte der Jugendliche, der versprach, den hohen Sachschaden mit der Unterstützung seines Vaters schnell wieder gutmachen zu wollen. Sein Urteil ist rechtskräftig.
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6  Kommentare
6  Kommentare
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boandlkramer (1.179 Kommentare)
am 24.08.2016 10:00

Komisch, nur 3 Kommentare, hätten die Burschen Migrationshintergrund würde schon wieder gehetzt das es eine Freude ist

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jamei (25.489 Kommentare)
am 24.08.2016 09:44

DAS ist unsere Zukunft? - bedingte Haftstrafen oder Sozialstunden - sollten diese Herrschaften je eine Mindestsicherung/AMS-Unterstützung oder sonstige Sozialentgelte-Einrichtungen benötigen wäre ich auch nur Bedingt dafür....

Wird aber eh nicht der Fall seine weil`s alle tüchtige und brave Steuer- und SozialABGABEN Zahler werden - ganz ganz bestimmt traurig

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 24.08.2016 08:17

Der Angeklagte zeigte sich zu den ihn vorgeworfenen drei Fakten geständig

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bigfive (102 Kommentare)
am 24.08.2016 08:05

Richtige Rotzbuam, den Schaden so schnell wie möglich wieder gut machen, immer das selbe vor Gericht, dies wird eh nur noch als Milderungsgrund angeführt,denn die Geschädigten warten oft Jahre darauf

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jago (57.723 Kommentare)
am 24.08.2016 13:42

Ich meine, dass die Richter in solchen Fällen die Hetzer von deiner Sorte auch bestrafen sollten. Aber dafür gibt es halt keine Gesetze grinsen

Ein Pharisäergesetz wäre notwendig: "seht her, dass ich nicht so bin wie der da"

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bigfive (102 Kommentare)
am 25.08.2016 16:32

Was ist hier bitte schön gehetzt!?!? Warst du schon einmal ein Geschädigter und dein gegenüber sagte vor Gericht, er will den Schaden schnellstmöglich wieder gutmachen und bis heute ist ein hoher fünf- stelliger Betrag offen, ich schon!

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