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Im Arbeitsrecht geht’s um viel Geld, beim Sozialrecht um berührende Schicksale

Von Bianka Eichinger, 24. August 2016, 22:00 Uhr
Im Arbeitsrecht geht’s um viel Geld, beim Sozialrecht um berührende Schicksale
AK-Bezirksstellenleiter Wolfgang Schwarz (r.) und sein Team beraten bei Fragen bezüglich Arbeits- und Sozialrecht. Bild: (AK)

SCHÄRDING. Dauerbrenner Pflegegeld: Arbeiterkammer Schärding unterstützt Betroffene umfassend.

Beratung und Vertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten sind das Kerngeschäft der Arbeiterkammer (AK) Schärding. Im ersten Halbjahr 2016 wandten sich 2.651 Beschäftigte an die AK-Experten. Durch außergerichtliche Interventionen und auf dem Gerichtsweg hat die Arbeiterkammer Schärding in den ersten sechs Monaten des Jahres knapp 160.000 Euro an vorenthaltenem Entgelt eingebracht. Dabei ging es hauptsächlich um offene Löhne und Gehälter, aber auch Sonderzahlungen, Überstunden und Abfertigungen. Im Sozialrecht sind die Dauerbrenner Pensionen und Pflegegeld.

Der Weg zum Pflegegeld

Wer pflegebedürftig ist hat Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe hängt vom nötigen Pflegeaufwand ab. Für den Bezug muss ein monatlicher Pflegebedarf von 65 Stunden bestehen. Der Pflegeaufwand wird bei einer ärztlichen Untersuchung festgestellt. Je nach den monatlich notwendigen Pflegestunden gibt es das Pflegegeld in sieben Stufen. "Im Sozialrecht sind wir mit vielen berührenden Schicksalen konfrontiert. Viele Betroffene haben aufgrund ihrer Erkrankung Existenzängste. Unsere Aufgabe besteht dann darin, ihnen Wege und Lösungen aufzuzeigen. Hier ist die persönliche, individuelle Beratung sehr wichtig", erklärt Wolfgang Schwarz. Im Sozialrecht gehe es zwar nicht, wie häufig im Arbeitsrecht, um sehr viel Geld, "aber für die Betroffenen sind auch kleinere Beträge wichtig und entscheidend. Wenn man eh schon krank und eingeschränkt ist, zählt jeder Euro", betont der AK-Bezirksstellenleiter.

Für eine Arbeitnehmerin aus dem Bezirk Schärding erreicht die AK Pflegegeld der Stufe 2. Die 46-Jährige hatte schon zuvor Pflegegeld der Stufe 1 erhalten und war nach einer Hüftoperation noch stärker auf fremde Hilfe angewiesen. Sie konnte sich nur mit Gehhilfen fortbewegen und auch das nur sehr eingeschränkt. Die AK klagte auf Erhöhung des Pflegegeldes, weil der Pflegebedarf seit der Operation angestiegen ist. Mit Erfolg: Die Pensionsversicherungsanstalt (PV) stellte ihr tatsächlich einen neuen Bescheid mit höherer Pflegestufe aus.

Ein hoher Informationsbedarf bestünde auch in Sachen Pensionsbescheid. "Viele Betroffene kommen zu uns, wenn dieser abgelehnt wurde, weil sie die Welt nicht mehr verstehen. Viele glauben auch, dass die Altersteilzeit abgeschafft worden sei. Ich kann nur jedem empfehlen, dass er sich umfassend über alle Möglichkeiten bei uns informiert", so Schwarz.

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