Im Vollrausch "Heil Hitler" gebrüllt: "Kann mich an nichts mehr erinnern"
EGGELSBERG/RIED. Beschuldigter entging aufgrund seiner hohen Alkoholisierung einem Geschworenengericht.
"Ich kann es mir zwar nicht vorstellen, dass ich ,Heil Hitler’ geschrien habe, aber wenn es Zeugen dafür gibt, kann ich es nicht abstreiten, weil ich mich an nichts erinnern kann", sagt der Angeklagte zu Richter Andreas Rumplmayr. Staatsanwalt Alois Ebner wirft dem bisher unbescholtenen Mann die Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung vor.
Dieses Vergehen ist mit einer Strafe von bis zu drei Jahren bedroht. Wäre der Angeklagte sinngemäß Herr der Lage, also nicht so schwer betrunken gewesen, müsste er sich wegen Wiederbetätigung vor einem Geschworenengericht verantworten.
"Sie waren so betrunken, dass angenommen wird, dass sie nicht mehr wussten, was sie an diesem Abend getan haben", erklärt Rumplmayr dem Angeklagten, der ohne Verteidiger zum Prozess erschienen ist. Zeugen haben den schwer betrunkenen Mann am 5. Mai bei einem Fest in Eggelsberg dabei beobachtet, wie er unter anderem die Hand zum Hitlergruß erhoben und "Heil Hitler" gebrüllt haben soll.
"Ich habe mit rechtem Gedankengut überhaupt nichts am Hut. Der beste Freund meines Sohnes ist aus Syrien", sagt der Beschuldigte, der auch äußerlich nicht so aussieht, als würde er zur Neonazi-Szene gehören.
"Wie viel haben Sie an jenem Abend getankt?", will Ankläger Ebner wissen. Mindestens zehn Bier, etliche Spritzer und Bargetränke dürften es laut dem Angeklagten gewesen sein. "Vor allem den Whisky scheine ich nicht zu vertragen." "Ja, das glaube ich auch. Sie scheinen allgemein ziemlich ungut gewesen zu sein an jenem Abend", so Rumplmayr.
Enormer Kontrollverlust
Ebner legt dem Angeklagten noch einmal eindringlich ans Herz, seine Trinkgewohnheiten zu überdenken. "Bei Ihnen geht der Kontrollverlust im Rausch sogar so weit, dass Sie ,Heil Hitler’ brüllen."
Nach weniger als 15 Minuten ist die Verhandlung, die dem dreifachen Vater sichtlich unangenehm ist, auch schon wieder vorbei. Der Richter verurteilt den Angeklagten zu drei Monaten bedingter Haft. "Sie waren geständig und bisher unbescholten", so Rumplmayr.
Ebner gibt dem Angeklagten noch den Tipp "Passen Sie beim Saufen auf" mit auf den Weg.
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Wann macht Deutschland die Grenze zu für Österreicher,
mit dem Argument, wir haben zurzeit genug eigene Gestrige.
In Deutenham "verziert" ein blutrotes riesiges Hakenkreuz ein FPÖ Plakat.
Wundert es einem?
Alkohol ist kein Milderungsgrund. unter dem Einfluss von Alkohol kann nur Sprache produziert werden, deren Inhalte halbwegs gefestigt abgespeichert sind. Alkohol wirkt enthemmend, nicht schöpferisch.
Jemanden der " HEIL HITLER" schreit von ein Geschworenengericht zu bringen ist einfach verrückt, und eine Vergewaltigung macht der Einzelrichter, .......................
Wer im Ernst Heil Hitler schreit, rührt an den Grundfesten des Staates, daher der Aufwand.
Wer eine Person vergewaltigt, 'rührt an den Grundfesten' der entsprechenden Person (bzw. deren Angehörigen), das ist der Unterschied im Aufwand bei der Bestrafung.
Verboten ist beides, über die Strafhöhen bei Vergewaltigung kann man diskutieren, relevanter ist wohl eine effektive Therapie.
In vino veritas! Unter Alkoholeinfluss zeigt sich, was der Schelm denkt.
