Immobilien-Vermittler behielt Erlös für sich
INNVIERTEL. Vermittler verwendete 80.000 Euro aus Immobilienverkauf für seine eigenen Zwecke.
Der Käufer zahlte, die Verkäufer-Familie hat bislang großteils durch die Finger geschaut: Ein Immobilienvermittler, der 80.000 Euro aus dem Verkauf von Grundstücken bis zur Eintragung des Käufers ins Grundbuch treuhändisch verwalten sollte, hat das Geld für seine eigenen Zwecke verwendet, um Verbindlichkeiten aus einer Bürgschaft kurzfristig abzudecken. Wobei aus dem Kurzfristig nichts wurde: Der Beschuldigte wollte eine eigene Immobilie verkaufen, und damit die 80.000 widerrechtlich "ausgeborgten" Euro aushändigen – der Handel mit einem konkreten Interessenten hat sich aber zerschlagen, so der Mann.
Erst 10.000 Euro wieder da
Für jene Innviertler Familie, die die Grundstücke verkauft hat, ist ein Großteil des vorgesehenen Erlöses in Höhe von 80.000 Euro vorerst weg. Nur rund 10.000 Euro konnte der Beschuldigte bislang wiedergutmachen. 570 Euro fließen monatlich aus einem Pfändungstitel an die geschädigte Familie.
Der Beschuldigte kündigt an, seine Immobilienvermittlertätigkeit demnächst auslaufen zu lassen. Sobald seine eigene Immobilie verkauft ist, wolle er den Schaden vollständig gutmachen. Es habe bereits einen Kaufwilligen und mündliche Vereinbarungen gegeben, aus dem Verkauf wurde aber nichts. Der Verteidiger des Mannes spricht von Leichtgläubigkeit und Schlampigkeit seines Mandanten. "Es wurde nichts schriftlich vereinbart", so der Anwalt, der "im Zweifel von bedingtem Vorsatz" spricht.
In der Erwartung, der Verkauf seiner eigenen Immobilie komme aus zeitlicher Sicht so zustande, sodass er mit dem Erlös die 80.000 Euro an die Innviertler Familie aushändigen könne, habe er das treuhändisch verwaltete Geld quasi "ausgeborgt". Er habe um Fristerstreckung gebeten, zwischenzeitlich kam aber eine Klage ins Haus – nach einer Anzeige und Ermittlungen durch die Polizei.
Das geprellte Ehepaar sagt, nie darüber informiert worden zu sein, dass ihr Geld vom Vermittler "ausgeborgt" werden sollte. Im Gegenteil, man hätte die Summe ursprünglich eigentlich in bar haben wollen. Dann sei aber die Treuhand-Variante eingeschlagen worden, sodass das vom Käufer bereits bezahlte Geld überwiesen werde, sobald der Käufer im Grundbuch eingetragen ist. "Es war nie die Rede vom Geld ausborgen und auch nicht von einer Art Darlehen für den Vermittler", so das geschädigte Ehepaar im Gleichklang.
Beschuldigter will alles zahlen
Gegen den Beschuldigten gab es vor vielen Jahren übrigens bereits einmal ein Verfahren, das aber mit einem Freispruch endete. Der Mann, der bislang unbescholten ist, sagt, dass es ihm leidtue und er einen Fehler gemacht habe. Das ganze Geld werde bezahlt, wenn seine Immobilie verwertet ist.
Am Landesgericht Ried wird der Angeklagte zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt – die Mindeststrafe für das vorgeworfene Delikt. Als mildernd wertet das Gericht die Unbescholtenheit, das Geständnis und die teilweise geleistete Schadenswiedergutmachung.