Innviertlerin klagte Türkei: Gericht spricht 10.000 Euro zu
INNVIERTEL/ANKARA. Rieder Anwalt Peter Vogl vertrat ehemalige Beschäftigte des türkischen Konsulats.
Ein ungewöhnlicher Fall, der bis zum Obersten Gerichtshof ging: Eine 37-jährige Innviertlerin, die von 2004 bis 2011 jeweils auf Basis von Einjahres-Verträgen beim türkischen Generalkonsulat in Salzburg als Sekretärin gearbeitet hatte, meldete offene Forderungen an, blitzte damit aber beim Konsulat vorerst ab.
Die Innviertlerin wandte sich an den renommierten Arbeitsrechtsexperten Peter Vogl von der Rieder Kanzlei Puttinger, Vogl Rechtsanwälte – es folgte ein Musterprozess durch alle Instanzen vom Gericht in Salzburg über das Oberlandesgericht Linz bis zum Obersten Gerichtshof: Die Republik Türkei wurde am Ende dazu verurteilt, knapp 10.000 Euro zu zahlen – als Abgeltung für Urlaubsansprüche. Das Geld ist bereits überwiesen, im Verfahren war es um mehrere juristisch komplexe Fragen gegangen.
Völkerrechtliche Immunität?
Kann die Republik Türkei überhaupt vor einem österreichischen Arbeitsgericht geklagt werden? Ist österreichisches oder türkisches Arbeitsrecht anzuwenden? Ist der in den Einjahres-Verträgen der Innviertlerin festgelegte Gerichtsstand Ankara gültig? Stehen Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu, die nicht vereinbart waren, aber in Österreich üblich sind? Wie steht es um die nach österreichischem Recht problematischen Einjahres-Kettenverträge? Im Zuge des Verfahrens kam es zu folgenden Antworten durch die gerichtlichen Instanzen: Das österreichische Gericht ist zuständig, auch wenn die Republik Türkei als beklagte Partei für sich "völkerrechtliche Immunität" ins Treffen führte.
Eine Zuständigkeitsklausel des vertraglich vorgesehenen Gerichtsstandes Ankara, der türkischen Hauptstadt, wurde für nichtig erklärt. "Und die heimischen Gerichte entschieden, dass österreichisches Arbeitsrecht anzuwenden ist", sagt Peter Vogl, der seiner Mandantin in dem Prozess zu einer Zahlung von knapp 10.000 Euro durch die Republik Türkei verhalf.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld musste die Türkei allerdings nicht nachzahlen: Zumal es auf diese Zahlungen keinen gesetzlichen Anspruch gibt. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld hängen von Kollektivverträgen ab – die Republik Türkei unterliegt als Arbeitgeber keinem Kollektivvertrag. In diesem Zusammenhang verweist Arbeitsrechtsexperte Peter Vogl auf einen nach wie vor weitverbreiteten Irrglauben, wonach in Österreich ein allgemeiner Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld bestehe.
"Es gibt darauf keinen gesetzlichen Anspruch, das wurde einmal mehr durch den Obersten Gerichtshof klargestellt. Diese Sonderzahlungen basieren generell auf Kollektivverträgen."
Bezirksliga West: Richtungsweisende Partien im Tabellenkeller
Gurten muss auf Horner verzichten
Gemeinderat Ried: Wieder keine Mehrheit für Budget, nächster Anlauf am 18. April
Feuerwehr: Franz Baier (51) aus Roßbach ist neuer Bezirkskommandant Braunau
Interessieren Sie sich für diesen Ort?
Fügen Sie Orte zu Ihrer Merkliste hinzu und bleiben Sie auf dem Laufenden.
Soviel zur österreichischen Selbstverständlichkeit dieser Sonderzahlungen. Hoffentlich hat man durch dieses Urteil nicht schlafende Hunde aufgeweckt, die schon länger Richtung Deutschland schielen, wo das Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf freiwilliger Basis bezahlt wird.
Besonders jene, die die Gewerkschaften infrage stellen, würden am meisten aufheulen.
Ich hab's auch schriftlich von einem ehemaligen ranghohen SPÖ Politiker aus OÖ, der da meinte Urlaubs- und Weihnachtsgeld sei gesetzlich geregelt....