Zusammenfassend könnte man sagen: ein IDIOT.
Mit dem zurückrudern tut er sich schwer, weil er dort zuhause ist.
In Österreich gehört Alkohol zur Kultur. Somit ist alles, was unter Alkoholeinfluss geschieht, bagatellisier.
Trink a Stamperl und du kannst alles tun was du willst - kannst ja nix dafür. Gilt vor allem bei Gewalttaten.
Auch auf eine Kunstaktion hätte er sich ausreden können. Da wird dann applaudiert und nicht bestraft....
Richtig. Wie tief die Alkoholkultur in Österreich verwurzelt ist, zeigt auch folgende von den OÖN zitierte Aussage des Anklägers:
'Ebner gibt dem Angeklagten noch den Tipp "Passen Sie beim Saufen auf" mit auf den Weg.'
Na dann: Prost.
Heil Kern !
Heile Heile Gaenschen
bist du Kurpfuscher, soviel Heilung möchte man niemandem wünschen
Nicht dumm herumspielen mit dem Nazizubehör.
Sondern das ernst nehmen, damit das Leben bei uns lustig bleibt.
Da musst du viel mehr die neutrale Logik einschalten als die Ideologie.
Die neutrale Logik hilft nicht gegen Nazis, nicht gegen Alkoholiker, nicht gegen das Wahlverhalten. Das Belohnungssystem im Hirn regiert.
Wir müssen wieder mehr Gedichte lesen, um Mensch zu sein, oder so.
Ja , Menschen im Vollrausch sind voll Staatsgefaehrdend !
Schafft sofort das Oktoberfest ab !
Der Obrigkeit inklusive den Gerichten gehts natürlich um den (präventiven) Schutz der Obrigkeit.
Den Untertanen gehts natürlich um Aufmüpfigkeit. Im Suff entfallen die Hemmungen, die normalerweise sich selber schützen und damit auch die Obrigkeit.
Nachdem viele CSU-Wähler diesmal AfD gewählt haben, hast du wohl irgendwie Recht.
Inviertler wie sie leiben und leben
ich habe noch keinen Innviertler Heil Hitler schreien hören, man sollte das nicht behaupten
Na ja,
hätt er halt "Heil Tramp"
oder "Heil Mao" oder "Heil Stalin" gerufen-
macht man sicher auch nur im Rausch,
ist aber gesetzlich unbedenklich.
Kurz:
Trump, Mao und Stalin haben hier keine Massenmorde veranstaltet, keine Verbrecher rekrutiert, sie waren auch nie Österreicher. Österreich hat mit diesen Narren nichts zu tun.
sag ich ja;
er hätte doch wissen müssen, daß es hier zu Lande
kaum größere Verbrechen gibt, als Heil H zu rufen,
wie im Fasching im Hitler Outfit durch Braunau zu laufen,
oder Hakenkreuzfahnen und Naziembleme zu sammeln.
p.s.:
die Massenorde von Mao schätzt man auf 5o Millionen,
die von Stalin auf 30 Millionen.
Deine Argumentation zeigt, dass du mein Posting nicht verstanden hast, und auch nicht den tieferen Sinn des Verbotsgesetzes.
Das Verbotsgesetz wurde aus österreichischer Perspektive entworfen. SU-Nachfolgestaaten und insbesondere der Person Putin wie auch China würde man ähnliches empfehlen.
Kein Vogel würde in sein eigenes Nest machen, warum sollten die Österreicher nicht ihre Heimat sauberhalten, unabhängig von den Schmutzfinken dieser Welt.
Wie ich das Verbotsgesetz verstehe:
Es soll gefährliche Aktivitäten der Wiederbetätigung verhindern,
damit es nicht noch einmal eine NS-Zeit geben wird.
Ob man das per Verfassungsgesetz regeln kann,
ist ohnehin eine Frage unter Juristen.
Die diesbezüglichen Urteile sagen darüber Einiges aus.
Jedenfalls ist es nach meinem Verständnis ein no go,
damit lächerliche Taten, von ohnehin Unterbelichteten,
mit großem behördlichen u. juristischen Aufwand zu verfolgen.