Es heisst zwar: viel Wissen macht Kopfweh, aber manchem Politiker würde es nicht schaden, wenn er sich vorher schlau macht und dann erst Belehrungen herausgibt.
Und nicht jeder Berufsstand hat einen Kollektivvertrag, ich meine es sind zwar nur wenige Prozente, die keinen haben, aber für die sollte man das schleunigst auch einmal zurechtrücken.
Dazu gehört auch, dass die verschiedenen Berufsgruppen verschiedene Tage Urlaubsanspruch haben - auch das gehörte geregelt, denn es sind doch alle Arbeitnehmer gleich, oder???
völkerrechtliche Immunität
immer wieder die Immunität die die Politik anwendet ...tz tz tz
dachte immer die botschaften haben nur "eigenpersonal".
ich finde es gut das die "türkei" auch gezahlt hat weniger gut finde ich das man dazu 3 instanzen braucht!
es wurde schon um weniger bis zum Obersten prozessiert.
Der Fragenkatalog war doch sehr komplex.
Gut finde ich auch, dass wieder einmal auf die Rechtslage des Urlaubs- und Weihnachtsgeld hingewiesen wird.
Vielleicht macht das die Gewerkschaftsgegner etwas nachdenklicher.
im Artikel :
Urlaubs- und Weihnachtsgeld musste die Türkei allerdings nicht nachzahlen: Zumal es auf diese Zahlungen keinen gesetzlichen Anspruch gibt. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld hängen von Kollektivverträgen ab – die Republik Türkei unterliegt als Arbeitgeber keinem Kollektivvertrag.
was meinst du mit : Gut finde ich auch ......
sehr merkwürdig finde ich da einerseits die Arbeits-Bedingungen in Österreich als Basis zu Klage angenommen werden , jedoch der Kollektivvertrag NICHT !
aber es ist nun mal eine schwierige Situation ...
gesetzliche Bestimmungen einklagen, der Kollektivvertrag ist aber kein Gesetz, sondern wie der Name schon sagt, ein Vertrag, der nochdazu nur für bestimmte Berufsgruppen gilt.
In Österreich gibt es viele (Branchen)-KV`s.
Eine schwierige Situation, du sagst es.
was meinst du mit : Gut finde ich auch ......
Gut finde ich, dass diese Tatsache wieder einmal ins Bewusstsein der Österreicher gelangt.
Das wissen einfach zu viele nicht, oder sie haben es wieder vergessen, leider.
Sonst würden sie die wichtige Rolle der Gewerkschaften anders beurteilen.
also sind die Bedingungen der Kollektivverträge NICHT durch das Arbeitsrecht gedeckt ...ist das so gemeint ?
warum dürfen dann Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld bei den Arbeitsämter eingeklagt werden ?
hmmm...i kenn mi jetzt net aus ...
beim Arbeitsamt was einzuklagen???
danke für die Aufmerksamkeit ...
ich wollte Arbeiterkammer schreiben ...
von dir :
auch das gehörte geregelt, denn es sind doch alle Arbeitnehmer gleich, oder???
wie Recht du hast,da bin ich VOLL dafür das GLEICHHEIT herrscht
die hilft dir nur, um zu deinem Recht zu kommen.
Richtig: ein Vertrag ist kein Gesetz, daher nicht klagbar.
Weiters: Vorenthaltene Ansprüche aufs Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld können eingeklagt werden, sollte es in dieser Branche einen Kollektivvertrag geben. Das sind defakto alle Firmen, die von der WK vertreten werden.
Bitte nach "Generalkollektivvertrag" gurgeln, Details habe ich gerade nicht im Kopf.
Das türkische Konsulat wird nicht von der WK vertreten, daher gibt es keinen KV und auch kein Geld für die Frau.
Alles klar?
Der Generalkollektiv wurde übrigends vom ÖGB mit der WK ausgehandelt.
Kündigt eine Seite den Vertrag ...
Aber das ist eine andere Geschichte!
eigentlich gar nicht so einfach die gschicht ...
bei dieser Rechtslage sind halt starke Gewerkschaften wichtig.
Alle sehen im Herbst nur die Lohnrunde und im Hintergrund werden auch solche Details dikutiert