Das ist mein Verständnis zum Verbotsgesetz,
das keiner Belehrung bedarf -
Sie haben dazu eben ein anderes, punktum.
Ich habe eine Aversion gegen solche Zahlenspiele. Der Stalinismus hat übelste Verbrechen begangen. Aber diese Zahlen sind maßlos übertrieben und mit seriösen Quellen nicht zu belegen. Sie stimmen selbst dann nicht, wenn man sämtliche Opfer der Revolution und aller Hungersnöte Stalin und Mao anlasten würde. Solche Übertreibungentsprechend sind unseriös und schaden einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Terror.
Nazis möchten mit einer solchen Argumentation außerdem von ihren in der Weltgeschichte einzigartigen, industriell geplanten und ideologisch motivierten Verbrechen ablenken.
Wenn'S eine Aversion gegen Zahlenspiele haben,
dann müssen'S diese ja nicht machen....
und natürlich sind alle die,
die sie machen Nazis! - was sonst ?
Der Richter hat festgestellt, dass es sich um keine Gesinnung, sondern um einen unkontrollierten Ausspruch im Vollrausch handelt.
Daher bin ich verblüfft, dass man mein Posting, wo ich folgendes folgendes feststelle, löscht:
"Am meisten bin ich verwundert, dass jemand einen Vollrauschigen für dumme Sprüche anzeigt."
Schon interessant, beim Autofahren ist die Alkoholisierung immer ein Grund für Strafverschärfung, aber hier ist es ein Milderungsgrund für den Beschuldigten.
Weil es um die Absicht und näheren Hintergründe einer Aussage geht, die Spruchformel alleine sagt noch nicht alles aus. Sonst müsste man viele Künstler oder Comedians auch einsperren, obwohl sie sich gegen rechts einsetzen.
Beim Auto dagegen geht es um das zusätzlich erhöhte Gefährdungspotenzial, wenn man im nicht fahrtüchtigen Zustand ein Fahrzeug in Betrieb setzt, und dann verstößt man jedenfalls gegen geltende Gesetze.
Bei die bereicherer die Straftaten begangen haben funktioniert die ausrede ja auch immer
Das 'illuminierte' Lenken von Fahrzeugen ist per se verboten, es handelt sich um keine Verschärfung. Allerdings wirkt ein erhöhter Grad der Illuminierung entsprechend verschärfend.
Die Annahme, Straftaten im Suff zu begehen, erfordere ein geringeres Strafmaß, ist tatsächlich überprüfenswert und durchaus eine Einladung zum Suff (oder zur Ausrede).
Das sind mehr als dumme Sprüche, das ist eine Gesinnung, die man nicht dulden darf.
Im nüchternen Zustand, hat der Typ das unter Kontrolle.
Der Richter hat genau das Gegenteil festgestellt, also KEINE Gesinnung!
Richter sind keine Psychologen oder Psychiater. Aber egal, solange die Strafe den gewünschten Effekt erzielt, kann es von mir aus die geringste sein.
Was mich immer wieder erschüttert - dreifacher Vater - so ein Saufkopf hat Kinder und als Vater natürlich eine Vorbildwirkung. Im günstigsten Fall machen sich die Kinder über ihren "Vater" lustig - im ungünstigsten treten sie in seine Fußstapfen. Wir werden sehen!
wenn man nicht mehr weiss
was man im rausch macht oder
sagt,soll man doch nicht
soviel saufen.........
In Vino veritas (im Wein liegt die Wahrheit)das sieht man hier deutlich. Aufpassen, man glaubt es kaum was in den Menschen schlummert!
Die Antwort hast du bereits
am 25.09.2017 08:58 Uhr gegeben.
Mein Posting entspricht nicht meiner AGB und Forums-Richtlinien und wurde daher von mir selber gesperrt.
ÖVP gegen ÖVP - dieses Zuviel an Meinungsvielfalt vertragen die OÖN einfach nicht
naja, tradiertes brauchdumm,
ist hierzuland`der alk-konsum !